BGH: Internationale Zuständigkeit im ECommerce
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Der BGH hat mit Beschluß vom 17. September 2008 - III ZR 71/08 die Regeln für die internationale Zuständigkeit in ECommerce-Fällen präzisiert. Zu unterscheiden sei zwischen interaktiven Websites und passiven Websites. Bei der Verwendung einer interaktiven Website, bei der der Verbraucher auf einer Website des Vertragspartners die von ihm gewünsch ten Leistungen bestellt, werde die notwendige Verbindung zum Staat des Verbrauchers schon dadurch geschaffen, dass dessen Vertragspartner seine Tätigkeit -auf diesen Staat ausrichtet. Allerdings seien die Zugänglichkeit einer nur passiven Website als solche und der Umstand, dass sich der Verbraucher des Angebots einer Dienstleistung oder der Möglichkeit, Waren zu kaufen, durch eine solche in seinem Mitgliedstaat zugängliche Website bewusst wird, nicht ausreichend, um eine internationale Zuständigkeit zu begründen.
Interaktiv versus passiv - mir ist nie klar geworden, wie man dies juristisch abgrenzen will. Was ist eine "passive Website"? Haben Sie Vorschläge?