Eva Herman selbständig oder Arbeitnehmerin?
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat vergangenen Freitag im Rechtsstreit von Frau Herman gegen den Norddeutschen Rundfunk (3 Sa 58/08, siehe zum erstinstanzlichen Urteil des ArbG Hamburg Beck Blog vom 4.5.2008) zwei prominente Zeugen gehört. Der NDR hatte Frau Herman im September 2007 zunächst fristlos und wenige Tage später noch einmal fristgerecht gekündigt.
Die Wirksamkeit der beiden Kündigungen hängt im Kern davon ab, ob Frau Herman als Tagesschau-Sprecherin Arbeitnehmerin oder ob sie freie Mitarbeiterin war. Vor diesem Hintergrund hatte das LAG den Chefsprecher der Tagesschau, Jan Hofer, und den Sprecher Jens Riewa als Zeugen geladen. Beide sollten Auskunft geben zu der Frage, ob der Chefsprecher die Einsatzplanung stets nach den betrieblichen Erfordernissen erstellt und den Sprecherinnen und Sprechern ihre Dienste ohne vorherige konkrete Absprache zugewiesen hat, und zu der Frage, ob alle Einsätze von Frau Herman als Nachrichtensprecherin von den Parteien im Vorwege einvernehmlich festgelegt und die Dienstpläne erst nach diesen Absprachen erstellt worden sind.
Sowohl Herr Hofer als auch Herr Riewa bestätigten nach einer Pressemitteilung des LAG – kurz zusammengefasst -, dass bei der Dienstplanerstellung durch Herrn Hofer berücksichtigt werde, wenn ein Sprecher oder eine Sprecherin mitgeteilt hat, nicht eingesetzt zu werden. Die Einteilung in den Dienstplan wurde als verbindlich bewertet, allerdings mit der Möglichkeit, untereinander Dienste zu tauschen.
Der Rechtsstreit wird am 1.4.2009 mit der Vernehmung des am 6.2.2009 verhinderten Herrn Jo Brauner fortgesetzt. Brauner war 30 Jahre lang bei der Tagesschau und im Jahre 2004 - bei Abschluss des letzten Vertrages zwischen dem NDR und Frau Herman - ihr Chefsprecher.