LAG Düsseldorf setzt EuGH-Urteil zum Urlaubsrecht um
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 2.2.2009 (12 Sa 486/06) die neue Rechtsprechung des EuGH zum Fortbestand des Urlaubsanspruchs trotz Krankheit (BeckBlog vom 21.1.2009) umgesetzt. Es hat der Klage des Arbeitnehmers, der von September 2004 bis zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses infolge Erwerbsunfähigkeit Ende September 2005 erkrankt war, auf Urlaubsabgeltung überwiegend stattgegeben.
Das Landesarbeitsgericht hat den Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubs und des Zusatzurlaubs aus einer richtlinienkonformen Auslegung des BUrlG hergeleitet und, weil der Kläger im öffentlichen Dienst beschäftigt war, außerdem aus einer unmittelbaren Anwendung der EG-Richtlinie. Die EG-Richtline erfasst allerdings nicht tariflichen oder vertraglichen Mehrurlaub, was im vorliegenden Fall wegen einer Sonderregelung im Tarifvertrag zur Folge hatte, dass die zwei Wochen Mehrurlaub für 2004 verfallen waren, wohingegen der Mehrurlaub für 2005 voll entstanden und nach Ansicht des LAG abzugelten war. Das Gericht hat die Revision zum BAG zugelassen.