Dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG bei Schwangeren unanwendbar?
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Am 14.1.2009 verhandelt die Dritte Kammer des EuGH die (luxemburgische) Rechtssache Pontin (C-63/08), die Auswirkungen auch auf das deutsche Recht haben könnte. Das Arbeitsgericht Esch-sur-Alzette fragt u.a., ob es mit Art. 10 und 12 der Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EG vereinbar ist, dass eine schwangere Arbeitnehmerin, der gekündigt worden ist, innerhalb einer engen Frist (nach luxemburgischem Recht: einer bzw. zwei Wochen) Klage gegen die Kündigung erheben muss. Sollte der EuGH die Bedenken des vorlegenden Gerichts teilen, stünde auch die Anwendung des § 4 KSchG auf Klagen schwangerer Arbeitnehmerinnen in Zweifel. Mit einem Urteil des Gerichtshofs ist erst im Herbst 2009 zu rechnen.