BAG: Tarifliche "Altersgrenze 65" ist wirksam
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Tarifliche Altersgrenzen, die an die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit: 65 Jahre) anknüpfen, sind wirksam. Das hat der 7. Senat des BAG am 18.6.2008 (7 AZR 116/07) entschieden. Er knüpft damit an seine langjährige, vom BVerfG bislang stets bestätigte Rechtsprechung an. Zweifel, die zuletzt durch das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters (Art. 1 RL 2000/78/EG, § 1 AGG, „primärrechtliches Diskriminierungsverbot“ i.S. des Mangold-Urteils des EuGH) laut geworden waren (ausführlich zuletzt Temming, Altersdiskriminierung im Arbeitsleben, 2008), hatte der EuGH bereits in der Rechtssache Palacios de la Villa (C-411/05) weitgehend zerstreut. Die Ungleichbehandlung ist durch ein legitimes Ziel aus der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik i.S. von Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG gerechtfertigt.