BVerfG: Keine Notebooks im Gerichtssaal
Gespeichert von Jan Spoenle am
Keine Notebooks für Gerichtsreporter: In Karlsruhe wurde heute der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine entsprechende sitzungspolizeiliche Anordnung abgelehnt.
Im sogenannten Holzklotz-Fall hatte das LG Oldenburg den anwesenden Pressevertretern die Verwendung ihrer mobilen Rechner verboten. Diese Anordnung begründe keinen schweren Nachteil für die betroffenen Journalisten, so das Bundesverfassungsgericht. Zwar sei die damit einhergehende Einschränkung für die Arbeit der Presseleute unter heutigen Umständen keinesfalls von geringfügiger Natur. Letztlich komme es aber darauf an, dass moderne Notebooks über Mikrofone und Kameras verfügten und die Anwendung dieser technischen Hilfsmittel entgegen § 169 Satz 2 GVG während mündlicher Verhandlungen nicht mehr zu kontrollieren sei.
Eine richtige Entscheidung, wie ich finde - zu groß wäre möglicherweise für manchen die Versuchung, möglichst viel Material mitzuschneiden, um nicht allzu viele Notizen machen zu müssen. Die verfahrensbeteiligten Staatsanwälte, Verteidiger und Richter könnten hingegen von der Verwendung digitaler Akten über Laptops oder gerichtseigene Rechner meines Erachtens stark profitieren - doch das dürfte für die meisten deutschen Gerichte noch Zukunftsmusik sein ...