AG München: IP-Adressen in Log Files sind keine personenbezogenen Daten
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das AG München mit Urteil vom 30.09.2008 (Az. 133 C 5677/08, nicht rechtskräftig) festgestellt, dass bei IP-Adressen, die in den Log-Files eines Servers gespeichert werden, keine personenbezogene Daten handelt, sodass die Speicherung in den Log-Files zulässig ist. Die auf Unterlassung der weiteren Speicherung gerichtete Klage wurde deshalb abgewiesen. Geklagt hatte der Besucher einer Web-Seite gegen den Betreiber eines Internetportals. Beim Aufruf wurden die IP-Adressen der Nutzer in den Log-Dateien des Webservers gespeichert.
Der Kläger verlangte Unterlassung, da es sich bei den IP-Adressen um personenbezogene Daten handele, deren Speicherung ohne Einwilligung des Betroffenen rechtswidrig sei. Diese Auffassung lehne das AG München ab: "Nach diesseitiger Auffassung stellen die IP-Adressen deswegen keine personenbezogenen Daten dar, weil ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehlt. Bestimmbarkeit ist dann gegeben, wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann."
Anderer Ansicht sind anscheinend das LG und AG Berlin (AZ: 5 C 314/06
verkündet am: 27.03.2007), die in einem vergleichbaren Streit vor einiger Zeit das Gegenteil entschieden hatten: Beklagter war das Bundesjustizministerium (BMJ). Das BMJ hatte die Daten von Besuchern der Seite „www.bmj.bund.de" für 14 Tage gespeichert. Der Kläger sah sich dadurch in seinen Rechten verletzt und verlangte vom BMJ Unterlassung der Speicherungen.