Herrchen ohne Bindungstoleranz
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Die Eheleute (sie BWL-Studentin im 6. Semester, er arbeitslos) hatten sich zur Zeit des Zusammenlebens eine Malteser Hündin namens Babsi angeschafft (Kaufpreis ca. 450 €).
Anlässlich der Trennung im November 2012 nahm er Babsi an sich und verweigerte seiner Frau seit dem jeden Umgang mit dem Hund.
Sie beantragt Zuweisung und Herausgabe des Hundes an sich. Ein vom FamG vorgeschlagenes Wechselmodell hat der Ehemann abgelehnt.
Ihr Begehren war in 2 Instanzen erfolgreich.
Da keiner der Eheleute sein Alleineigentum nachweisen konnte, gelten die beiden gemäß 1568 b II BGB als Miteigentümer Babsis.
Demgemäß war eine Zuweisung aufgrund einer Billigkeitsentscheidung vorzunehmen (1361 a II BGB). Gegen den Ehemann sprach dabei entscheidend seine bislang gezeigte fehlende Bindungstoleranz
OLG Stuttgart v. 07.04.14 – 18 UF 62/14