Landgericht Köln und Strassenfotos
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Das Landgericht Köln hatte über www.bilderbuch-koeln.de zu befinden. Dort wird Google Maps eingesetzt;
die Fotos stammen von diversen Nutzern. Das Gericht befand mit Urteil vom 13. Januar 2010 (28 O 578/09):
1. Wer im Netz Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur
verbindet, kann sich auf das Medienprivileg des § 41 BDSG berufen.
2. Losgelöst davon ist eine Verwendung des Bildmaterials nach § 29 Abs. 2 BDSG unter Berücksichtigung der insoweit vorrangigen
Kommunikationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zulässig.
Ein m.E. wichtiges Urteil im Streit um Google Streetview.
Volltext unter
http://www.telemedicus.info/urteile/Datenschutzrecht/982-LG-Koeln-Az-28-...