Veröffentlicht am 03.06.2019 von Michael ElseVielleicht nicht unbedingt „Grand Cru“, aber das Pendant „Grosses Gewächs“ könnte durchaus Einzug in das deutsche Weingesetz finden. Dem deutschen Weingesetz von 1994 steht nämlich eine umfassende Reform bevor. Ein Schwerpunkt der Neuregelung soll auch die Berücksichtigung des sogenannten romanischen Weinqualitätssystems („je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“) im deutschen Weinbezeichnungsrecht sein, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinbranche zu stärken. Ein Gesetzentwurf wird noch für 2019 erwartet, ein vor wenige Tagen veröffentlichtes Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung soll als Grundlage für einen Referentenentwurf dienen.Weiterlesen
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