Veröffentlicht am 27.12.2023 von Prof. Dr. Christian RolfsIm Rechtsstreit um die Probezeitkündigung einer Hebamme durch ein katholisches Krankenhaus wegen des Kirchenaustritts der Arbeitnehmerin hat es eine überraschende Wende gegeben: Nach der mündlichen Verhandlung beim EuGH hat die Arbeitgeberin (die beim LAG Hamm noch erfolgreich war) die Revisionsanträge der Klägerin anerkannt. Damit steht rechtskräftig fest, dass die Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet hat.Weiterlesen
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Bürgerliches RechtArbeitsrecht1085 Aufrufe