Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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885 Kommentare

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Beobachter schrieb:
Bravo! Respekt. Das ist der K.O.-Schlag. Hochachtung vor einem renomierten Anwaltsbüro, das sich unentgeltlich für die Aufklärung dieses wichtigen Falles einsetzt. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20....

 

@Beobachter:
Kennen Sie Boxen (die Sportart)? 
Kennen Sie diese professionellen Vollblutboxer, die einfach nicht K.O. gehen wollen?
Da wird ein Trommelfeuer nach dem anderen abgelassen, aber das Stehvermögen dieser Loser (= Verlierer) ist geradezu unmenschlich
.

 

Ich bin insofern sicher, dass die Justizjuristen in Bayern unfassbar widerstandsfähige Holzschädel haben. Die werden auch von diesem "K.O.-Schreiben" Strates, wie auch schon von den Wiederaufnahmeanträgen der StA und Verteidigung, nicht auf den Boden gehen.

 

In den Seilen hängen sie dagegen, das ist für jeden der hinschaut wunderbar sichtbar, seit Monaten praktisch angenagelt fest.  

Und das Schönste dabei:
Die "Box-Trainerin", aka Justizminiszterin B. Merk schwadroniert immer noch, dass alles in bester Ordnung sei...naja, fast...
Aber sie plädiert immer noch auf Sieg nach Punkten.
Wenn das keine Realitätsverweigerung ist?!??!!

Aber vielleicht kommt ja der Promoter Seehofer und wirft das Handtuch (auch wenn er das in seiner Funktion eigentlich nicht darf...aber wir sind ja in Bayern...da geht was, denn 'mia san mia')

 

Beste Grüße

5

Vorschlag schrieb:

Beobachter schrieb:
Bravo! Respekt. Das ist der K.O.-Schlag. Hochachtung vor einem renomierten Anwaltsbüro, das sich unentgeltlich für die Aufklärung dieses wichtigen Falles einsetzt. http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Regensburg-2013-06-20....

 

@Beobachter:
Kennen Sie Boxen (die Sportart)? 
Kennen Sie diese professionellen Vollblutboxer, die einfach nicht K.O. gehen wollen?
Da wird ein Trommelfeuer nach dem anderen abgelassen, aber das Stehvermögen dieser Loser (= Verlierer) ist geradezu unmenschlich
.

 

Ich bin insofern sicher, dass die Justizjuristen in Bayern unfassbar widerstandsfähige Holzschädel haben. Die werden auch von diesem "K.O.-Schreiben" Strates, wie auch schon von den Wiederaufnahmeanträgen der StA und Verteidigung, nicht auf den Boden gehen.

 

In den Seilen hängen sie dagegen, das ist für jeden der hinschaut wunderbar sichtbar, seit Monaten praktisch angenagelt fest.

Und das Schönste dabei:
Die "Box-Trainerin", aka Justizminiszterin B. Merk schwadroniert immer noch, dass alles in bester Ordnung sei...naja, fast...
Aber sie plädiert immer noch auf Sieg nach Punkten.
Wenn das keine Realitätsverweigerung ist?!??!!

Aber vielleicht kommt ja der Promoter Seehofer und wirft das Handtuch (auch wenn er das in seiner Funktion eigentlich nicht darf...aber wir sind ja in Bayern...da geht was, denn 'mia san mia')

 

Beste Grüße

 

Diese Informationen werden Regensburg wieder auf "Los" werfen...jetzt muß man wieder ganz von vorn anfangen mit den Prüfungen....den Grad der inneren Wahrscheinlichkeit zu erkennen usw.....die Frage Aufklärung oder nicht ist doch zu komplex....

5

Herr Occam,

Sie schreiben:

Darf ich dazu noch fragen, wieso JETZT, ich rede nicht von der Zeit der ersten Unterbringung, die Frage nicht bestehen soll, ob Mollath psychisch krank ist? Ich dachte, dass alles darum geht, weil nur wenn nein, dann könnt er entlassen werden. Ist das korrekt?

Nein, das ist nicht korrekt! Die psychische Krankheit ist nur eine von fünf Voraussetzungen der (weiteren) Unterbringung:

1. Straftatbegehung

2. Schuldunfähigkeit, zumindest Einschränkung der Schuldfähigkeit durch eine der in § 20 StGB genannten Störungen (hier die "wahnhafte Störung")

3. Begehung der Straftat(en) im Zustand der Störung und aufgrund der Störung

4. Andauernde Gefahr (hohe Wahrscheinlichkeit) der Begehung weiterer erheblicher Straftaten

5. Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung

Wenn nur eine der Voraussetzungen fehlt, ist Herr Mollath zu entlassen.

Dass Sie mich anders verstanden haben, mag daran liegen, dass Sie meine Beiträge nicht gelesen haben. Ich habe von Anfang an geschrieben, dass ich den Gesundheitszustand von Herrn Mollath nicht beurteilen kann. Für das, was andere schreiben oder sagen bin ich genauso wenig verantwortlich wie für das, was Sie schreiben.

Was können jetzt die angeblich "bösen" Psychiater dafür? Sie können nicht einfach ihre Gutachten ändern, kommen aber nicht zu Gesprächen über mögliche Absprachen für eine Entlassung. Da diese Vollstreckungskammer sich auf die Psychiater verlassen muß, werden sie Mollath auch künftig verwahren. Das ist alles leicht verständlich.

Ich spreche nicht von "bösen" Psychiatern. Ich lese Gutachten und komme zum Schluss, dass diese mich nicht überzeugen, weil sie zum Teil von nachprüfbar falschen Tatsachen ausgehen. Die Vollstreckungskammer muss sich auch nicht darauf verlassen, sondern muss eine eigene Entscheidung treffen. Es ist nur dann "alles leicht verständlich", wenn man drei Viertel der erforderlichen Überlegungen einfach für irrelevant erklärt.

Jetzt meine Hauptfrage: Weil irgendwelche handwerklichen Fehler gemacht worden seien, meint RA Strate und all die Unterstützer, dass der objektiv ja kranke Mollath gar nicht dort verwahrt bleiben. Beschreibe ich das korrekt?

Nein, das ist nicht korrekt. Ich weiß nicht, wie Sie beurteilen wollen, dass Herr Mollath "objektiv krank" ist. Es wurden auch nicht "irgendwelche handwerklichen Fehler gemacht", sondern massive Rechtsverletzungen begangen. Da schon die Straftatenbegehung (siehe Punkt 1 oben) insgesamt in Frage steht, ist Herr Mollath auch freizulassen, selbst wenn er psychisch krank wäre. Ohne Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftatenbegehung entfällt die Gefährlichkeit. Kein Gutachter hat die Gefährlichkeit unabhängig von den Straftaten angenommen. In Deutschland werden (glücklicherweise) die meisten psychisch kranken Menschen nicht eingesperrt. Fragen Sie Herrn Prof. Kröber, er wird Ihnen dies sicher bestätigen. 

Dazu meine wichtigste Frage gen Strate et al., warum wird viel Zeit und Energie verplempert, die man besser nutzen könnte, wenn man Mollath dazu überredete, mit den Ärzten zu reden? Warum sehen das Unterstützer und Sie auch nicht ein? Juristisch kann man doch keinen Kranken entlassen, auch wenn nicht alles total sauber gelaufen ist damals.

Ich sehe das nicht ein, weil dies eine rechtswidrige Sichtweise ist. Wieso sollte ich, nur weil ein Herr Occam mir dies mitteilt, plötzlich meine Rechtskenntnis aufgeben? Warum sollte die Verteidigung Herrn Mollath nicht verteidigen, sondern ihm den Ratschlag geben, mit den Ärzten zu reden, die ihn aufgrund falscher Tatsachenannahmen immer wieder als gefährlich beurteilt haben?

Deshalb meine Sicht: Die Krankheit Mollaths kann nicht durch filigranste Kämpfe der Juristen  geheilt werden, sondern wenn überhaupt von den Psychiatern, sehen Sie das wirklich andersa, sehr geehrter Herr Professor Müller?

Ja, natürlich sehe ich das anders.

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

 Die psychische Krankheit ist nur eine von fünf Voraussetzungen der (weiteren) Unterbringung:

1. Straftatbegehung

2. Schuldunfähigkeit, zumindest Einschränkung der Schuldfähigkeit durch eine der in § 20 StGB genannten Störungen (hier die "wahnhafte Störung")

3. Begehung der Straftat(en) im Zustand der Störung und aufgrund der Störung

4. Andauernde Gefahr (hohe Wahrscheinlichkeit) der Begehung weiterer erheblicher Straftaten

5. Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung

Wenn nur eine der Voraussetzungen fehlt, ist Herr Mollath zu entlassen.

Ich bin Ihnen dankbar für diese Klarheit.

 

Wir haben eine 1. Straftat, die zweifellos der Justiz zuzuordnen ist. Täter ist Mollath, der seine  Opfer ja brieflich fixiert hat, weil sie ja gleichzeitig die Täter waren, für deren Taten sie Mollath bestrafen wollte. Wir betreten hiermit den Bereich Psychiatrie, weil ein "normaler" Krimineller sich ja nicht derartig prunkvoll selbst als Täter feiert.

2. Wir konstatieren Schuldunfähigkeit, was von Psychiatern in der Psychiatrie diagnostiziert wird. Hier bei Mollath wurde Wahn gefunden und diese Diagnose ist nie grundsätzlich in Zweifel gezogen worden. So kam Mollath in das BKH Forensik.

3. Ihr Punkt - im Zusammenhang all der kleineren Straftaten kann von mir nur vermutet werden, dass die Gutachten das erörterten. Wir befinden uns weiterhin im Bereich Psychiatrie.

4. Der wichtige Punkt weitere Gefahr. Das ist nun wirklich trivial. Ein unzurechnungsfähiger Straftäter, mit dem wegen seiner Verweigerungshltung nicht zu reden ist, bleibt gefährlich, es sei denn, Sie könnten das als Jurist aufgrund besonderer Erfahrung ausschließen, was ich nicht glauben kann. Es geht ja hier um genuin Psychiatrie und nicht Justiz.

5. Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung eines gesprächsverweigernden Patienten versteht sich auch von selbst. Es bleibt bei Psychiatrie.

Alle Ihre Punkte von 2. bis 5. werden von der Psychiatrie abgedeckt, sie erstellt die Gutachten, an denen sich die Vollstreckungskammer orientiert und bbislang 7 Jahre dem entsprochen hat. Wodurch wird Ihr Bedenken ausgelöst?

Ich muss zugestehen, dass ich, beeinflußt durch die Blogs, fälschlich annehmen mußte, dass die Unterstützer von Mollath alles daransetzten, dass ja nicht etwas so aussehen könnte, dass Mollath wahnkrank wäre, was ich anhand der psychiatrischen Gutachten für trivialerweise als wahr ansah.

Doch jetzt stellt sich die Sache durch Ihre Klarstellung viel einfacher dar. Ihnen geht es nicht um unbedingte Widerlegung der Wahnkrankheit, sondern Sie würden Mollath auch als Wahnkranken entlassen. Das kann ich aber unter keinen Umständen akzeptieren, vor allem nicht bei einem derart negativ eingestellten Gesprächsverweigerer wie Mollath, der ja seine Straftaten in heimtückischer Weise begangen hat.

Aber wir sollten darüber gar nicht streiten, weil ich zuversichtlich gerichtliche Entscheidungen gegen die von mir inakzeptabel genannten Absichten der Unterstützer erwarte.

Daran kann hoffentlich auch keine Massenhysterie im Internet etwas ändern. Es wäre auch schlimm für unseren Rechtsstaat.

 

2

Occam schrieb:

Henning Ernst Müller schrieb:

 Die psychische Krankheit ist nur eine von fünf Voraussetzungen der (weiteren) Unterbringung:

1. Straftatbegehung

2. Schuldunfähigkeit, zumindest Einschränkung der Schuldfähigkeit durch eine der in § 20 StGB genannten Störungen (hier die "wahnhafte Störung")

3. Begehung der Straftat(en) im Zustand der Störung und aufgrund der Störung

4. Andauernde Gefahr (hohe Wahrscheinlichkeit) der Begehung weiterer erheblicher Straftaten

5. Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung

Wenn nur eine der Voraussetzungen fehlt, ist Herr Mollath zu entlassen.

Ich bin Ihnen dankbar für diese Klarheit.

 

Wir haben eine 1. Straftat, die zweifellos der Justiz zuzuordnen ist. Täter ist Mollath, der seine  Opfer ja brieflich fixiert hat, weil sie ja gleichzeitig die Täter waren, für deren Taten sie Mollath bestrafen wollte. Wir betreten hiermit den Bereich Psychiatrie, weil ein "normaler" Krimineller sich ja nicht derartig prunkvoll selbst als Täter feiert.

2. Wir konstatieren Schuldunfähigkeit, was von Psychiatern in der Psychiatrie diagnostiziert wird. Hier bei Mollath wurde Wahn gefunden und diese Diagnose ist nie grundsätzlich in Zweifel gezogen worden. So kam Mollath in das BKH Forensik.

3. Ihr Punkt - im Zusammenhang all der kleineren Straftaten kann von mir nur vermutet werden, dass die Gutachten das erörterten. Wir befinden uns weiterhin im Bereich Psychiatrie.

4. Der wichtige Punkt weitere Gefahr. Das ist nun wirklich trivial. Ein unzurechnungsfähiger Straftäter, mit dem wegen seiner Verweigerungshltung nicht zu reden ist, bleibt gefährlich, es sei denn, Sie könnten das als Jurist aufgrund besonderer Erfahrung ausschließen, was ich nicht glauben kann. Es geht ja hier um genuin Psychiatrie und nicht Justiz.

5. Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung eines gesprächsverweigernden Patienten versteht sich auch von selbst. Es bleibt bei Psychiatrie.

Alle Ihre Punkte von 2. bis 5. werden von der Psychiatrie abgedeckt, sie erstellt die Gutachten, an denen sich die Vollstreckungskammer orientiert und bbislang 7 Jahre dem entsprochen hat. Wodurch wird Ihr Bedenken ausgelöst?

Ich muss zugestehen, dass ich, beeinflußt durch die Blogs, fälschlich annehmen mußte, dass die Unterstützer von Mollath alles daransetzten, dass ja nicht etwas so aussehen könnte, dass Mollath wahnkrank wäre, was ich anhand der psychiatrischen Gutachten für trivialerweise als wahr ansah.

Doch jetzt stellt sich die Sache durch Ihre Klarstellung viel einfacher dar. Ihnen geht es nicht um unbedingte Widerlegung der Wahnkrankheit, sondern Sie würden Mollath auch als Wahnkranken entlassen. Das kann ich aber unter keinen Umständen akzeptieren, vor allem nicht bei einem derart negativ eingestellten Gesprächsverweigerer wie Mollath, der ja seine Straftaten in heimtückischer Weise begangen hat.

Aber wir sollten darüber gar nicht streiten, weil ich zuversichtlich gerichtliche Entscheidungen gegen die von mir inakzeptabel genannten Absichten der Unterstützer erwarte.

Daran kann hoffentlich auch keine Massenhysterie im Internet etwas ändern. Es wäre auch schlimm für unseren Rechtsstaat.

 

Passen Sie auf, daß Sie nicht auf Grund Ihres Wahns (schreibt wirre Texte) in der Forensik landen. 

Vielleicht gehören Sie dort hin.

5

Ich finde es sehr gut, dass man auf diesem Blog, wie auch auf dem von Gabriele Wolff, argumentativ Diskutieren kann. Zuerst einmal geht es um den Fall Gustl Mollath, d.h. seine widerrechtliche Unterbringung. Da ist die Arbeit seiner nunmehr erst rechtlich mandatierten Verteidigern m.E. nicht nur zielführend, sondern hat die Argumente seiner Ankläger K.O. geschlagen.

Der Fall deutet aber auf die mir vorher unbekannte, aber durch diesen Fall klar aufgezeigte missbräuchliche Anwendung §63 in der BRD hin, und sowas darf nicht sein. Prantl, Müller, Garcia, Wolff und sehr sehr viele weniger prominente Fachkundige weisen und wiesen darauf hin. Da liegt der Hase im Pfeffer.

Daneben, ich kein Boxer im Sinne der Sportart. Ganz im Gegenteil.

5

@Prof. Müller:

Sie schreiben

"Da schon die Straftatenbegehung (siehe Punkt 1 oben) insgesamt in Frage steht, ist Herr Mollath auch freizulassen, selbst wenn er psychisch krank wäre":

Bezogen auf die Frage der Fehleinweisung bei Wegfall von Nr. 1 (Straftatenbegehung als Voraussetzung der andauernden Unterbringung):

Ab welchem Infragestehungsgrad meinen Sie denn, dass eine StVK eine Fehleinweisung anzunehmen und die Freilassung anzuordnen hat? Genügen bereits Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen im Ersturteil oder müssen es Zweifel sein, die den Grad eines statthaften Wiederaufnahmegrundes haben? Also:

1.- sobald ein  neues Beweismittel auftaucht (hier z.B: Braun)

2. - sobald ein altes Beweismittel wegfällt (hier:Attest)

3. - sobald jemand merkt, dass eine nicht angeklagte Tat mit abgeurteilt wurde (ein Fall der Sachbeschädigung, siehe Ergänzung Strate zu seinem WA_Antrag)

 

Fall 3 wäre an sich mit einer Revision ohne weiteres rügbar gewesen, ob man also revisible Fehler, die nicht in der Revision gerügt wurden, als Basis für eine Freilassung wegen Fehleinweisung heranziehen kann?

Fall 1 ist u.a. deshalb heikel, weil z.B. die Aussage Brauns zwar geeignet ist, ein Belastungsmotiv zu belegen. Dennoch wird man nicht umhin kommen, erst in einer Beweisaufnahme mit Vernehmung von P.M. und E.Braun die beiden Aussagen zu bewerten, zumal sich P.M. dann auch erstmals vor Gericht zu dem angeblichen Telefonat äußern könnte.
D.h. auf welcher Grundlage soll eine StVK eine Fehleinweisung in Bezug auf die Frage feststellen, ob Straftaten begangen wurden? Muss sie ggf. eine Beweisaufnahme durchführen oder genügt eine Entscheidung nach Aktenlage, um eine rechtskräftige Entscheidung des Erstgerichts faktisch zu beseitigen?
(Liebe Mitdiskutanten, bitte jetzt keine Einwände dahingehend, bei Mollath sei es aber so und so und so gewesen und überhaupt sei doch klar bei der Häufung der Fehler; ich bitte Prof. Müller nur um Antwort auf die Rechtsfrage, ab welchem Grad eine Fehleinweisung wegen Wegfalls der Anlasstat angenommen werden kann!!!!)

2

@klabauter

Als ich den von Ihnen zitierten Satz von Prof. Müller gestern las, dachte ich mir schon: "Oh je, das gibt Ärger. klabauter oder Gastmann wird sich jetzt in diesem Satz einnisten und nicht lockerlassen." Und schon ist es passiert.

Ich bin mir sicher, daß sich Prof. Müller hier verkürzt ausgedrückt hat und selbstverständlich meinte "... in Frage steht und sich diese Zweifel bestätigen, ist Herr Mollath auch freizulassen,  ...".

Hätten Sie diese Möglichkeit zuerst abgefragt, hätte sich Ihre Theorienbildung rund um den "Infragestehungsgrad" wohl erübrigt.

Aber um meine eigene Meinung noch einzubringen: Ich sehe es nicht ganz so wie Prof. Müller. Die Punkte 1 bis 5 sind zwar Voraussetzungen der Unterbringung, aber Voraussetzungen der weiteren Unterbringung (also jährlich zu prüfen im Verfahren nach §§ 67d, 67e StGB) sind nur Punkte 2, 4 und 5. Allerdings kann die Verneinung von Punkt 1 zur Folge haben (und hat sie im Fall Mollath), daß Punkt 2 zu verneinen ist (Fehleinweisung, § 67d Abs. 6 StGB) und/oder daß Punkt 4 zu verneinen ist (Wegfall der Gefährlichkeitsprognose, § 67d Abs. 2 StGB).

 

@Gastmann: Danke für die Erwiderung. Ich werde Ihnen später antworten.

Strate soll jetzt einen Maulkorb bekommen, alle veröffentlichten Dokumente löschen. Die Öffentlichkeit soll nicht mehr erfahren, mit welchen albernen Begründungen Mollaths Gemeingefährlichkeit begründet wird, Strates Anträge abgelehnt werden usw.

 

"Während die Staatsanwaltschaft Augsburg sich zwar nicht in der Lage sah, auf meine Strafan-zeige vom 4.1.2013 mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu reagieren, hat sie es immerhin geschafft, die Staatsanwaltschaft Hamburg für die Einleitung eines Ermittlungsver-fahrens gegen den Unterzeichner zu gewinnen. Dieses ist nunmehr seit gut zwei Monaten in Hamburg anhängig. Da ich mich geweigert habe, die das Verfahren gegen Gustl Mollath betreffenden Dokumente aus meiner „Dokumentation“ zu entfernen, hat die Staatsanwalt-schaft Hamburg nunmehr beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt, die Löschung aller Dokumente (ausgenommen: meiner eigenen Schriftsätze) anzuordnen. Da das Thema vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte und die Staatsanwaltschaft mir

zumindest für meine eigenen Schriftsätze das Verfügungsrecht belassen will, habe ich meine Erwiderung auf den Antrag der Staatsanwaltschaft ebenfalls ins Netz gestellt. Das Amtsge-richt Hamburg hat bislang nicht entschieden"

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf

 

Wie groß muß die Angst der bayerischen Justiz vor der Öffentlichkeit sein....

5

Bille schrieb:

Strate soll jetzt einen Maulkorb bekommen, alle veröffentlichten Dokumente löschen. Die Öffentlichkeit soll nicht mehr erfahren, mit welchen albernen Begründungen Mollaths Gemeingefährlichkeit begründet wird, Strates Anträge abgelehnt werden usw.

 

"Während die Staatsanwaltschaft Augsburg sich zwar nicht in der Lage sah, auf meine Strafan-zeige vom 4.1.2013 mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu reagieren, hat sie es immerhin geschafft, die Staatsanwaltschaft Hamburg für die Einleitung eines Ermittlungsver-fahrens gegen den Unterzeichner zu gewinnen. Dieses ist nunmehr seit gut zwei Monaten in Hamburg anhängig. Da ich mich geweigert habe, die das Verfahren gegen Gustl Mollath betreffenden Dokumente aus meiner „Dokumentation“ zu entfernen, hat die Staatsanwalt-schaft Hamburg nunmehr beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt, die Löschung aller Dokumente (ausgenommen: meiner eigenen Schriftsätze) anzuordnen. Da das Thema vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte und die Staatsanwaltschaft mir

zumindest für meine eigenen Schriftsätze das Verfügungsrecht belassen will, habe ich meine Erwiderung auf den Antrag der Staatsanwaltschaft ebenfalls ins Netz gestellt. Das Amtsge-richt Hamburg hat bislang nicht entschieden"

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf

 

Wie groß muß die Angst der bayerischen Justiz vor der Öffentlichkeit sein....

Es geht nicht um Angst , sondern um eine Art Verschwiegenheit bis ein Verfahren zu Ende ist.

Wenn jemand  in einen laufenden Verfahren Strafakten veröffentlicht, macht er sich strafbar.

 

Aber hier scheint ein Sonderfall vorzuliegen, wie RA Strate ausführt.

 

3

Gast schrieb:

Bille schrieb:

Strate soll jetzt einen Maulkorb bekommen, alle veröffentlichten Dokumente löschen. Die Öffentlichkeit soll nicht mehr erfahren, mit welchen albernen Begründungen Mollaths Gemeingefährlichkeit begründet wird, Strates Anträge abgelehnt werden usw.

 

"Während die Staatsanwaltschaft Augsburg sich zwar nicht in der Lage sah, auf meine Strafan-zeige vom 4.1.2013 mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu reagieren, hat sie es immerhin geschafft, die Staatsanwaltschaft Hamburg für die Einleitung eines Ermittlungsver-fahrens gegen den Unterzeichner zu gewinnen. Dieses ist nunmehr seit gut zwei Monaten in Hamburg anhängig. Da ich mich geweigert habe, die das Verfahren gegen Gustl Mollath betreffenden Dokumente aus meiner „Dokumentation“ zu entfernen, hat die Staatsanwalt-schaft Hamburg nunmehr beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Hamburg beantragt, die Löschung aller Dokumente (ausgenommen: meiner eigenen Schriftsätze) anzuordnen. Da das Thema vor allem für Jurastudenten interessant sein dürfte und die Staatsanwaltschaft mir

zumindest für meine eigenen Schriftsätze das Verfügungsrecht belassen will, habe ich meine Erwiderung auf den Antrag der Staatsanwaltschaft ebenfalls ins Netz gestellt. Das Amtsge-richt Hamburg hat bislang nicht entschieden"

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung-zum-Stand-der-Verfahren-2013-06-20.pdf

 

Wie groß muß die Angst der bayerischen Justiz vor der Öffentlichkeit sein....

Es geht nicht um Angst , sondern um eine Art Verschwiegenheit bis ein Verfahren zu Ende ist.

Wenn jemand  in einen laufenden Verfahren Strafakten veröffentlicht, macht er sich strafbar.

 

Aber hier scheint ein Sonderfall vorzuliegen, wie RA Strate ausführt.

 

 

Eben. Es ist kein laufendes Verfahren.

Es doch seltsam, dass man Strate erst machen lies, und als es peinlich für die bayrische Justiz wurde, kam das Ermitlungsverfahren.

Aber ist ja nicht das erste mal, das was aus dem Netz genommen wurde.

Auch Merks Erklärung vor dem Rechtsausschuss, als sie über den Fall Mollath berichten sollte, wurde von der Justiz rausgenommen...es war ein Beleg, dass sie den Rechtsausschuss getäuscht hat.

 

Es geht schon um Angst, die Öffentlichkeit könnte zu viel erfahren....

 

 

 

5

Bille schrieb:

....

Es geht schon um Angst, die Öffentlichkeit könnte zu viel erfahren....

 

Ich glaube Prof. Müller hat hier im Blog vorsichtig ausgeführt , dass RA Strate sich sehr mit dem § 353 d aus dem Fenster für Mollath gelehnt hat.

1

Manche Fragen kann man auch mit gesundem Menschenverstand  beantworten, beispielsweise die, inwieweit eine "Fehleinweisung wegen Wegfalls der Anlasstat angenommen werden kann"....!

 

Der forensische Massregelvollzug ist eine Sicherungsanstalt für "allgemeingefährliche", weil psychisch kranke Straftäter"! 

 

Wenn keine Anlasstaten gegeben sind, bzw. nur Bagatelltaten, damit eine Einweisung nicht möglich. (Par. 62 StGB) 

 

Wenn sie trotzdem rechtsfremd - wie ständig in Franken!! - stattfinden, ist der Betreffende sofort freizulassen, wenn die Anlasstaten "wegfallen" weil demnach definitiv eine Fehleineinweisung vorliegt. Jede weitere Freiheitsentziehung ist eine Freiheitsberaubung. 

 

Das kann man auch als Jurist verstehen! 

5

M. Deeg schrieb:

Das kann man auch als Jurist verstehen! 

 

wenn man will

5

Sehr geehrter Klabauter,

sorry, ich habe mich an dieser Stelle in meiner Antwort auf Occam vielleicht missverständlich ausgedrückt (s. auch schon den Kommentar von Herrn Garcia). Im Hinblick auf die "weitere" Unterbringung - deshalb war dieses Wort  in Klammern gesetzt - spielt die Straftatenbegehung nur für die - damalige und aktuelle - Gefährlichkeitsprognose die ausschlaggebende Rolle.

Die StVK LG Bayreuth hat angenommen, sie müsse die Straftatenbegehung aufgrund ihrer Rechtskraft als gegeben zugrundelegen, weshalb auch der Psychiater als "Arbeitshypothese" davon ausgehen solle, dass die Straftaten begangen worden seien wie es im Urteil des LG Nürnberg-Fürth festgestellt sei.

Das Verhältnis zwischen Wiederaufnahmeverfahren und der überprüfung nach § 67 d StGB ist keineswegs systematisch so klar ist, wie die StVK LG Bayreuth und Sie offenbar annehmen:

Zitat aus OLG Frankfurt a. M. vom 14.10.2010 3 Ws 970/10 (openjur-Link): "Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze dienten dazu, dem Verurteilten bei Fehleinweisungen aus tatsächlichen Gründen das schwerfällige Wiederaufnahmeverfahren zu ersparen (vgl. Senat. Beschluss vom 26.11.2001, NStZ-RR 2002, 58f; Berg/Wiedner, Die Erledigterklärung nach § 67 d Abs. 6 StGB…., StV 2007, 434, 439, Fußnote 40). Wird nämlich eine im Erkenntnisverfahren angeordnete Maßregel für erledigt erklärt, weil sich aufgrund einer Begutachtung im Vollstreckungsverfahren ergeben hat, dass eine zwingende Voraussetzung für die Anordnung der Maßregel nicht vorgelegen hat, so ist diese Erledigungserklärung einem Wegfall der Maßregel im Wiederaufnahmeverfahren (§ 359 Nr. 5 StPO) vergleichbar (vgl. Senat, NStZ 1993, 252 f.)" (Hervorhebung von mir).

Ich würde Ihre Rechtsfragen - hier ist Vieles neu und sicherlich umstritten, wie ich ja bereits ausgeführt habe - so beantworten: Grds. erstreckt sich die Rechtskraft ohnehin nur auf den Tenor, nicht auf die Urteilsgründe, d.h. das Vollstreckungsgericht  ist eben nicht an die tatsächlichen Feststellungen gebunden. Allerdings gibt die Systematik des Gesetzes auch nichts dafür her, dass nun die StVK regelmäßig verpflichtet wäre, die Straftatenbegehung des Untergebrachten erneut zu überprüfen. Ab wann es aber Anlass hat (bzw. sogar gezwungen ist), neu bekannt gewordene Tatsachen bezüglich der Straftatenbegehung zu berücksichtigen, dazu lassen sich allgemeingültige Aussagen kaum treffen. Aber ich würde dafür plädieren, dass sich eine StVK bei der Bewertung mit staatsanwaltlichen Ermittlungsergebnissen, die den in den Urteilsgründen festgestellten Tatsachen widersprechen, auseinanderzusetzen hat.

Wenn es nun gelänge, in der Diskussion des Falls Mollath weitere Kriterien zu benennen, dann wäre dies schon weit mehr als ein Blog normalerwese leisten kann - ich würde mich darüber freuen. Aber ich muss auch einräumen, dass dies eher ein Thema für einen längeren rechtswissenschaftlichen Aufsatz ist.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Wollte sich Regensburg heute nicht äußern?

5

Bille schrieb:

Wollte sich Regensburg heute nicht äußern?

Wohl eher nicht.

Frau RiLG Mielke wird allen zeigen wollen, wie unabhängig die Justiz ist, da muss einer eben noch etwas in der Forensik schmoren, es geschieht ihm ja auch Recht, warum lässt er sich nicht begutachten .....

5

Closius schrieb:

Frau RiLG Mielke wird allen zeigen wollen, wie unabhängig die Justiz ist,

 

Und das ist auch richtig so. Wenn die Strafkammer in Regensburg, die schließlich noch andere (Haft-) Sachen zu verhandeln und entscheiden hat, noch Zeit braucht, soll sie sie sich nehmen. Unabhängigkeit muss gerade da zum Tragen kommen, wo , wie hier, durch Politik und Medien Druck ausgeübt wird.

Letztlich kann das nicht gewollt sein, eine Justiz, die sich unter Druck setzen lässt.

 

2

auchGast schrieb:

Closius schrieb:

Frau RiLG Mielke wird allen zeigen wollen, wie unabhängig die Justiz ist,

 

Und das ist auch richtig so. Wenn die Strafkammer in Regensburg, die schließlich noch andere (Haft-) Sachen zu verhandeln und entscheiden hat, noch Zeit braucht, soll sie sie sich nehmen. Unabhängigkeit muss gerade da zum Tragen kommen, wo , wie hier, durch Politik und Medien Druck ausgeübt wird.

Letztlich kann das nicht gewollt sein, eine Justiz, die sich unter Druck setzen lässt.

 

Ja, dann ist wohl eine gesetzliche Regelung erforderlich. 

Haftsachen, wenn jemand jahrelang womöglich zu Unrecht weggeräumt ist, müssen in einem angemessenen, dann eben vom Gesetzgeber zu definierenden, maximalen Zeitraum entschieden werden.

Wenn ausgebildete Juristen nicht auch mal unter Zeitdruck korrekt entscheiden können, haben sie ihren Beruf verfehlt.

Dann sollten sie anderswo ihr Ruhe- und Schlafbedürfnis ausleben .....   

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Closius schrieb:

Ja, dann ist wohl eine gesetzliche Regelung erforderlich.

Haftsachen, wenn jemand jahrelang womöglich zu Unrecht weggeräumt ist, müssen in einem angemessenen, dann eben vom Gesetzgeber zu definierenden, maximalen Zeitraum entschieden werden.

Wenn ausgebildete Juristen nicht auch mal unter Zeitdruck korrekt entscheiden können, haben sie ihren Beruf verfehlt.

Dann sollten sie anderswo ihr Ruhe- und Schlafbedürfnis ausleben ..... 

 

Wo ist denn eigentlich das Problem? Die wechselseitigen Stellungnahmefristen sind doch erst vor 4 Wochen abgelaufen.

Vorrangig sind nun mal die Haftsachen  und ein WA-Antrag gehört nicht dazu.

 

1

auchGast schrieb:

 

 

Wo ist denn eigentlich das Problem? Die wechselseitigen Stellungnahmefristen sind doch erst vor 4 Wochen abgelaufen.

Vorrangig sind nun mal die Haftsachen  und ein WA-Antrag gehört nicht dazu.

 

 

Man darf ja auch nicht vergessen, das die Richter den Grad der inneren Wahrscheinlichkeit bedenken müssen....Fakten könnte ja jeder....

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Bille schrieb:

auchGast schrieb:

 

 

Wo ist denn eigentlich das Problem? Die wechselseitigen Stellungnahmefristen sind doch erst vor 4 Wochen abgelaufen.

Vorrangig sind nun mal die Haftsachen  und ein WA-Antrag gehört nicht dazu.

 

 

Man darf ja auch nicht vergessen, das die Richter den Grad der inneren Wahrscheinlichkeit bedenken müssen....Fakten könnte ja jeder....

Ja, ja, die innere Wahrscheinlichkeit, bei nichtssagenden Sprachschöpfungen sind die Spitze ....., manche fallen darauf herein und halten das für einen besonderen Grad von Intellektualität, das gegenteil ist richtig .....

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auchGast schrieb:

Closius schrieb:

Ja, dann ist wohl eine gesetzliche Regelung erforderlich.

Haftsachen, wenn jemand jahrelang womöglich zu Unrecht weggeräumt ist, müssen in einem angemessenen, dann eben vom Gesetzgeber zu definierenden, maximalen Zeitraum entschieden werden.

Wenn ausgebildete Juristen nicht auch mal unter Zeitdruck korrekt entscheiden können, haben sie ihren Beruf verfehlt.

Dann sollten sie anderswo ihr Ruhe- und Schlafbedürfnis ausleben ..... 

 

Wo ist denn eigentlich das Problem? Die wechselseitigen Stellungnahmefristen sind doch erst vor 4 Wochen abgelaufen.

Vorrangig sind nun mal die Haftsachen  und ein WA-Antrag gehört nicht dazu.

 

Der Wiederaufnahmeantrag ist auch eine Art "Haftsache", dort sitzt nämlich jemand seit mehr als 7 Jahren wahrscheinlich zu Unrecht hinter Gittern. 

Und in 4 Wochen läßt sich eine relativ einfache Angelegenheit auch juristisch einwandfrei entscheiden, die Gründe wurden den Richtern doch bereits von verteidigung und Staatsanwalt auf dem Silbertablett serviert. 

Seehofer hat Recht. Ich wurde gestern von meinem oberbayerischen Wahlkreisabgeordeten (CSU) auf meine Posts in diesem Thread angesprochen, der sieht es genau so. Das ist doch gut .....

5

@Occam

Aus dem ersten Wiederaufnahmeantrag der STAATSANWALTSCHAFT

Der Beamte setzt sich ferner mit der Einschätzung Gustl Mollaths in psychiatrischen Gutachten als "wirre" Person auseinander. Sein Fazit: Bei der Lektüre von Mollaths Ausführungen ergebe sich keineswegs, dass diese wirr seien "

http://www.gustl-for-help.de/medien.html#a56

 

Auch ab den Knast, weil der Staatsanwalt nicht einsehen will, dass Mollath krank ist?

Denn Kröber hat doch gesagt, die Briefe sind wirr......

5

Ich glaube, der Fall Mollath hat eine Phase erreicht, wo sich jeder echte Demokrat die Frage stellt, ob die sich herausgebildeten Strukturen in der Politik und der Justiz -aber auch innerhalb der Polizei und der diversen Staatsschutzorgane - ein annehmbares Zukunftsmodell sind.

Es ist doch vollkommen inakzeptabel, dass alle vorgenannten Einrichtungen nicht oder nur unzureichend an der Aufarbeitung im Fall Mollath interessiert sind!

Warum äußert sich die sich sonst oft ungefragt einimschende Polizeigewerkschaft nicht deutlich zu Gunsten einer Wiederaufnahme im Fall Mollath?

Warum höre oder lese ich so wenig aus dem Kreise der Ärzteverbände, die doch auch ein großes Interesse an der Aufklärung im Fall Mollath haben sollten, denn die Vorwürfe gegen s.g. Ärzte sind ja derart Haarsträubend, dass jeder Bürger eine begründete Angst gegen die Psychiatrie entwickeln könnte.

Warum meldet sich nicht der Berufsverband der Rechtanwälte und unterstützt den in diesem Fall richtigen, zusätzlichen Weg, von Herrn RA Strate, die Öffentlichkeit durch die Unterlagenveröffentlichung über das wahre Ausmaß im Mollath- Fall zu informieren.

Warum meldet sich die Richtervereinigung nicht und fordert die sofortige, kurzfristige Wiederaufnahme des Verfahrens von den Kollegen in Bayern, um weiteren Schaden von den Gerichten abzuwenden.

Warum melden sich ai nicht zu dem Fall Mollath? Oder ist man nur bei internationl bekannten Persönlichkeiten aktiv? Hat ai Angst, man könnte hier zwischen die Mühlen von Politik, Banken und Wirtschaft geraten und zukünftig weniger Spenden erhalten.

Und wo sind die Bürger? Sind die Bäume im Stuttgarter Bahnhof wichtiger als der Mensch Mollath?

Sieht hier fast niemand meiner 80 Mill. Mitbürger die langfristige Gefahr für den Frieden in diesem Land, wenn die CSU und die Justiz in Bayern mit ihrem Verhalten im Mollath- Fall durch kommt?

Was wollen all die, die noch immer schweigen denn erreichen! Wollen die nicht in einer Demokratie leben, in der alle Macht vom Volk ausgeht?

Hat die Politik nicht schon einmal die Interessen von großen Teilen der Bevölkerung vorsätzlich übersehen, was letzlich zu Bürgerkriegsähnlichen Zuständen und kriminellen Vereinigungen, wie die RAF geführt hat.

 

Deshalb mein Aufruf: Wir sollten uns mit allen demokratischen Mitteln zur Wehr setzen und der CSU und der Justiz in Bayern die rote Karte zeigen.

Mittelfristig gehören die Gesetze dahingehend geändert, dass ein Europäischer Gerichtshof in Fällen, wie den von Herrn Mollath das Recht erhält solche Verfahren sofort an sich zu ziehen und unter Ausschluß der heimischen Justiz den Fall aufzuarbeitet.

 

Ich möchte nicht, dass die Handlungsverweigerung der Politiker den Radikalen Tür und Tor öffnet!

5

Dem ist nur zuzustimmen ! Wenigstens hat sich jetzt das BVerfG eingeschaltet, was mir ein Quentchen Hoffnung gibt. Ich hoffe auf eine Äußerung des Gerichts, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt!

5

Re #39:

 

Der Rechtsfrieden ist bereits dahin. Was Sie zur "Langsamkeit und "Bedachtsamkeit" der Justiz umdeuten wollen, ist Selbstherrlichkeit und das Fehlen jeglicher Fehlerkultur. Abschottung und Hybris  herrschen. 

 

Was das Internet hier im Fall Mollath leistet ist längst fällige Notwehr von Bürgern und Offenlegung eines normalisierten und verdeckten Skandals: nämlich der schlichten Tatsache, dass auch Verbrechen im Amt  seit längerem für die Täter keine Konsequenzen mehr haben. 

 

Sämtliche Kontrollmechanismen des Gesetzgebers versagen, und das gewohnheitsmäßig.  

 

Was Sie als "Volkszorn" bezeichnen, ist die öffentliche und im Kern intellektuelle Aufarbeitung der Versäumnisse und Fehler der Justiz und auch der Politik. Dass dies heterogen und auch mit Spitzen geschieht - gut! 

 

Zur "Selbstjusitz": auch hier geschieht diese bereits regelhaft als FOLGE des Versagens des Gewaltmonopols und der Objektivität bei der Strafverfolgung. Wenn ein kriminelles Verhalten aufgrund Rollenklisches, Stereotype oder Vorurteile  befördert und gedeckt wird und Einzelne immer weiter in Ausnahmesituationen gebracht und ausgegrenzt werden, dann  ist nicht zu erwarten, dass jeder Geschadigtedas einfach hinnimmt. Über diese Mechanismen und Folgen wird wohlweislich geschwiegen. 

 

Wie man eine Justiz auf einfachstem Weg instrumentalisiert und missbraucht zeigen die Schreiben der angeblichen Geschädigten Petra Mollath etc., die RA Strate im Anhang zu seinem Schriftsatz "Fälschung des Attestes" veröffentlichte. 

 

Die Öffentlichkeit hat auf so etwas ein Anrecht, wenn derarter Belastungseifer, emotionales Spielen auf der Opferklaviatur und Falschbeschuldigungen, dazu führen, dass Existenzen zerstört werden. Das ist seit Jahrzehnten der Fall, bekannt wird das erst, wenn man selbst in diese Mühlen Gerät und plötzlich der Willkür von Figuren wie einem Richter Brixner oder einem Forensiker Leipziger ausgeliefert ist. 

 

M.Deeg

Polizeibeamter a.D. 

 

 

5

Mein Beitrag bezieht sich auf "Occam" , mittlerweile # 32.,..

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Wenn das BVerfG 16 Monate braucht, um zu überprüfen, ob der damalige Verteidiger Mollaths überhaupt bevollmächtigt war, Verfassungsbeschwerde einzulegen, braucht sich die Regensburger Strafkammer weiß Gott keinen Kopf machen.

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auchGast schrieb:

Wenn das BVerfG 16 Monate braucht, um zu überprüfen, ob der damalige Verteidiger Mollaths überhaupt bevollmächtigt war, Verfassungsbeschwerde einzulegen, braucht sich die Regensburger Strafkammer weiß Gott keinen Kopf machen.

Eine Begründung, die eines Justizjuristen würdig ist:

Weil die einen unfähig sind, dürfen die anderen das auch  .....

(Das ist wohl nicht nur ein Justizproblem, sondern generell eines des öffentlichen Dienstes.)

5

Man fragt ich was die da tun. Wochenlang nachdenken? Oder einfach im Sapel liegenlassen, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wie weit die Unabhängigkeit bayrischer Justiz geht?

5

Ihre Frage ist doch leicht - wenn auch zynisch - zu beantworten:

 

Sie tun, was man von ihnen erwartet.

5

Erfolg hat die Bayerische Justiz aber nicht nur wegen ihrer hohen fachlichen Kompetenz. Die Bayerische Justiz ist auch enorm schnell

Merk in ihrer Regierungserklärung 2012

http://www.bayern.de/Anlage10396998/Regierungserkl%C3%A4rung%20von%20Frau%20Staatsministerin%20Dr.%20Merk%20am%2017.10.2012.pdf

 

Definition schnell laut Duden:

(besonders in Bezug auf eine Tätigkeit, den Ab-, Verlauf von etwas o. Ä.) innerhalb kurzer Zeit [vor sich gehend], nur wenig Zeit in Anspruch nehmend; rasch

 

Definition schnell laut Merk?

5

Das Szenario was der bayrischen Justiz vorschwebt ist eindeutig, man will BEIDE Wiederaufnahmeanträge nicht zulassen. Was anderes kann sich aus dem ganzen Prozedere gar nicht ergeben.

Im Prinzip ist es auch egal wie das begründet wird, weil die wissen ganz genau das es nicht hält. Der Vorteil liegt nur darin ZEIT zu schinden, weil jede Instanz ja seine ZEIT braucht und in 3 Jahren keinen mehr das Ergebnis interessiert.

Das mit den 3 Jahren ist so nicht dahin gesagt, sondern ergibt sich auch schon aus der Verfassungsbeschwerde die aus Anfang 2012 eingereicht worde, mithin 1 jahr ohne Reaktion, obwohl es das höchste Grundrecht eines Menschen betrifft, nämlich seine FREIHEIT.

Ich bin ganz sicher kein Verschwörungstheoretiker, aber das was hier abläuft geht über Verschwörung sogar noch hinaus, weil es an den Grundfesten unserer Demokratie rüttelt und diese sprengt. Ich kann Seehofer ganz gut verstehen, denn er hat einen untrüglichen Sinn für Macht und dem entgegen laufenden Interessen.

Jedem, auch juristischem nicht vorgebildeten Bürger, ist in diesem Fall Mollath klar das hier massives Unrecht geschieht. Warum das nicht die beauftragten Gerichte erkennen wollen, mit ihrem juristischen Sachverstand erschließt sich weder dem NORMALEN Bürger noch einem Juristen, der was auf seine Ausbildung hält.

Es ist einfach nur schäbig was da abläuft.

Kommentiere 
5

Ist bald Artikel 20,4 GG zu diskutieren?

Tringana schrieb:

Es ist einfach nur schäbig was da abläuft.

Das ist es zwar auch im höchsten Maße. Aber es ist mehr. Die Mollath-Justizwillkür zeigt ihr wahres Gesicht, und das könnte repräsentativ für Bayern sein, denkt man an die sechs beteiligten Städte: Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg.

Das hat mit Recht nicht nur nichts mehr zu tun, sondern mit dem Gegenteil. Das System scheint grundlegend angefault. Und das ist eine ernste, eine sehr ernste Sache, so dass sich in Bayern und Hessen so manche inzwischen die Frage nach Artikel 20,4 GG stellen.

Vielleicht sollte dieser Artikel hier auch einmal diskutiert werden. Wie sehen Juristen seine Anwendung?

 

5

Leserbrief der Potsdamer Oberstaatsanwältin Martina Spicker, Potsdam, Süddeutsche Zeitung (Print):

 

Die Strafvollstreckungskammer "...hätte die Unterbringung längst beenden müssen, denn Par. 67 d Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmt, dass das Gericht ....zur Bewährung aussetzt....wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte ....keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Zu einer Erledigung der Maßregel führen die Fälle des Par. 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB, nämlich dass die Voraussetzungen d Maßregel (psychische Erkrankung? Gefährlichkeit?) nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung unverhältnismäßig wäre. Auch diese Feststellung obliegt der zuständigen Strafvollstreckungskammer in Bayreuth. Angesichts der folgenlos gebliebenen angeblichen Tat und der Anstempelung des Gustl Mollath als geisteskrank, obwohl die als Wahngebilde bewerteten Schwarzgeldverschiebungen sich als wahrscheinlich erwiesen haben, stellt sich jeder weitere zwangsweise verbrachte TSG im psychiatrischen Krankenhaus faktisch als Freiheitsberaubung dar."

 

 

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M. Deeg schrieb:

Leserbrief der Potsdamer Oberstaatsanwältin Martina Spicker, Potsdam, Süddeutsche Zeitung (Print):

 

Die Strafvollstreckungskammer "...hätte die Unterbringung längst beenden müssen, denn Par. 67 d Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmt, dass das Gericht ....zur Bewährung aussetzt....wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte ....keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Zu einer Erledigung der Maßregel führen die Fälle des Par. 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB, nämlich dass die Voraussetzungen d Maßregel (psychische Erkrankung? Gefährlichkeit?) nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung unverhältnismäßig wäre. Auch diese Feststellung obliegt der zuständigen Strafvollstreckungskammer in Bayreuth. Angesichts der folgenlos gebliebenen angeblichen Tat und der Anstempelung des Gustl Mollath als geisteskrank, obwohl die als Wahngebilde bewerteten Schwarzgeldverschiebungen sich als wahrscheinlich erwiesen haben, stellt sich jeder weitere zwangsweise verbrachte TSG im psychiatrischen Krankenhaus faktisch als Freiheitsberaubung dar."

 

 

Bitte die Quelle verlinken!

Danke.

2

Gast schrieb:

M. Deeg schrieb:

Leserbrief der Potsdamer Oberstaatsanwältin Martina Spicker, Potsdam, Süddeutsche Zeitung (Print):

 

Die Strafvollstreckungskammer "...hätte die Unterbringung längst beenden müssen, denn Par. 67 d Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmt, dass das Gericht ....zur Bewährung aussetzt....wenn zu erwarten ist, dass der Untergebrachte ....keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Zu einer Erledigung der Maßregel führen die Fälle des Par. 67 d Abs. 6 Satz 1 StGB, nämlich dass die Voraussetzungen d Maßregel (psychische Erkrankung? Gefährlichkeit?) nicht mehr vorliegen oder die weitere Vollstreckung unverhältnismäßig wäre. Auch diese Feststellung obliegt der zuständigen Strafvollstreckungskammer in Bayreuth. Angesichts der folgenlos gebliebenen angeblichen Tat und der Anstempelung des Gustl Mollath als geisteskrank, obwohl die als Wahngebilde bewerteten Schwarzgeldverschiebungen sich als wahrscheinlich erwiesen haben, stellt sich jeder weitere zwangsweise verbrachte TSG im psychiatrischen Krankenhaus faktisch als Freiheitsberaubung dar."

 

 

Bitte die Quelle verlinken!

Danke.

 

Printausgabe

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Was da jetzt abläuft ist menschenverachtend. Rein aus Willkür wird nicht entschieden

Und Merk ist zu bequem oder zu feige, ihrer Dienstaufsicht nachzukommen:

 

Deutsches Richtergesetz

Vierter Abschnitt

Unabhängigkeit des Richters

§ 25 Grundsatz

Der Richter ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

§ 26 Dienstaufsicht

(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

(2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/drig/gesamt.pdf

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Bille schrieb:

Was da jetzt abläuft ist menschenverachtend. Rein aus Willkür wird nicht entschieden

Und Merk ist zu bequem oder zu feige, ihrer Dienstaufsicht nachzukommen:

 

Eventuell hat man es ihr ja auch verboten. An Bequemlichkeit glaube ich nicht.... Frau Merk sieht zur Zeit nicht gerade so aus, als ob sie sich wohlfühlen würde

 

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Korrupt schrieb:

Bille schrieb:

Was da jetzt abläuft ist menschenverachtend. Rein aus Willkür wird nicht entschieden

Und Merk ist zu bequem oder zu feige, ihrer Dienstaufsicht nachzukommen:

 

Eventuell hat man es ihr ja auch verboten. An Bequemlichkeit glaube ich nicht.... Frau Merk sieht zur Zeit nicht gerade so aus, als ob sie sich wohlfühlen würde

 

Natürlich gibts da ne Anweisung.

Aber von wem? Seehofer ja eher nicht, er war damals in Berlin, ein Skandal könnte ihn weniger treffen. Und eine Entscheidung in Regensburg würde ihm Punkte bringen...nachdem er sich laut geäußert hat.

Die CSU eher auch nicht....SPD und FDP halten ja auch die Füße still.

Vieles ist verjährt...die haben auch kein Interesse mehr.

Bleiben nicht mehr viele über

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Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

Sie haben sicherlich schon von der Strafanzeige gegen Herrn Strate erfahren, wegen der Veröffentlichung von amtlichen Dokumenten auf seiner Homepage.

Mich würde interessieren, wie Sie diese Sache einschätzen. Ist darin ein reiner Einschüchterungsversuch ohne rechtliche Substanz zu sehen? Oder könnte sich Herr Strate mit der Veröffentlichung einiger Dokumente tatsächlich in einem rechtlichen Grenzbereich bewegt haben?

Ich finde die Verteidigung Herrn Strates jedenfalls sehr schlüssig. Er argumentiert insbesondere mit dem Bestimmtheitsgebot. Der Schriftsatz ist auch auf seiner Homepage zu finden.

 

In der Printausgabe, SZ heute, befinden sich drei Leserbriefe , Seite 15 unter der Überschrift "Im Rhoenrad der Justiz"....leider wie üblich beim Forum nicht online verlinkt. 

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http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/do...

 

Der Film wurde wohl am Freitag nach der Aussage im Landtag aufgenommen, viele Mikrofone, viele Presseleute. Aber warum sendet dann Kontrovers als erstes die Info?

 

Warum stören sich alle an der langen Entscheidungsfindung in Regensburg. Der Strafvollstreckungskammer wurde Zeit gelassen und auch über die ablehnende Entscheidung gab es keine grössere Aufregung. Es wurde so hingenommen ... die tun sowieso Unrecht, dann lassen wir die mal, mit Mißachtung strafen oder was ????

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