Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

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Frau Justizministerin Merk trägt die politische Verantwortung dafür, dass Straftäter im Amt in Bayern bislang nicht verfolgt werden.

 

Sie trägt auch die politische Verntwortung dafür, dass der Wiederaufnahmeantrag so verfälscht wurde, dass der Beschuldigte Brixner nicht verfolgt werden soll. 

 

Meines Erachtens ist sie ebenfalls persönlich verantwortlich für dasKlima dieser Justiz und damit in Teilen der Gesellschaft in Bayern. 

 

Für einen Rücktritt ist jedoch die politische Verantwortung ausreichend. Dass diese Person sich immer noch anmasst, Justizministerin sein zu können ist schlicht ein Schlag ins Gesicht jedes anständigen Bürgers! 

 

Sie zieht erkennbar die Fäden, die den zu Unrecht inhaftierten Herrn Mollath weiter in der Forensik halten und das Ziel haben, Entschädigung zu verweigern. 

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M. Deeg schrieb:

Sie zieht erkennbar die Fäden, die den zu Unrecht inhaftierten Herrn Mollath weiter in der Forensik halten und das Ziel haben, Entschädigung zu verweigern. 

Hallo Herr Deeg,

es geht in der Causa Mollath nicht um Entschädigung! Die wird sicher so niedrig geregelt sein wie im Strafvollzug. Wahrscheinlich muss Herr Mollath noch für die ärztliche Versorgung und nächtliche Betreuung extra zahlen.

Ich glaube mal das hier die Justiz chemisch gereinigt werden soll.

Hinzu kommt ein wenig Rache weil für alles was Frau Dr. Merk "durchmacht" ist Herr Mollath verantwortlich.

Der "harte Hund" Brixner (oder war das der Hund Brixner) kann eh nicht mehr verfolgt werden.

5

Im Grunde ist ALLES gesagt.

Das aufscheinende Kollusive ist gewiss kein Einzelfall.

Es mag Kräfte geben "hinter" der Justizministerin, die obendrein völlig unglaubwürdig ist, wenn sie behauptet, sie habe von der "Kastrierung"  keine Kenntnis.

Die Staatsjuristen haben, so meine Einschätzung nach 31 Jahren anwaltlicher Tätigkeit, den ihnen übermittelten Eifer, die Frage der - 5-fachen? - Rechtsbeugung niederzukochen. Es gibt wohl ein Justi-Leak, nachdem der Ursprungs-WA-Antrag der Presse zugespielt wurde.

Mehr Zivilcourage und mehr Verteidigung der FDG ist wohl nicht zu erwarten - warum eigentlich nicht? "Wahrheit und Gerechtigkeit" - dieser Teil des Richtereids, den alle einmal  aussprachen etc - gilt er nicht, wenn das Wirken des Richters i.R. Brixner unter strafrechtlichen Gesichtspunken zu würdigen ist?  Warum setzt man sich "lieber" Prantls "Breitseite" der "Freiheitsberaubung durch Unterlassen" aus?

Man halte sich die Worte der Kanzlerin anläßlich des 17. Juni vor Augen, und versuche eine "Subsumtion" in Bezug auf die Justiz in Bayern und die Causa Mollath.

Das bairische Volk, das laut SZ von heute in der Stadt und wenn gebildeter dem Herrn Ude als neuen MP zuneigt, auf auf dem Land und wenn weniger gebildet dem Herrn Seehofer, wartet, die einen mehr, die anderen weniger, denn sie wissen vielleicht noch gar nichts von der Causa Mollath, schon gar nichts von den Problemen ihrer von ihnen zu kontrollierender Justiz, auf das angekündigte "SIGNAL" aus der 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Dabei dachte ich, der Kollege Strate hätte die Sache längst dem OLG Nürnberg im Wege der Untätigkeit-Beschwerde vorgelegt mit Hinweis auf die drei Tage Frist bei Nichtabhilfe durch die Kammer.

Was mich wirklich, wirklich interessierte, wäre der Inhalt der Gespräche, die der Kammervorsitzende und Verfassungsrichter Müller (dereinst MP im Saarland) - zuständig für die seit 17 Monaten anhängige VB des Herrn Mollath - mit seinen Kollegen gelegentlich fallbezogen führte ... Wie steht es da, das höchste deutsche Gericht, dessen ehemalige Präsidentin in ihrem Büchlein "Im Namen des Volkes" u.a. Seite 110 ff folgendes schrieb:

 

" ... die Präambel ´Im Namen des Volkes´ ... appelliert ... an die Richterinnen und Richter. Sie verweist diese in ihrem richterlichen Alltag auf die demokratische Verfaßtheit unseres Staates, auf die daraus folgende Kontrollierbarkeit ihres Tuns sowie auf die schlichte Tatsache, daß sie nicht als Privatgeschöpfe oder gar Seher, sondern als Staatsbürger und Staatsdiener ihres Amtes zu walten haben. Im Lichte des Demokratiegebots, der richterlichen Unabhängigkeit und Bindung an Gesetz und Recht wird eine Geisteshaltung angemahnt, die man als Richterethos im demokratischen Staat auf den Begriff bringen kann".

Soweit Jutta Limbach (a.a.O. Seite 113).

 

Ich rege an, "die Realität mit der Wirklichkeit" in Bezug zu setzen, um an ein Wort von Berti Vogts anzuknüpfen.

Wieviele Eigentore will die Justiz noch schießen?

Wäre es nicht an der Zeit, die Mannschaft und das Management zu erneuern?

Barische Volk, hör´ auf die Signale ...

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Hallo, ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, ich las nur, dass RA Strate von Amtsanmaßung sprach. Das brachte mich zu einer Frage zurück, die ich den Experten schon seit geraumer Zeit stellen wollte:

 

Was droht eigentlich einem Strafverteidiger, wenn er die Justiz quasi außerirdisch beleidigt mit der witzigen Formulierung, ich gebe den Hauptinhalt aus dem Gedächtnis wieder, aber die Experten werden sicherlich die genauen Zitate abgespeichert haben, also seine Anträge können von der Justiz unschwer in dem von ihm erwarteten Sinn entschieden werden. Ist das nicht Amtsanmaßung?

 

Im Grunde operiert der sog. Staranwalt doch seit Monaten mit diesem Schema. Er rügt was oder beantragt, sagt dann, das sei jetzt geradezu trivial, es könne nur eine Antwort geben. Sein Gustl würde binnen Tagen freikommen. Wenn dann entschieden ist, aber gegen Strate, dann folgt die nächste Beleidigung gegen die Justiz und die ankündigung des nächsten Schrfittes, auf den jetzt aber quasi 130% sicher sei, dass im Sinn von Mollath entschieden würde.

 

Ich frage nur, ist das in Kreisen von Juristen nicht lächerlich? Ich kannte das so bisher gar nicht.

 

Aber es steht ja alles auf dem Kopf. Man überlege doch mal für wenige Sekunden mit, ein wahnkranker Psychiatriepatient wird inzwischen auch schon von seriöser Presse für kompetent gehalten, sich selbst und seine Lage einzuschätzen, obwohl das ja gerade für unmöglich gehalten werden müßte. Ein Sehbehinderter wird doch auch nicht als Gutachter für Knochenkrankheiten  bestellt, die er anhand von Röntgenaufnahmen beurteilen sollte.

 

Hier haben wir einen Patienten vor uns, der mit niemandem im Krankenhaus redet, geschweige sich untersuchen läßt, sondern sich stattdessen von engagierten Laien im Internet Unterstützung holt.

Anstatt also seine Laborwerte vor Ort feststellen zu lassen, kommuniziert Mollath täglich stundenlang mit Wahrsagerinnen aus dem benachbarten Bayrischen Wald. Das führt dann dazu, dass Mollath seine Ärzte für verrückt hält und sich selbst für gesund.

 

Unterdessen breitet sich in der Unterstützerszene ein Klima aus, das Widerspruch oder alternative Erklärungen von Dissidenten abwürgt und zensiert. Man könnte wenigstens mal vorsichtig daran erinnern, dass in Sekten genau derartige Erscheinungen auftreten. Damit ist aber Willkür und sozusagen eine private Justiz etabliert. Die Unterstützer haben keine nachgewiesene Kompetenz, sie betreiben Selbstjustiz.

 

Ich kann nur hoffen, dass die "echte" Justiz sich das nicht mehr länger gefallen lässt und gegen anonyme Schmierer vorgeht. Auch Figuren wie dieser Anwalt Strate müßten diziplinarisch an ihre Berufpflichten erinnert werden, wie insbesondere die Wahrung des Rechtsfriedens.

 

Ich verlange deshalb auch Maßnahmen gegen die sog. Unterstützer, weil die öffentliche Hetze von Anonymen im Internet gegen die Verantwortlichen inzwischen gesundheitsschädigende Formen angenommen hat. Über 70jährige Juristen oder Mediziner dürfen nicht wie Freiwild behandelt werden. Wenn dir Psychiater in Bayreuth den Mollath so mißhandeln würden, wie die Unterstützer die Menschen Pfäfflin oder Brixner, dann würde die Empörung kein Ende mehr finden.

 

Mollath sollte im BKH auch mit Rücksicht auf die anderen Patienten in seinem Aktionsradius normalisiert werden. Dies insbesondere mit dem Hinweis, wie Unterstützer mit ihren eigenen Kritikern umgehen...

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Gast schrieb:

Hallo, ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, ich las nur, dass RA Strate von Amtsanmaßung sprach. Das brachte mich zu einer Frage zurück, die ich den Experten schon seit geraumer Zeit stellen wollte:

 

Was droht eigentlich einem Strafverteidiger, wenn er die Justiz quasi außerirdisch beleidigt mit der witzigen Formulierung, ich gebe den Hauptinhalt aus dem Gedächtnis wieder, aber die Experten werden sicherlich die genauen Zitate abgespeichert haben, also seine Anträge können von der Justiz unschwer in dem von ihm erwarteten Sinn entschieden werden. Ist das nicht Amtsanmaßung?

 

Im Grunde operiert der sog. Staranwalt doch seit Monaten mit diesem Schema. Er rügt was oder beantragt, sagt dann, das sei jetzt geradezu trivial, es könne nur eine Antwort geben. Sein Gustl würde binnen Tagen freikommen. Wenn dann entschieden ist, aber gegen Strate, dann folgt die nächste Beleidigung gegen die Justiz und die ankündigung des nächsten Schrfittes, auf den jetzt aber quasi 130% sicher sei, dass im Sinn von Mollath entschieden würde.

 

Ich frage nur, ist das in Kreisen von Juristen nicht lächerlich? Ich kannte das so bisher gar nicht.

 

Aber es steht ja alles auf dem Kopf. Man überlege doch mal für wenige Sekunden mit, ein wahnkranker Psychiatriepatient wird inzwischen auch schon von seriöser Presse für kompetent gehalten, sich selbst und seine Lage einzuschätzen, obwohl das ja gerade für unmöglich gehalten werden müßte. Ein Sehbehinderter wird doch auch nicht als Gutachter für Knochenkrankheiten  bestellt, die er anhand von Röntgenaufnahmen beurteilen sollte.

 

Hier haben wir einen Patienten vor uns, der mit niemandem im Krankenhaus redet, geschweige sich untersuchen läßt, sondern sich stattdessen von engagierten Laien im Internet Unterstützung holt.

Anstatt also seine Laborwerte vor Ort feststellen zu lassen, kommuniziert Mollath täglich stundenlang mit Wahrsagerinnen aus dem benachbarten Bayrischen Wald. Das führt dann dazu, dass Mollath seine Ärzte für verrückt hält und sich selbst für gesund.

 

Unterdessen breitet sich in der Unterstützerszene ein Klima aus, das Widerspruch oder alternative Erklärungen von Dissidenten abwürgt und zensiert. Man könnte wenigstens mal vorsichtig daran erinnern, dass in Sekten genau derartige Erscheinungen auftreten. Damit ist aber Willkür und sozusagen eine private Justiz etabliert. Die Unterstützer haben keine nachgewiesene Kompetenz, sie betreiben Selbstjustiz.

 

Ich kann nur hoffen, dass die "echte" Justiz sich das nicht mehr länger gefallen lässt und gegen anonyme Schmierer vorgeht. Auch Figuren wie dieser Anwalt Strate müßten diziplinarisch an ihre Berufpflichten erinnert werden, wie insbesondere die Wahrung des Rechtsfriedens.

 

Ich verlange deshalb auch Maßnahmen gegen die sog. Unterstützer, weil die öffentliche Hetze von Anonymen im Internet gegen die Verantwortlichen inzwischen gesundheitsschädigende Formen angenommen hat. Über 70jährige Juristen oder Mediziner dürfen nicht wie Freiwild behandelt werden. Wenn dir Psychiater in Bayreuth den Mollath so mißhandeln würden, wie die Unterstützer die Menschen Pfäfflin oder Brixner, dann würde die Empörung kein Ende mehr finden.

 

Mollath sollte im BKH auch mit Rücksicht auf die anderen Patienten in seinem Aktionsradius normalisiert werden. Dies insbesondere mit dem Hinweis, wie Unterstützer mit ihren eigenen Kritikern umgehen...

 

Süss!

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Gast schrieb:

Hallo, ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, ich las nur, dass RA Strate von Amtsanmaßung sprach. Das brachte mich zu einer Frage zurück, die ich den Experten schon seit geraumer Zeit stellen wollte:

 

Was droht eigentlich einem Strafverteidiger, wenn er die Justiz quasi außerirdisch beleidigt mit der witzigen Formulierung, ich gebe den Hauptinhalt aus dem Gedächtnis wieder, aber die Experten werden sicherlich die genauen Zitate abgespeichert haben, also seine Anträge können von der Justiz unschwer in dem von ihm erwarteten Sinn entschieden werden. Ist das nicht Amtsanmaßung?

 

Im Grunde operiert der sog. Staranwalt doch seit Monaten mit diesem Schema. Er rügt was oder beantragt, sagt dann, das sei jetzt geradezu trivial, es könne nur eine Antwort geben. Sein Gustl würde binnen Tagen freikommen. Wenn dann entschieden ist, aber gegen Strate, dann folgt die nächste Beleidigung gegen die Justiz und die ankündigung des nächsten Schrfittes, auf den jetzt aber quasi 130% sicher sei, dass im Sinn von Mollath entschieden würde.

 

Ich frage nur, ist das in Kreisen von Juristen nicht lächerlich? Ich kannte das so bisher gar nicht.

 

Aber es steht ja alles auf dem Kopf. Man überlege doch mal für wenige Sekunden mit, ein wahnkranker Psychiatriepatient wird inzwischen auch schon von seriöser Presse für kompetent gehalten, sich selbst und seine Lage einzuschätzen, obwohl das ja gerade für unmöglich gehalten werden müßte. Ein Sehbehinderter wird doch auch nicht als Gutachter für Knochenkrankheiten  bestellt, die er anhand von Röntgenaufnahmen beurteilen sollte.

 

Hier haben wir einen Patienten vor uns, der mit niemandem im Krankenhaus redet, geschweige sich untersuchen läßt, sondern sich stattdessen von engagierten Laien im Internet Unterstützung holt.

Anstatt also seine Laborwerte vor Ort feststellen zu lassen, kommuniziert Mollath täglich stundenlang mit Wahrsagerinnen aus dem benachbarten Bayrischen Wald. Das führt dann dazu, dass Mollath seine Ärzte für verrückt hält und sich selbst für gesund.

 

Unterdessen breitet sich in der Unterstützerszene ein Klima aus, das Widerspruch oder alternative Erklärungen von Dissidenten abwürgt und zensiert. Man könnte wenigstens mal vorsichtig daran erinnern, dass in Sekten genau derartige Erscheinungen auftreten. Damit ist aber Willkür und sozusagen eine private Justiz etabliert. Die Unterstützer haben keine nachgewiesene Kompetenz, sie betreiben Selbstjustiz.

 

Ich kann nur hoffen, dass die "echte" Justiz sich das nicht mehr länger gefallen lässt und gegen anonyme Schmierer vorgeht. Auch Figuren wie dieser Anwalt Strate müßten diziplinarisch an ihre Berufpflichten erinnert werden, wie insbesondere die Wahrung des Rechtsfriedens.

 

Ich verlange deshalb auch Maßnahmen gegen die sog. Unterstützer, weil die öffentliche Hetze von Anonymen im Internet gegen die Verantwortlichen inzwischen gesundheitsschädigende Formen angenommen hat. Über 70jährige Juristen oder Mediziner dürfen nicht wie Freiwild behandelt werden. Wenn dir Psychiater in Bayreuth den Mollath so mißhandeln würden, wie die Unterstützer die Menschen Pfäfflin oder Brixner, dann würde die Empörung kein Ende mehr finden.

 

Mollath sollte im BKH auch mit Rücksicht auf die anderen Patienten in seinem Aktionsradius normalisiert werden. Dies insbesondere mit dem Hinweis, wie Unterstützer mit ihren eigenen Kritikern umgehen...

 

Das einzige was sich Herr Mollath wünscht ist ein gerechtes Verfahren.

Dafür setzen sich RA Strate und Mollaths Unterstüzer ein.

Nachweislich strotzt das damalige Gerichtsverfahren von unzähligen Fehlern und es muss zu einem neuen Verfahren kommen.

Somit sind auch die Diagnosen einer krankhaften Störung die eine Gefahr für die Allgemeinheit sein sollen hinfällig.

Weil Herrn Mollath bisher keine einzige Tat nachgewiesen wurde ist auch eine Begutachtung und Behandlung nicht erforderlich und die Unterbringung ist schwere Freiheitsberaubung.

 

 

 

5

Re # 5 (auch wenn im Kern 'Bille' bereits alles dazu gesagt hat):

 

Auch wenn ich kein originärer "Unterstützer" bin, bin ich mit vollem Namen doch gerne bereit, Ihnen darzulegen, weshalb die von Ihnen genannten honorigen "über 70 jährigen Juristen oder Mediziner" meiner Meinung nach hinter Gitter gehören und nicht in Verantwortung bei der Strafvollstreckung/Forensik: 

 

Weil nämlich inzwischen in der bayerischen Justiz offenkundig Paragraf 63 StGB dazu missbraucht wird, unliebsame Menschen mundtot zu machen, sie zu Unrecht zu kriminalisieren und zu psychiatrisieren. Hieraus entsteht ein Klima, das allenfalls den (parteipolitischen) Profiteuren gefallen kann, aber nichts mit einer freiheitlichen Gesellschaft und einem Rechtsstaat zu tun hat, in dem Art. 5 Grundgesetz Geltung hat, nur als Beispiel....

 

Da ich diese Mechanismen selbst erlebt habe - 2009/2010 versuchten fränkische Juristen und ein Hausgutachter auf Grundlage einer Diensaufsichtsbeschwerde (!) als "wahnhaften" Amokläufer dauerhaft wegzusperren - gebietet allein die Zivilcourage und Solidarität mit weiten Justizopfern  für mich hier ein Tatigwerden. 

 

Und Alter oder auch vermeintliche "Lebensleistung" ist KEIN Argument, Verbrecher nicht zur Verantwortung zu ziehen. 

 

Und für solche halte ich einige Personen, die momentan in der bayrischen Justiz Verantwortung haben - aufgrund eigener Erfahrung! 

 

M. Deeg

Polizeibeamter a.D. 

Baden-Württemberg 

5

Gastfrau schrieb:

Gustl Mollath Bald kommt Bewegung in den Fall

Die zuständige Richterin will Ende der Woche sagen, wie lange die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath noch dauert. Das teilte der Präsident des Landgerichts Regensburg, Günther Ruckdäschl, am Dienstag (18.6.) mit.

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/bewegung-im-fall-mollath-100.html

Es geht der famosen Richterin und deren Präsident jetzt vor allem noch darum, das Gesicht wahren zu wollen, auch wenn es kaum noch etwas hilft. 

Sie sollte nicht nur sagen, wie lange es noch dauert, sondern vor allem auch, warum die Prüfung so lange dauert, denn wirklich schwierig ist das ja nicht. 

Vielleicht liegt es daran, so wie Herr Prof. Dr. jur. Schünemann kürzlich geäußert hat, daß in Deutschland Strafrichter und Staatsanwälte ohne jede Lebenserfahrung auf die Menschen losgelassen werden, die seien ihren Aufgaben einfach nicht gewachsen ...., da hat er wohl Recht. 

Ein Studium mit vom Repetitor eingetrichterten Paragraphen reicht eben nicht aus.

Deshalb ist es so wichtig, auch nach Abschluß der Causa Mollath am Thema zu bleiben und darauf hinzuwirken, die Justiz einer wirksamen neutralen Kontrolle zu unterwerfen. 

Innerhalb der Justiz durch Selbstkontrolle kann das nicht geleistet werden. Dafür wird externer Sachverstand durch Nicht-Juristen gebraucht.

5

Closius schrieb:

Gastfrau schrieb:

Gustl Mollath Bald kommt Bewegung in den Fall

Die zuständige Richterin will Ende der Woche sagen, wie lange die Prüfung der Wiederaufnahmeanträge im Fall Mollath noch dauert. Das teilte der Präsident des Landgerichts Regensburg, Günther Ruckdäschl, am Dienstag (18.6.) mit.

 

http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/bewegung-im-fall-mollath-100.html

Es geht der famosen Richterin und deren Präsident jetzt vor allem noch darum, das Gesicht wahren zu wollen, auch wenn es kaum noch etwas hilft.

Sie sollte nicht nur sagen, wie lange es noch dauert, sondern vor allem auch, warum die Prüfung so lange dauert, denn wirklich schwierig ist das ja nicht.

Vielleicht liegt es daran, so wie Herr Prof. Dr. jur. Schünemann kürzlich geäußert hat, daß in Deutschland Strafrichter und Staatsanwälte ohne jede Lebenserfahrung auf die Menschen losgelassen werden, die seien ihren Aufgaben einfach nicht gewachsen ...., da hat er wohl Recht.

Ein Studium mit vom Repetitor eingetrichterten Paragraphen reicht eben nicht aus.

Deshalb ist es so wichtig, auch nach Abschluß der Causa Mollath am Thema zu bleiben und darauf hinzuwirken, die Justiz einer wirksamen neutralen Kontrolle zu unterwerfen.

Innerhalb der Justiz durch Selbstkontrolle kann das nicht geleistet werden. Dafür wird externer Sachverstand durch Nicht-Juristen gebraucht.

 

Eine wirksame Kontrolle müßte gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Da die Politik das auch nicht will, ändert sich nichts.

Ich hatte mit einer Petition gefordert , dass ein Qualitätswesen aufgebaut werden müßte.

Aber das hat man abgelehnt.

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Gast schrieb:
.....

 

Eine wirksame Kontrolle müßte gesetzlich festgeschrieben werden.

 

Da die Politik das auch nicht will, ändert sich nichts.

Ich hatte mit einer Petition gefordert , dass ein Qualitätswesen aufgebaut werden müßte.

Aber das hat man abgelehnt.

Ist doch klar, die Justiz will weiter unkontrolliert willkürlich agieren, wenn auch nicht alle.

"Qualität" ist ein Fremdwort, dessen Bedeutung Justizjuristen noch nicht verstehen.

Aber Fälle wie Mollath, der kein Einzelfall ist, werden das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements allmählich ändern, so daß die Legislative handeln kann.

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Closius schrieb:

[Aber Fälle wie Mollath, der kein Einzelfall ist, werden das Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements allmählich ändern, so daß die Legislative handeln kann.

 

Im Leben nicht. Die Justiz darf alles - nur kein Geld kosten.

Und daran wird sich nie etwas ändern.

Weshalb hat Bayern kein Maßregelvollzugsgesetz? Weil man nicht festschreiben will, dass die Patienten ein paar Euro im Monat Taschengeld bekommen. So sind sie der Willkür der ministeriellen Erlasse ausgesetzt.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Da sind Menschen, die psychisch krank sind, also ohnehin ohne jede Lobby, dazu noch kriminell, also auf unterster gesellschaftlicher Stufe. Und für diese Menschen, die theoretisch lebenslang eingesperrt sind, gibt es keine Rechtsgrundlage, die den Aufenthalt im Maßregelvollzug betrifft? (das bayrische Unterbringungsgesetz regelt das nur rudimentär und ist nicht auf die Forensik zugeschnitten)  Und keiner schreit auf! Keiner.

 

Was Mollath betrifft: Wenn er sich nicht begutachten lässt, kann er noch ein paar Jährchen in der Psychiatrie schmoren, bis das Gericht die Unverhältnismäßigkeit feststellt.  Da können die Unterstützer bloggen, soviel sie wollen.

Nur will das keiner hören.

 

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Closius schrieb:

 

Es geht der famosen Richterin und deren Präsident jetzt vor allem noch darum, das Gesicht wahren zu wollen, auch wenn es kaum noch etwas hilft. 

Sie sollte nicht nur sagen, wie lange es noch dauert, sondern vor allem auch, warum die Prüfung so lange dauert, denn wirklich schwierig ist das ja nicht. 

Vielleicht liegt es daran, so wie Herr Prof. Dr. jur. Schünemann kürzlich geäußert hat, daß in Deutschland Strafrichter und Staatsanwälte ohne jede Lebenserfahrung auf die Menschen losgelassen werden, die seien ihren Aufgaben einfach nicht gewachsen ...., da hat er wohl Recht. 

Ein Studium mit vom Repetitor eingetrichterten Paragraphen reicht eben nicht aus.

Deshalb ist es so wichtig, auch nach Abschluß der Causa Mollath am Thema zu bleiben und darauf hinzuwirken, die Justiz einer wirksamen neutralen Kontrolle zu unterwerfen. 

Innerhalb der Justiz durch Selbstkontrolle kann das nicht geleistet werden. Dafür wird externer Sachverstand durch Nicht-Juristen gebraucht.

Volle Zustimmung!

Aber es bedarf deutlich mehr; es bedarf eines kritischen Volkes und nicht nur einzelner "Querulanten" und "Nachfrager".

Nicht der große Protest, wie derzeit in der Türkei, ist eine gewinnbringende Lösung, die kleine Ausgrenzung wirkt deutlich nachhaltiger.

Der Bäcker, der Frisör, der Tankwart, der Arzt,. ......müßten den Herrn Richter aus ihren Geschäft rauschmeißen und Hausverbot erteilen.

Es wäre so einfach, wenn die Bürger die Gefahr des Fall Mollaths in seiner Tragweite nur begreifen würden.

 

Das wird aber nicht geschehen! Lieber brüstet man sich in manchen Kreisen damit, dass der HERR Richter ins eigene Geschäft kommt.

 

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@ Gast

 

Können Sie sich einmal für ein paar Minuten gedanklich in die folgende Rolle versetzen:

 

Sie sitzen seit 7 Jahren nach einer Reihe von vielen Fehlern und unbewiesenen Beschuldigungen unschuldig in der Forensik. Herr Strate hat Ihre Verteidigung übernommen und ein Außenstehnder möchte die oben von Ihnen gestellten Fragen beantwortet haben.

 

Was würden Sie als langjährig Verräumter antworten oder was würden Sie sich wünschen, dass ein Ihnen Wohlgesonnener antwortet?

 

 

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Maresa schrieb:

@ Gast

 

Können Sie sich einmal für ein paar Minuten gedanklich in die folgende Rolle versetzen:

 

Sie sitzen seit 7 Jahren nach einer Reihe von vielen Fehlern und unbewiesenen Beschuldigungen unschuldig in der Forensik. Herr Strate hat Ihre Verteidigung übernommen und ein Außenstehnder möchte die oben von Ihnen gestellten Fragen beantwortet haben.

 

Was würden Sie als langjährig Verräumter antworten oder was würden Sie sich wünschen, dass ein Ihnen Wohlgesonnener antwortet?

 

 

Man kann nur beten, dass sich endlich die Richterin mit dem Fall Mollath ausführlich beschäftigt und mit einem Endurteil rechtsverbindlich alle Ungereimheiten zu Konsequenzen festschreibt fürü alle Schuldigen.

 

Alfred Nobel hat ja auch seinen Staat verklagt und mußte fliehen wegen Zivilcourage.

 

 

 

 

4

Mal etwas Positives:

 

Herr Mollath schützt offensichtlich auch sein Humor.

Zitat zum gefälschten Entlassungsschrieb: "Man könnte auf den Gedanken kommen, dass man vorher mal die Echtheit eines solchen Papiers abklärt, ehe man damit in ein sogenanntes Patientenzimmer tritt."  

 

Druckreif! 

 

Vieles das hilft, kommt gar nicht von außen - sondern aus einem selbst....

5

Jetzt verstehe ich erst den tieferen Sinn des blog Titels:

Die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe.

 

Damit war die ZEIT-lupe gemeint.

4

Sehr geehrte Kommentatoren,

nach einer mehrtägigen Reise werde ich noch heute Abend einen neuen Beitrag verfassen, der auf die erstaunlichen und zum Teil erschütternden neueren Entwicklungen im Fall Mollath eingeht. Dazu habe ich die Diskussion zu diesem Artikel erst einmal abgeschaltet, die Diskussion ist ja umfangmäßig (und leider teilweise auch inhaltlich) etwas aus dem Ruder gelaufen. Natürlcih wird zum neuen Artikel die Kommentarfunktion auch wieder freigeschaltet.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

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