Veröffentlicht am 07.11.2015 von Prof. Dr. Henning Ernst Müller„§ 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder ... Weiterlesen
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