Veröffentlicht am 29.03.2015 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Im Sommer 2014 hat das LG Regensburg Gustl Mollath freigesprochen: Einerseits aus tatsächlichen Gründen, nämlich insbes. hinsichtlich der angeklagten Sachbeschädigungen, denn diese blieben ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
RevisionFreispruchUrteilsgründein dubio pro reoSchuldunfähigkeitMollathGustl MolathTenorbeschwerRevisionszulässigkeitStrafverfahrensrechtStrafrecht
21569 Aufrufe
62