Veröffentlicht am 16.10.2014 von Fabian ReinholzBild von freinholz

Das OLG Köln findet, dass die Bezeichnung einer App grundsätzlich für einen Werktitelschutz geeignet ist. Hierbei sei auf die Grundsätze des Domainrechts zurückzugreifen. Einem Allgemeinbegriff ... Weiterlesen

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domainAppGewerblicher RechtsschutzWerktitelwetter.deIT-RechtUrheber- und Medienrecht
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