Veröffentlicht am 22.01.2014 von Fabian ReinholzBild von freinholz

Der BGH hält die Benutzung der Domain wetteronlin.de für wettbewerbswidrig (Pressemitteilung: hier ). Wer die Domain aufrief, wurde auf eine Internetseite mit Werbung für Krankenversicherer ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
BGHGewerblicher RechtsschutzTippfehlerdomainwetteronlin.deUrheber- und Medienrecht
5595 Aufrufe
1