Veröffentlicht am 09.09.2013 von Prof. Dr. Markus StoffelsBild von stoffels

Wie es scheint, hat das üblicherweise in der Sprache der elektronischen Medien verwendete Emoticon „Smiley“ nun auch Einzug in ein Arbeitszeugnis gefunden. Das ArbG Kiel hatte darüber zu ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
ArbeitsrechtArbeitszeugnisBerichtigungsanspruch
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