Veröffentlicht am 26.02.2013 von Dr. Klaus LützenkirchenBild von Klaus.Luetzenkirchen

§ 556b Abs. 1 BGB bestimmt die Fälligkeit für den dritten Werktag. Diese Bestimmung gilt zunächst für Mietverträge über Wohnraum. § 579 Abs. 2 BGB verweist für die Fälligkeit der Miete für ... Weiterlesen

Rechtsgebiete: 
MieteFälligkeitLeistungshandlungMiet- und WEG-Recht
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