Das Mietrechtsänderungsgesetz sieht in § 940a Abs. 2 des Regierungsentwurfs (RegE) das Recht des Vermieters vor, eine einstweilige Verfügung gegen einen Dritten zu erwirken, der ohne seine ... Weiterlesen
Das Mietrechtsänderungsgesetz sieht in § 940a Abs. 2 des Regierungsentwurfs (RegE) das Recht des Vermieters vor, eine einstweilige Verfügung gegen einen Dritten zu erwirken, der ohne seine ... Weiterlesen