Veröffentlicht am 15.02.2010 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerBild von Henning Ernst Müller

Wie heute Nachmittag berichtet wird, bejaht das OLG Hamburg den Besitz nach § 184b Abs. 4 StGB schon dann, wenn ein Bild oder Film im Internet aufgerufen und angeschaut wird. So berichtet das ... Weiterlesen

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