Veröffentlicht am 25.01.2010 von Carsten KrummBild von Carsten.Krumm

Tja, der schöne Maserati (wiederbeschaffungswert immerhin noch 45.500 Euro) des Klägers wurde beim Unfall beschädigt. Der Kläger wollte nun den Schaden fiktiv abrechnen. Er hatte das Fahrzeug ... Weiterlesen

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OLG RostockOttheinz Kääbfiktive SchadensberechnungMaseratiVerkehrsrecht
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