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OVG Berlin-Brandenburg: Somalier im kenianischen Piratenprozess haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme Deutschlands für deutschen Anwalt

Experte: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg

VRiOLG

10.07.2009, 17:54 Uhr

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Verteidigung eines mutmaßlichen somalischen Seeräubers durch einen deutschen Rechtsanwalt im Strafprozess in Kenia zu übernehmen. mehr