Dezember: Einstellung bei der Polizei trotz Tattos
Gespeichert von Regine Wendland am
Großflächige Tätowierungen an den Beinen, die bei der allgemeinen Dienstverrichtung durch die Polizeiuniform verdeckt sind, bilden allein kein Grund, um einem Einstellungsbewerber die Eignung für den mittleren Polizeivollzugsdienst abzusprechen (VG Weimar, Beschl. v. 13. 8. 2012 – 4 E 824/12 We).
Lässt uns diese Entscheidung des Monats Dezember befürchten, dass uns bald Polizisten begegnen, die im Grunde ihres Herzens Körperbemalungsliebhaber sind? Halten Sie heimlich tätowierte Polizisten für weniger gute Beamte?