Justizministerkonferenz: Strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Neuen Psychoaktiven Substanzen, etwa durch die Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit, erforderlich
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Auf der diesjährigen Herbsttagung haben die Justizminister ihre Einigkeit bekräftigt, mit strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten gegen die Herstellung und den Vertrieb von Neuen Psychoaktiven Substanzen (NPS) vorgehen zu wollen. Sie haben das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, Regelungsvorschläge vorzulegen, etwa die Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit. Bisher müssen konkret bezeichnete Einzelstoffe in das BtMG aufgenommen werden, damit der Umgang hiermit den Regelungen des BtMG unterfällt. Genau dieser Umstand wird bei den NPS ausgenutzt. Das BtMG wird bewusst umgangen, indem immer neue, noch nicht dem BtMG unterstellte Stoffe als vermeintliche Kräutermischungen, Badesalze oder Research Chemicals angeboten werden. Beim Konsum haben diese Wirkungen, die denen von klassischen Betäubungsmitteln ähnlich. Mit der Unterstellung ganzer chemischer Stoffgruppen, wie es bereits in Österreich praktiziert wird (s. meinen Beitrag vom 17.03.2012), könnte dem entgegengewirkt werden (s. meinen Beitrag vom 14.10.2011).
Der Beschluss der Justizminister vom 06.11.2014 lautet wie folgt (Quelle):
„1. Die Justizministerinnen und Justizminister sind sich einig, dass der Konsum von so genannten neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) unkalkulierbare gesundheitliche Schäden hervorrufen kann und ein effektiver und umfassender Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten wesentlich davon abhängt, dass die Herstellung und der Vertrieb dieser Substanzen wirksam unterbunden werden. Hierfür bedarf es strafrechtlicher Sanktionsmöglichkeiten.
2. Mit dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 10. Juli 2014 zur Frage der Einstufung von NPS als Arzneimittel ist eine Strafbarkeitslücke offenkundig geworden.
3. Die Justizministerinnen und Justizminister bitten den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, im Benehmen mit dem federführenden Bundesminister für Gesundheit Regelungsvorschläge vorzulegen, etwa zur Einführung einer Stoffgruppenstrafbarkeit.“