Super, jetzt können wir Spice & Co. verkaufen
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Falls Sie sich fragen, warum ich in den letzten Tagen nicht gebloggt habe, hier die einfache Antwort: Ich hatte keine Zeit, weil ich mich erst um die Einrichtung eines Internetshops kümmern müsste, um dort Neue psychoaktive Substanzen (Legal Highs) verkaufen zu können. Ist mir doch egal, wenn sich meine Kunden das Hirn wegschießen. Endlich kann ich mein Fachwissen einsetzen, um richtig Kohle zu machen. Mir kann ja seit letzten Donnerstag eigentlich nichts passieren, hat der EuGH doch festgestellt, dass Neue psychoaktive Substanzen, die keine dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellten Stoffe enthalten, nicht dem Arzneimittelgesetz (AMG) unterfallen (hier der Link zu den Entscheidungsgründen). Falls sich der BGH dies zu Eigen machen wird, wovon auszugehen ist, kann der Verkauf der Kräutermischungen, Badesalze oder Research Chemicals nicht mehr als Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln gem. § 95 AMG strafrechtlich verfolgt werden.
Ich hoffe, Ihnen ist meine Ironie und meine Enttäuschung über die Entscheidung des EuGH nicht entgangen. Natürlich werde ich keine Neuen psychoaktiven Substanzen verkaufen, da ich es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann, die Gesundheit von Menschen mit diesen völlig unberechenbaren Produkten zu gefährden. So ganz aus meiner Haut kann ich dann doch nicht, denn einen Rat habe ich noch:
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder noch besser: Ihren Suchtberater!