Keine Genehmigungen mehr zum USA-Datenexport nach dem Safe Harbor-Abkommen. Geht das überhaupt?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Ausweislich einer Presseerklärung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 24. Juli 2013, „fordert die Konferenz die Bundesregierung auf, plausibel darzulegen, dass der unbeschränkte Zugriff ausländischer Nachrichtendienste auf die personenbezogenen Daten der Menschen in Deutschland effektiv im Sinne der genannten Grundsätze begrenzt wird. Bevor dies nicht sichergestellt ist, werden die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz keine neuen Genehmigungen für die Datenübermittlung in Drittstaaten (zum Beispiel auch zur Nutzung bestimmter Cloud-Dienste) erteilen und prüfen, ob solche Datenübermittlungen auf der Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens und der Standardvertragsklauseln auszusetzen sind."
Diese Erklärung wird in der deutschen Presse so interpretiert, dass die deutschen Datenschutzbeauftragten mitgeteilt hätten, dass sie keine Genehmigungen mehr nach dem Safe Harbor-Abkommen erteilen würden.
Mich wundert diese Auslegung. Das Safe Harbor-Abkommen bzw. die sogenannten Standardvertragsklauseln basieren auf Entscheidungen der EG-Kommission und sind damit - rechtlich gesehen - einer weitergehenden inhaltlichen Überprüfung durch die nationalen Datenschutzbehörden entzogen.
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