Keine Herabsetzung des Streitwerts bei unrealistischen Vorstellungen des Klägers
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Für die Streitwertfestsetzung bei einer positiven Feststellungsklage spielt es keine Rolle, ob die Vorstellungen des Klägers realistisch sind. Nach dem OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.7.2012 - 9 W 15/12 - bleiben die Angaben des Klägers auch dann für den Streitwert einer positiven Feststellungsklage maßgeblich, wenn er völlig überzogene Vorstellungen von den möglichen Ansprüchen hat.