Wenn ich nicht weiß, wo die Wohnung ist, wie soll ich mich ihr dann nicht nähern?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Die Antragstellerin ist Radiomoderatorin und hat - unter Angabe ausschließlich der Anschrift ihres Arbeitgebers - den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren auf Unterlassung nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch genommen und den Ausspruch eines Näherungsverbots für ihre Wohnung beantragt.
Ebenso einfach wie zutreffend stellt das OLG Celle dazu fest:
Eine einstweilige Anordnung, mit der der Antragsgegner ein strafbewehrtes Abstandsgebot von "der Wohnung" der Antragstellerin aufgebeben wird, muss eine konkrete Bezeichnung der fraglichen Wohnung enthalten
OLG Celle v. 25.10.2012 - 10 WF 310/12