Düsseldorfer Tabelle 2013
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Die Hartz-IV Sätze für Kinder werden zum 01.01.2013 um 8 € monatlich steigen.
Wegen des "Abstandsgebots" werden die Kinderfreibeträge im Steuerrecht um mindetens den gleichen Bertrag erhöht werden müssen.
An die Kinderfreibeträge ist wiederum der nach § 1612 a BGB zu zahlende Mindestunterhalt gekoppelt, so dass die Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle (erstmals nach 2 Jahren) ebenfalls steigen werden. Dem Vernehmen nach um 8 - 10 €.
Die Selbstbehalte werden vermutlich unverändert bleiben.