(Drauf-)sein oder nicht (Drauf-)sein, das war hier die Frage – oder: Synthetische Cannabinoide als Auslöser eines Tötungsdeliktes?
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier ging heute der Prozess gegen einen 34-Jährigen zu Ende, der seine Freundin im Januar 2012 bei einem Sexspiel erwürgt hatte.
Der Angeklagte führte die Tat auf den Konsum von Legal Highs zurück, genauer gesagt auf Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden, die er seit längerem regelmäßig konsumiert hatte. Er gab an, die Tat nach dem Konsum einer solchen Kräutermischung in einer Art Trance ausgeübt zu haben (s. dazu Artikel im Trierischen Volksfreund v. 23.08.2012und v. 30.08.2012). Tatsächlich wurden im Körper des Angeklagten Abbauprodukte solcher Substanzen gefunden, zudem konnte die Bestellung mehrerer Kräutermischungen im Internet nachgewiesen werden. Außerdem wurden Reste der vermeintlich legalen Produkte in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt.
„Drauf“ war er also wirklich, aber wurde die Tat auch durch die synthetischen Cannabinoide, deren Wirkungen noch wenig erforscht sind, ausgelöst?
Nein, meinte die zuständige Schwurgerichtskammer. Die vom Angeklagten geltend gemachte Erinnerungslücke sei eine Schutzbehauptung. Er habe die Tat geplant, um zur Deckung seines erheblichen Finanzbedarfs durch seine Abhängigkeit von synthetischen Cannabinoiden ungehindert an das Geld seiner Freundin zu kommen. So habe er vom Konto seines Opfers vor und nach der Tat zielgerichtet Geld abgehoben, bis das Konto leergeräumt war – dies sei mit einer Affekttat unter Drogeneinfluss nicht in Einklang zu bringen. Das Gericht verurteilte ihn daher wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe (s. dazu Artikel auf swr.de).
So oder so: „Schuld“ waren die Legal Highs schon…