Vermittlungsausschuss behandelt Mediationsgesetz
Gespeichert von Dr. Thomas Lapp am
Der Vermittlungsausschuss wird sich am 13.6.2012 mit dem Gesetzentwurf zum Mediationsgesetz befassen. Der Bundestag hatte im Dezember den vom Rechtsausschuss deutlich überarbeiteten Entwurf dieses Gesetzes einstimmig verabschiedet. Im Februar 2012 hat der Bundesrat das Gesetz behandelt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Kritikpunkt der Länder ist insbesondere die Abschaffung der gerichtlichen Mediation. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf wird Mediation zurecht als eigenständiges Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung behandelt. Für die bewährte streitschlichtende und vermittelnde Tätigkeit der Gerichte sieht das Gesetz des Güterichtermodell vor, welches deutlich aufgewertet wurde. Rechtsstreitigkeiten können danach ohne zusätzliche Kosten für die Parteien an einen Güterichter verwiesen werden, der keine Entscheidungskompetenz hat. Das Güterichtermodell ist klar von der Mediation getrennt. Anders als in der Mediation kann der Güterichter rechtliche Bewertung vornehmen und Lösungen für den Konflikt vorschlagen.
Es ist zu hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren nunmehr vorankommt. Auch ist aus Sicht der Mediation zu hoffen, dass es bei der klaren Trennung zwischen der Mediation als eigenständigem Verfahren einerseits und dem Güterichter andererseits bleibt.