Schweizer Haftbefehl gegen deutsche Steuerfahnder
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Vor gut zwei Jahren war die Frage aktuell: Sollen/dürfen deutsche Steuerbehörden CDs mit illegal in der Schweiz ausgespähten Bankdaten ankaufen, um deutsche Steuersünder zu verfolgen? Ich habe mich wie viele Strafrechtswissenschaftler damals dagegen ausgesprochen: Ein Staat sollte sich nicht auf die "dunkle Seite" begeben, auch wenn es guten Zwecken dient, sondern diplomatische Wege wählen. Aber die deutsche Politik hat dies mehrheitlich anders gesehen: Warum nicht, wenns doch Geld bringt? Geld stinkt nicht.
Doch jetzt (Meldung der Tagesschau) zeigt sich, dass es doch nicht ganz so einfach ist. Sollten die Fahnder tatsächlich nicht nur ihnen angebotene Daten angekauft haben, sondern "Datendiebe" aktiv dazu animiniert haben, in der Schweiz Bankdaten auszuspähen, dann könnte dies für die Beamten zumindest zu Unannehmlichkeiten im nächsten Skiurlaub in der Schweiz führen.
Immerhin: Eine Auslieferung brauchen die Steuerfahnder nicht zu befürchten (Art. 16 Abs. 2 GG).