Altersdiskriminierung durch an das Lebensalter anknüpfende Entgeltstaffeln (BAT): EuGH verkündet am 8. September 2011
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Blogleser Michael Jäger hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass im Kalender des EuGH jetzt die Urteilsverkündung in der verbundenen Rechtssache Sabine Hennings (C-297/10) und Alexander Mai (C-298/10) terminiert ist. Die Entscheidung steht für den 8. September 2011 an.
In dem Verfahren geht es um die Frage, ob eine unmittelbare Anknüpfung des Arbeitsentgelts an das Lebensalter, wie sie früher im BAT vorgesehen war und heute über den TV-Ü teilweise noch fortwirkt, jüngere Arbeitnehmer wegen ihres Alters diskriminiert. Die Verfahren sind von außerordentlicher finanzieller Bedeutung, weil jüngere Arbeitnehmer jedenfalls für die Vergangenheit u.U. hohe Nachzahlungsansprüche hätten, wenn sie Anspruch auf den selben Lohn hätten wie ihre älteren Kollegen.
Die Vorlagebeschlüsse des BAG sind in NZA 2010, 768 und NZA 2010, 961 veröffentlicht.