Kündigung wegen exzessiver privater E-Mail-Kommunikation am Arbeitsplatz
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Wer während der Arbeitszeit seinen Dienst-PC exzessiv für ausgedehnte private E-Mail-Kommunikation nutzt, muss mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen, ohne dass vorher eine Abmahnung ausgesprochen werden muß. Dies geht aus einer gerade bekannt gewordenen Entscheidung des LAG Niedersachsen (Urteil vom 31.5.2010 – 12 Sa 875/09) hervor. Ein kommunaler Angestellter hatte nach den Feststellungen des Gerichts über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen jeden Tag mehrere Stunden mit dem Lesen und Schreiben privater E-Mails zugebracht, an einigen Tagen sogar in einem Umfang, der ihm keine Zeit mehr für die Erledigung seiner dienstlichen Aufgaben gelassen haben kann. Trotz seiner mehr als 32-jährigen Betriebszugehörigkeit, seiner ungünstigen Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt, seiner Schwerbehinderung sowie der ihn treffenden Unterhaltspflichten spreche die außerordentliche Intensität der Verletzung seiner Arbeitspflicht gegen den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Einer vorherigen Abmahnung habe es nicht bedurft. Auch wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit die gelegentliche Nutzung des Dienst-PC für private Zwecke geduldet habe, so habe der Kläger doch nicht annehmen dürfen, dass sein Arbeitgeber eine derart exzessive Inanspruchnahme tolerieren werde. Die als Beweismittel vorgelegten E-Mails unterlagen nach Ansicht des Gerichts keinem Verwendungs- und Verwertungsverbot. Der Zugriff des Arbeitgebers unterliege nicht den rechtlichen Beschränkungen des Fernmeldegeheimnisses. Die berechtigten Belange des Arbeitgebers gingen hier vor.