Der "Abwrack-Betrug" kein strafbarer Betrug?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Persönlich sind mir noch keine Betrugsverfahren wegen der Abwrack-Prämie bekannt (Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, BAnZ 2009, 835, 1036, 1144 - PDF). Bei der geschätzten Zahl von 50.000 Fahrzeugen, für die die Abwrack-Prämie zwar kassiert, die Fahrzeuge dann aber gleichwohl ins Ausland verkauft wurden, könnte ich mir gut vorstellen, dass der "Abwrack-Betrug" demnächst in verstärktem Maß die Justiz beschäftigt.
Dass eine Strafbarkeit wegen Betrugs jedoch keineswegs zweifelsfrei gegeben ist, behandelt Rechtsanwalt Alexander Stumpf, München, in der aktuellen NJW-Spezial 2009, 648 (der Link geht noch nicht): Er sieht das Problem in der Frage, ob auf staatlicher Seite ein Vermögensschaden vorliegt. Die neuere Rechtsprechung ziehe zur Begründung eines Vermögensschadens auch die Verfehlung des mit der Subvention verfolgten wirtschaftlichen oder sozialen Zwecks heran. Eine Täuschung über die für die Subventionsgewährung zu erbringenden Nachweise genügt demnach nicht, wenn trotz des Irrtums seitens der Behörden der Subventionszweck erreicht wird (BGH NStZ 2006, 624). Also: Wird der Subventionszweck durch den Verkauf des Altfahrzeugs ins Ausland verfehlt? Allemal ein rechtliches Argument für die Verteidigung mit Fundstelle.