Frankreich: Internet kann bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out") - HADOPI 2 heute von der Nationalversammlung verabschiedet
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Aus Frankreich wird eben vermeldet, dass die frz. Nationalversammlung mit 285 gegen 225 das Gesetz gebilligt hat, nach dem eine frz. Behörde („HADOPI“) Internetsperren anordnen darf. Im Gegensatz zur ersten Version des HADOPI-Gesetzes enthält diese Version „HADOPI 2“ eine Pflicht zur Richtervorlage der Maßnahme, von der Kritiker allerdings meinen, dass die Justiz als bloßer Papiertiger missbraucht werde, da der Einzelrichter nur nach Aktenlage entscheide. Der frz. Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) hatte HADOPI 1 am 10. Juni u.a. deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil das Prinzip des Richtervorbehalts nicht eingehalten war. Die Verfassungsrichter werden sehr wahrscheinlich Gelegenheit erhalten, ein weiteres mal über HADOPI zu entscheiden: Die frz. Abgeordneten der Sozialistischen Partei wollen HADOPI 2 wiederum dem Conseil Constitutionnel zur Prüfung vorlegen. Bis der Vorgang abgeschlossen ist, tritt HADOPI 2 nicht in Kraft.
Mehr zu HADOPI finden alle Interessierte in der MMR (Editorial Heft 07/09):
http://74.125.47.132/search?q=cache:N40RXCfQ5LYJ:www.beck.de/rsw/shop/default.asp%3Fsessionid%3D1F5112D383D34789845EE73E19057628%26toc%3Dmmr.30+spies+HADOPI+MMR&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de sowie schon mehrfach im Beck-Blog: http://blog.beck.de/2009/05/12/frankreich-internet-kann-bei-urheberrechtsverletzungen-gekappt-werden-three-strikes-out-update und http://blog.beck.de/2009/08/07/internetsperren-bei-illegalen-downloads-franzoesische-verhaeltnisse-jetzt-auch-in-deutschlandOb sich jetzt der Druck auf die anderen EU Staaten (GB, Deutschland) erhöht, ähnliche Maßnahmen zu verabschieden?