Netzsperre gegen Kinderpornografie tritt vorerst nicht in Kraft!
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
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Überraschung? Nicht für beck-blog-Leser. Aufgrund des hier im beck-blog erstmals von Herrn Prof. Hoeren vorgebrachten europarechtlichen Einwands (erforderliches Notifizierungsverfahren) kann das Zugangserschwerungsgesetz vorerst nicht in Kraft treten, sondern frühestens in drei Monaten.