Aus für WLAN Sharing? (OLG Köln - "fon"- Urteil)
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das OLG Köln ist der Ansicht, dass das kommerzielle Angebot von WLAN-Sharing gegen die Grundsätze des Wettbewerbsrechts verstößt ( http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/6_U_223_08urteil20090605....) - Urteil vom 5. Juni 2009 (Az. 6 U 223/08) -- bestätigend die Entscheidung des LG Köln in der Vorinstanz.
Gibt es Kommentare dazu?
Geklagt hatte ein Anbieter von DSL-Zugang. Das Gericht entschied, fon habe zu unterlassen, Internetnutzern entgeltlich "im Rahmen der Mitgliedschaft an einer Internetgemeinschaft" die Nutzung von Internetzugängen Dritter zu ermöglichen. Dies gelte zumindest soweit, als "die betreffenden Zugänge von der Klägerin den Dritten als ihren Privatkunden gegen ein vom tatsächlichen Umfang der Nutzung unabhängiges pauschales Entgelt zur Verfügung gestellt werden". Überdies wurde der WLAN-Anbieter auch zum Schadensersatz an die Klägerin verurteilt. Das Unternehmen fon will in die Revision gehen.
Es scheint mir, das das WLAN-Angebot in Deutschland im Vergleich z.B. zu den USA hinterherhinkt.
Bedeutet dieses Urteil das "Aus" für das Shared-WLAN-Geschäftsmodell?