Frankreich: Verfassungswidrig: Internet kann doch nicht bei Urheberrechtsverletzungen gekappt werden ("Three Strikes Out")
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Der französische Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) hat nunmehr das Gesetz für rechtswidrig erklärt, das Raubkopierer vom Internet aussperrt („Three Strikes Out" - Loi HADOPI). Dieses sah die Errichtung einer Behörde vor, die Internetnutzern nach Urheberrechtsverletzungen ohne richterlichen Beschluss den Netzzugang sperren hätte können.
Das im Mai verabschiedete Gesetz verstoße gegen die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789, befanden die Richter am Mittwochabend in Paris. Das Gericht meint, die darin enthaltene Kommunikationsfreiheit umfasse auch die Freiheit des Zugangs zum Internet. Gleichwohl kündigte die frz. Regierung an, an dem umstrittenen Gesetz (Art. 5 et 11 de la loi "Création et Internet") festhalten zu wollen.
Presseerklärung des Conseil Constitutionnel (in Frz.): http://www.conseil-constitutionnel.fr/conseil-constitutionnel/francais/l...
Le Monde: http://www.lemonde.fr/politique/article/2009/06/11/hadopi-le-conseil-con...