

Direktor des Amtsgerichts
03.12.2012LTO meldet in seiner Presseschau, noch in diesem Monat sei eine Reform der Unterhaltsrechtsreform mit dem Ziel geplant, die Stellung geschiedener Ehefrauen aus langjährigen Ehen zu verbessern.
Selbst beim Fehlen ehebedingter Nachteile könne eine Befristung oder Begrenzung eines Unterhaltsanspruchs unzulässig sein, wenn dies "mit Blick auf die insbesondere bei Ehen von langer Dauer gebotene nacheheliche Solidarität unbillig erschiene".
Ich kann den Gesetzentwurf nicht finden. Kennt jemand eine Fundstelle?