Einklagen der Geschäftsgebühr streitwertneutral
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Frage, ob das zusätzliche Einklagen der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auch nach dem Erlass von § 15a RVG streitwertneutral ist, hat das OLG Celle Beschluss vom 5.11.2012 - 13 W 79/12 - beschäftigt. Nach dem OLG Celle handelt es sich klassisch um eine Nebenforderung, die nicht streitwerterhöhend wirkt.