Legal Highs im Fernsehen!
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Ich möchte auf einen interessanten Fernsehbeitrag zu Legal Highs (zum Begriff: hier) auf 3sat hinweisen.
Der Bericht in der Sendung nano vom 18.09.2012 (Gesamtlänge 9:35) ist sehr gelungen, denn er informiert recht gut über das Phänomen der Legal Highs und über die Gründe der raschen Ausbreitung. Im ersten Teil (Länge 4:40 Minuten) geht es um die leichte Verfügbarkeit der Legal Highs im Internet, wobei auch Konsumenten zu Wort kommen, die über ihre – negativen – Erfahrungen berichten. Im zweiten Teil (Länge ca. 3.19 Minuten) wird beschrieben, wie neue Legal Highs hergestellt werden und wie schwierig die Nachweisbarkeit ist (hierzu wird u.a. Dr. Auwärter von der Uni Freiburg, einer der führenden Rechtsmediziner im Bereich der Legal Highs, interviewt).
Völlig verschwiegen wird in dem Beitrag allerdings die mögliche Strafbarkeit der Legal Highs nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). Es ist nämlich mittlerweile gängige Praxis der Strafgerichte, Legal Highs mit Zusätzen, die eine psychoaktive Wirkung hervorrufen, als sog. Funktionsarzneimittel einzustufen. Damit ist der Handel mit Legal High-Produkten, der Besitz zum Handel und die Abgabe als Inverkehrbringen von Arzneimitteln nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 AMG strafbar (s. dazu im Einzelnen hier). Unumstritten ist diese Rechtsauffassung, für die es in Bezug auf Legal Highs noch an obergerichtlicher Rechtsprechung fehlt, zugegebenermaßen nicht. So hat Rechtsanwalt Frank Nobis in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) erst vor kurzem einen Beitrag mit dem Titel „Legal High“-Produkte – wirklich illegal?“ veröffentlicht, in dem er die –aus meiner Sicht wenig überzeugende - Auffassung vertritt, das AMG sei auf Legal Highs nicht anwendbar (Nobis NStZ 2012, 422).
Hier der Link zum Bericht auf 3sat: http://www.3sat.de/mediathek/?display=1&mode=play&obj=32564