Strafverfolgung mit Humor: Schlag gegen Betreiber von Internetshops für Legal High-Produkte
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Die Entwicklung der Legal High-Produkte, also Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer, denen synthetische Stoffe zugesetzt sind, um Rauschzustände wie beim Konsum von Cannabis, Amphetamin oder Ecstasy zu erreichen (s. dazu den Blog-Beitrag vom 4.9.2011), schreitet rasant voran. Nach dem gerade erst veröffentlichten Bericht der EU-Drogenbeobachtungsstelle in Lissabon sind in der Europäischen Union im Jahr 2011 so viele neue psychoaktive Substanzen entdeckt worden wie nie zuvor, nämlich 49 (davon u.a. 23 synthetische Cannabinoide und 8 synthetische Cathinone). Im Jahr 2010 waren es noch 41 Substanzen, im Jahr 2009 nur 24.
Der Konsum von Legal High-Produkte birgt extreme Gesundheitsgefahren, da für den Konsumenten nicht erkennbar ist, welche chemische Zusammensetzung und Dosierung der Stoff hat. Es wird nicht nur von schwersten Psychosen infolge der Einnahme dieser neuen Designerdrogen berichtet, sondern sogar von Todesfällen.
Unabhängig von politischen Diskussionen, ob und wie man dem Phänomen Herr werden kann (zum Vorschlag, ganze Stoffgruppen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu unterstellen s. hier), gehen die Strafverfolgungsbehörden mehr und mehr nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) gegen die Händler vor. So berichtete z.B. der Generalanzeiger in seiner Online-Ausgabe vom 29.3.2012 von der Verhaftung von Betreibern von Internetshops, die Legal High-Produkte vertrieben haben, durch die Kriminalinspektion Mayen. Die Ermittler bewiesen dabei auch Humor. Sie machten nämlich die Internetseite, über die die Beschuldigten ihren Verkauf abgewickelten, mit folgendem Hinweis dicht: