VG Wort und Google: Widerspruch gegen Änderung des Wahrnehmungsvertrags einlegen!
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
Die Mitgliederversammlung der VG Wort hat am 23. Mai 2009 beschlossen, dass die VG Wort bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Der Beschluss der Mitgliederversammlung sieht vor, dass die VG Wort die Vergütungsansprüche für die bis zum 5. Mai 2009 von Google digitalisierten Werke einzieht, gleichzeitig aber die in Deutschland erschienenen Werke aus dem Digitalisierungsprogramm von Google zurückzieht. Dies wiederum wurde mit der Möglichkeit verbunden, dass die VG Wort in Zukunft digitale Nutzungen von vergriffenen Werken - im Unterschied zu lieferbaren Werken - lizenzieren kann, wenn die Rechteinhaber damit einverstanden sind. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Google möglich, aber insbesondere auch mit Trägern von deutschen und europäischen Digitalisierungsprojekten. Außerdem wurde der VG Wort das Recht eingeräumt, digitale Vervielfältigungen zum ausschließlichen Zweck der Anzeige von bibliographischen Daten im Internet zu erlauben. (Pressemitteilung Vg Wort)
Es wird Zeit, Widerspruch bei der VG Wort einzulegen. Herr Graf hat hier Recht:
http://archiv.twoday.net/stories/5720188/