Kik zahlte sittenwidrige Löhne
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
5,20 Euro pro Stunde ist zu wenig. Das hat das LAG Hamm in einem von der Gewerkschaft ver.di unterstützten Musterverfahren entschieden und damit den Klagen zweier geringfügig beschäftigter Frauen gegen den Textildiscounter Kik stattgegeben (LAG Hamm vom 18.3.2009, 6 Sa 1284/08; 6 Sa 1372/08). Die Revision wurde nicht zugelassen. Auch die Vorinstanz hatte schon in diesem Sinne entschieden. Das Gericht sah ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und stufte die Vergütung als sittenwidrig ein. Für angemessen hält das Gericht einen Stundenlohn von 8,21 Euro. Für diese Beurteilung zogen die Richter die Tariflöhne im Einzelhandel NRW heran. Kik muss nun den beiden Frauen die Differenzbeträge in Höhe von knapp 10.500 und rund 8.900 Euro nachzahlen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erwartet nun eine Klagewelle gegen den Textildiscounter. Das Urteil des LAG Hamm schaffe einen Präzedenzfall, sagte ein Sprecher von ver.di. Nach ver.di-Angaben arbeitet etwa jeder zweite der bundesweit 18000 Kik-Beschäftigten für Stundenlöhne zwischen 4,25 Euro und 5,25 Euro. Die Urteile des LAG Hamm könnten also weitreichende Folgen haben. Kämpferisch nahm sich hingegen die Verlautbarung des Discounters aus: Kik verwies darauf, dass das Landesarbeitsgericht lediglich über zwei Einzelfälle entschieden habe. Rechtliche Auswirkungen auf andere Sachverhalte und Arbeitsverhältnisse habe dies nicht. Die beiden Klägerinnen, die als Minijobberinnen gearbeitet und von Kik Nettolöhne erhalten hätten, seien vom Gericht Bruttozahlungen zugesprochen worden. Dies bedeute, dass die Klägerinnen nun auf den vom Gericht zugesprochenen Lohn nachträglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben zahlen müssten. Durch das Urteil sinke der Netto-Stundenlohn von zuvor 5,20 Euro auf 3,20 Euro, hieß es. Nach Vorliegen der Urteilsbegründung werde geprüft, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt werde.