Streit um Kündigung wegen Adipositas gütlich beigelegt

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 28.07.2016
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|3772 Aufrufe

Ende vergangenen Jahres hatte ich hier über den Kündigungs- und Entschädigungsrechtsstreit eines rund 200 kg schweren Mitarbeiters einer Gartenbaufirma berichtet. Er war entlassen worden, weil er zur Überzeugung seiner Arbeitgeberin eine Vielzahl geschuldeter Tätigkeiten nicht mehr verrichten konnte. So sei er z.B. nicht mehr in der Lage, den bei ihr eingesetzten Kleinlastwagen zu steuern. Er sei nicht mehr für Graben- und Kanalarbeiten einsetzbar, weil er aufgrund der nach der DIN 4124 vorgegebenen Grabenbreite in die Gräben nicht mehr hineinpasse. Er könne nicht auf Leitern stehen, denn deren Belastbarkeit sei auf 150 kg beschränkt. Ebenso gebe es keine passende Arbeits- und Schutzkleidung für ihn. Der Kläger hatte die Unwirksamkeit der Kündigung geltend gemacht und eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG gefordert, weil er aufgrund seiner Adipositas diskriminiert worden sei.

Das Arbeitsgericht hatte der Kündigungsschutzklage stattgegeben, die begehrte Entschädigung aber versagt. Vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde der Rechtsstreit jetzt gütlich beigelegt: Das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt, der Kläger verzichtet auf die geltend gemachte Entschädigung. Er wird weiterhin an seiner eingeleiteten Gewichtsreduzierung arbeiten.

Vergleich vom 27.6.2016 im Verfahren 7 Sa 120/16 vor dem LAG Düsseldorf

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