Loveparade 2010 - nach sechs Jahren noch kein Hauptverfahren

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.07.2016

Von jüngeren Ereignissen fast in den Hintergrund gedrängt: Die tödliche Massenturbulenz bei der Duisburger Loveparade jährt sich heute zum sechsten Mal. Was man am Tag danach noch nicht ahnen konnte: Auch nach sechs Jahren gibt es noch kein strafrechtliches Hauptverfahren, trotz eines riesigen Ermittlungsaufwands und obwohl Fahrlässigkeiten bei der Planung, Genehmigung und Durchführung der Veranstaltung offensichtlich zu dem Unglück beitrugen.

Dass noch kein Hauptverfahren eröffnet wurde, hat viele Gründe, über die ich hier im Beck-Blog ebenso wie über die möglichen Ursachen der Katastrophe mit vielen regelmäßigen Kommentatoren intensiv diskutiert habe.

Betroffen von dem schleppenden Verfahren sind v.a. die Angehörigen der tödlich Verletzten und die damals zum Teil schwer verletzten Besucher der Loveparade.

Ihrer Empörung hat die Mutter eines der Opfer, Gabriele Müller,  durch eine Unterschriftenaktion auf Change.org Geltung verschafft. Die derzeit mehr als 360.000 Unterschriften sollen morgen dem OLG Düsseldorf übergeben werden.

Es handelt sich um einen Appell an das Gericht, das über die Beschwerde gegen den Nichteröffnungsbeschluss zu entscheiden hat. Natürlich darf eine solche Aktion, selbst wenn sie 360.000 Unterschriften trägt, wohl keinerlei Einfluss auf die richterlich unabhängige Entscheidung des Senats haben. Ich denke aber auch, die Richter werden sich ohnehin ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst sein.

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Wer sich über die bisherigen Diskussionen im Beck-Blog informieren möchte, kann die Links hier finden - unmittelbar darunter noch einige Links zu den wichtigsten Informationen im Netz.

April 2016: Loveparade Duisburg 2010 - Fahrlässigkeiten, 21 Tote, keine Hauptverhandlung? (252 Kommentare, ca. 20000 Abrufe)

Juli 2015: Fünf Jahre und kein Ende – die Strafverfolgung im Fall Loveparade 2010 (98 Kommentare, ca. 10000 Abrufe)

Februar 2015: Was wird aus dem Prozess? (72 Kommentare, ca. 7000 Aufrufe)

August 2014: Zweifel am Gutachten (50 Kommentare, ca. 8200 Abrufe)

Februar 2014: Anklageerhebung (50 Kommentare, ca. 14500 Abrufe)

Mai 2013: Gutachten aus England (130 Kommentare, ca. 15500 Abrufe)

Juli 2012: Ermittlungen dauern an (68 Kommentare, ca. 12800 Abrufe)

Dezember 2011: Kommt es 2012 zur Anklage? (169 Kommentare, ca. 28200 Abrufe)

Juli 2011: Ein Jahr danach, staatsanwaltliche Bewertung sickert durch (249 Kommentare, ca. 37800 Abrufe)

Mai 2011: Neue Erkenntnisse? (1100 Kommentare, ca. 33600 Abrufe)

Dezember 2010: Fünf Monate danach (537 Kommentare, ca. 24600 Abrufe)

September 2010: Im Internet weitgehend aufgeklärt (788 Kommentare, ca. 40300 Abrufe)

Juli 2010: Wie wurde die Katastrophe verursacht - ein Zwischenfazit (465 Kommentare, ca. 46600 Abrufe)

Ergänzend:

Link zur großen Dokumentationsseite im Netz:

Loveparade2010Doku

speziell: Illustrierter Zeitstrahl

Link zur Seite von Lothar Evers: DocuNews Loveparade Duisburg 2010

Link zur Prezi-Präsentation von Jolie van der Klis (engl.)

Weitere Links:

Große Anfrage der FDP-Fraktion im Landtag NRW

Kurzgutachten von Keith Still (engl. Original)

Kurzgutachten von Keith Still (deutsch übersetzt)

Analyse von Dirk Helbing und Pratik Mukerji (engl. Original)

Loveparade Selbsthilfe

Multiperspektiven-Video von Jolie / Juli 2012 (youtube)

Multiperspektiven-Video von Jolie / September 2014 (youtube)

Interview (Januar 2013) mit Julius Reiter, dem Rechtsanwalt, der eine ganze Reihe von Opfern vertritt.

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76 Kommentare

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Menschlich wird wohl jedermann Mitgefühl mit dieser Mutter empfinden und Verständnis für ihr Vorgehen haben. Juristisch kann man diesen Versuch einer Beeinflussung der richterlichen Entscheidungstätigkeit aber nur schärfstens ablehnen. Es ist zu hoffen, dass sich morgen beim OLG Düsseldorf jemand mit der Sache befasst, der einerseits angemessene Worte des Mitgefühls und Verständnisses findet, andererseits aber auch mit den gebotenen klaren Worten deutlich macht, dass es hier um nichts weniger geht als um einen Anschlag auf den Rechtsstaat und die Annahme der Unterschriftensammlung unter gar keinen Umständen in Frage kommt.

Dass ein deutscher Strafprozessrechtslehrer diesen Anschlag auf den Rechtsstaat wohlwollend kommentiert, statt ihn seinerseits mit den gebotenen klaren Worten zurückzuweisen, halte ich für schlichtweg skandalös (und zwar unabhängig davon, ob man in der Sache dem Landgericht in seiner Ablehnung der Verfahrenseröffnung folgt oder ein anderes Ergebnis für richtiger gehalten hätte). Völlig unbegreiflich ist es obendrein - Sie können sich doch einerseits nicht im Ernst wünschen, dass in Zukunft Strafprozesse wie z.B. der gerade in Potsdam gegen Silvio S. durch Unterschriftensammlungen begleitet werden, in denen "das Volk" seine Straferwartung zum besten gibt, und andererseits aber auch nicht annehmen, dass sich sowas auf diejenigen Verfahren beschränken ließe, in denen Ihr ganz persönliches Gerechtigkeitsempfinden ebenfalls in Wallung geraten ist.

4

Sehr geehrter Gastmann,

danke für Ihre "freundliche" Belehrung. Einen "Anschlag auf den Rechtsstaat" kann ich allerdings nirgendwo erkennen. Natürlich "darf" die Unterschriftenliste keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen (das "wird nicht" habe ich oben im Eintrag zu "darf nicht" geändert, um dies klar zu stellen). Auch Gerichte, ebenso wie Politiker und Verwaltungsbehörden, müssen in der heutigen Zeit mit im Netz gesammelten Unterschriften  umgehen können. Es besteht aber kein anderer (oder eher sogar geringerer) Einfluss als durch die gelegentlich Haftbefehl und höhere Strafen fordernde Boulevardpresse und durch Demonstrationen vor dem Gebäude, womit Gerichte schon seit Jahrzehnten leben (müssen); ich habe keinen Zweifel, dass die OLG-Richter das schaffen. Ich denke, dass die Unterschriften - wie etwa eine Demonstration - als Werbung nach außen wirken: Uns ist die strafrechtliche Aufarbeitung, auch nach sechs Jahren noch, wichtig.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Soso, ein "Anschlag auf den Rechtsstaat". Die Wahrnehmung des Grundrechts aus Art. 17 GG ist also ein "Anschlag auf den Rechtsstaat".  Aber zurück zu ernsthaften juristischen Argumenten: Die Aufarbeitung des Unglücks bei der Loveparade wird ja in allen möglichen Medien geschildert. Es ist aber nirgendwo (außer hier) zu lesen, dass Gabi Müller auf der Grundlage der Tennessee Eisenberg-Entscheidung des BVerfG vom 26.6.2014 einen Rechtsanspruch auf vollständige Ausermittlung des Sachverhalts hat und dass deswegen - und zwar nur deswegen - die Einholung des zweiten Gutachtens hier zwingend erforderlich war.    

Eingaben Dritter* haben in Deutschland keine Tradition. Aber das heißt nicht, dass sie rechtsstaatsfeindlich sind. Auch ein Gericht muss sich der Verantwortung und Verantwortlichkeit gegenüber dem Volk bewusst sein, in dessen Namen es urteilt. Und es ist gutes Recht des Volkes, es daran (friedlich) zu erinnern. Wieweit man sich davon in der Sachentscheidung beeinflussen lässt, steht auf einem anderen Blatt - aber das zu beschreiben, ist Sache des Gerichts, nicht des Volkes, der Hinterbliebenen oder eines Strafprozessrechtlers.

Auch ohne Einfluss auf das Ergebnis des Beschlusses ist in einer solchen Sache eine Rücksichtnahme auf das Interesse der Öffentlichkeit zu nehmen. So mag sich eine solche Rücksichtnahme auch dadurch ausdrücken, dass eine ausführlichere Begründung gegeben wird als üblich, ein Beschluss mündlich verkündet und erläutert statt nur den Parteien zugestellt, in einem obiter dictum eine andere Handlungsperspektive aufgezeigt wird.

Oder man mag - wie meiner Meinung nach im Falle "Emiliy" - von der üblichen Rechtsprechung abweichen, bevor die Bevölkerung außerhalb der Fachkreise  bemerkt, was die eigenen Gerichte eigentlich so entscheiden, und erzürnt den in Worten oder Taten den Gerichtssaal oder Richter zerlegt. Muss auch nicht schlecht sein.

*https://de.wikipedia.org/wiki/Amicus_Curiae

5

@ Leser

Eingaben Dritte in dem Sinne (Amicus) mögen nicht üblich sein, aber wie Hr. Würdinger korrekt feststellt ist Art. 17 GG einschlägig.

Quote:

Jedermann hat das Recht, sich [...] in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen [...] zu wenden.
  Ein Gericht ist natürlich auch eine "zuständige Stelle". Was vom Grundgesetz erlaubt wird, braucht zur Rechtfertigung keine Tradition oder Üblichkeit.
5

@ Herrn Müller: Inhalt der "Internetpetition" war doch nicht, das OLG Düsseldorf zu veranlassen, nach Gesetz und Recht über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Die "Internetpetition" trägt die Überschrift: "Eröffnen Sie das Strafverfahren gegen die Verantwortlichen der Loveparade!", und genau das ist auch ihr Sinn. Es geht also den Unterzeichnern genau darum, dass eine richterliche Entscheidung, mit der der hinreichende Tatverdacht gegen bestimmte Personen bejaht wird und diese den Belastungen eines mutmaßlich jahrelangen Mammutstrafverfahrens ausgesetzt werden, im Sinne der Unterzeichner ausfällt, selbst wenn Gesetz und Recht nach unbeeinflusster Rechtsauffassung der Richter an sich etwas anderes gebieten sollten.

Was soll das also heißen, wenn Sie sagen, "natürlich DARF die Unterschriftenliste keinen Einfluss auf die richterliche Entscheidung nehmen"? - es SOLL doch gerade Einfluss genommen werden, und gerade deshalb MUSS ein solches Ansinnen zurückgewiesen werden. Durch die mittlerweile erfolgte Entgegennahme der "Petition" setzt die Gerichtsverwaltung den zuständigen Senat mutwillig dem Verdacht aus, diesen Druck bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt zu haben - der Senat wird nie mehr "unbefangen" urteilen können. Und natürlich ist die Annahme (!) einer solchen "Petition" auch etwas anderes als das bloße Geschehenlassen von Meinungsäußerungen in der Krawallpresse. Es ist, wenn man schon eine Analogie bilden will, eher so, als ob der Gerichtspräsident den Minister, der öffentlich eine bestimmte gerichtliche Entscheidung gefordert hat, auch noch zum Tee empfängt, um sich den Vorschlag erläutern zu lassen, statt sowas a limine und mit Empörung zurückzuweisen.

@ A. Würdinger: Die Behauptung, es gebe ein Petitionsrecht i.S.v. Art. 17 GG hinsichtlich der gerichtlichen Rechtsprechungs(!)tätigkeit, ist unzutreffend. Gerichte sind nur hinsichtlich ihrer Verwaltungstätigkeit "zuständige Stellen" iSv Art. 17 GG und damit tauglicher Adressat einer Petition (BeckOK-GG/Brocker Art. 17 Rn. 19 mwN). Das Gegenteil wäre mit Artt. 20 III, 97 GG auch gar nicht zu vereinbaren.

5

@Gastmann:

Sie schreiben

Durch die mittlerweile erfolgte Entgegennahme der "Petition" setzt die Gerichtsverwaltung den zuständigen Senat mutwillig dem Verdacht aus, diesen Druck bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt zu haben - der Senat wird nie mehr "unbefangen" urteilen können.

Damit hat sich der Fokus Ihrer Kritik von denjenigen, die die Petition unterschrieben haben, verschoben zu der Gerichtsverwaltung, die sie entgegengenommen hat. Offenbar sehen Sie nunmehr auch, dass sich selbstverständlich jeder Bürger in unserem freiheitlichen Rechtsstaat mit Eingaben und Aufforderungen an Behörden und auch Gerichte wenden kann, auch außerhalb von Art. 17 GG. Das ergibt sich schon aus Art. 5 GG. Aber auch Ihr Vorwurf an die Gerichtsverwaltung ist m.E. unpassend. Jeder weiß, dass die Verwaltung nicht identisch ist mit den Richtern des Senats und gerade keinerlei Einwirkung auf die richterlichen Entscheidungen ausübt. Nimmt man Ihr Argument wörtlich, dürfte die Geschäftsstelle noch nicht einmal freundlich sein zu einem anrufenden Kläger oder Beklagten, ohne dass die Unbefangenheit des von der Geschäftsstelle verwalteten Gerichtskörpers betroffen wäre. Das halte ich für absurd.

Und natürlich ist die Annahme (!) einer solchen "Petition" auch etwas anderes als das bloße Geschehenlassen von Meinungsäußerungen in der Krawallpresse. Es ist, wenn man schon eine Analogie bilden will, eher so, als ob der Gerichtspräsident den Minister, der öffentlich eine bestimmte gerichtliche Entscheidung gefordert hat, auch noch zum Tee empfängt, um sich den Vorschlag erläutern zu lassen, statt sowas a limine und mit Empörung zurückzuweisen.

Der Vergleich ist ziemlich schief.

Der Vertreter des OLG, der die Unterschriften entgegengenommen hat, hat souverän reagiert, wie Zeit Online schreibt:

Ein Vertreter des Gerichts nahm die Unterschriften entgegen und betonte zugleich, der zuständige Senat werde unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz entscheiden. Jeder mitfühlende Mensch habe "großes Verständnis für das Bedürfnis der Hinterbliebenen, aller Opfer der Loveparade-Katastrophe sowie der Öffentlichkeit, die Gründe und Ursachen dieser Tragödie zu erfahren", sagte ein OLG-Sprecher. Der zuständige Senat des Düsseldorfer Gerichts werde seine Entscheidung "unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz" treffen.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

Meine Güte, Gastmann, kommen Sie wieder runter! In anderen rechtsstaatlichen Ländern gibt es die strafrechtliche Popularklage. Da werden Sie doch noch eine kleine Petition aushalten können.

Was Art. 17 GG betrifft, so bin ich schon länger der Meinung, daß auch ein Gericht eine zuständige Stelle ist. Ein taugliches Gegenargument haben Sie nicht geliefert. Ihr Hinweist auf Art. 20, 97 GG ist eine petitio principii. Ich denke allerdings vor allem an ausgearbeitete, argumentierende Schriftsätze Einzelner, nicht an Unterschriftenaktionen. Trotzden gibt es keinen Grund, letzter aus dem Anwendungsbereich des Art. 17 GG auszunehmen.

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Ein Problem könnte sein, dass eine zulässige (Erst-)Petition nicht nur entgegengenommen, sondern auch sachlich geprüft und dem Petenten die Art der Erledigung mitgeteilt werden muss (https://dejure.org/1953,28).

Eine reine Entgegennahme durch die Geschäftsstelle und Statement vom Pressesprecher (s. Beitrag Prof. Müller etwas weiter oben) dürfte also nicht ausreichen. Dementsprechend ist der Einfluss einer Petition nach Art. 17 GG ein ganz anderer. Ich bin nicht sicher, ob das gewollt sein kann.

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Die Petition verfolgt ganz unzweifelhaft ein legitimes Anliegen. Die Petition verfolgt nämlich  im Grunde genommen dasselbe Anliegen, das auch das BVerfG bei seiner Tennessee Eisenberg-Entscheidung vom 26.6.2014 im Auge hatte. Der tragende Gedanke des BVerfG findet sich in Rn. 11 der Entscheidung. Rn. 11 der Tennessee Eisenberg-Entscheidung vom 26.6.2014 sagt nämlich sinngemäß: Der Rechtsanspruch (statt dem Reflexrecht) wird nur deshalb ausnahsmsweise gewährt, weil unter allen Umständen bereits der Anschein vermieden werden muss, dass die StA in Fällen, in denen (auch) Amtsträger beschuldigt werden, gegen die Amtsträger nachgiebiger ermitteln könnte als gegen jeden Staatsbürger. Um dieser Befürchtung vorzubeugen, wird in der Fallgruppe der Beschuldigung (auch) von Amtsträgern dem Verletzten ein eigener Rechtsanspruch auf vollständige Ermittlung zugebilligt. Das deckt sich mit der Zielrichtung der Petition.         

@ OG: Ihre Wortmeldung wundert mich nicht  -  wenn ich mich recht entsinne, hatten Sie ja schon in Sachen Mollath ein Faible dafür, der Justiz notfalls qua “Druck der Straße” Beine zu machen. Ich nicht, damals schon nicht und heute auch nicht. Wir sollten das aber nicht aufwärmen. Deshalb nur zu dem Argument mit der strafprozessualen Popularklage: Ich hätte gar nichts gegen die Gewährung von Verfahrensrechten für wen auch immer. Der Umstand, dass der Initiatorin der “Internetpetition” diese Verfahrensrechte aber schon überreichlich zustehen (nämlich als Nebenklägerin), zeigt aber doch gerade, dass es hier nicht darum geht, Verfahrensrechte wahrzunehmen, um eine gesetzmäßige Entscheidung zu erwirken, sondern darum, verfahrens- und rechtsstaatsfremden Druck auszuüben, um ohne Rücksicht auf Gesetzmäßigkeit ein bestimmtes Ergebnis zu erzwingen. Und dass Sie den Hinweis auf Artt. 20 III, 97 GG für petitio principii halten, zeigt mir, dass Sie tatsächlich nicht begriffen haben, dass und warum die richterliche Unabhängigkeit tatsächlich “aus Prinzip” geschützt werden muss.

@ Herrn Müller: Die Reaktion des Gerichtspressesprechers ist das genaue Gegenteil von “souverän”  -  sie ist ängstlich, sie ist populistisch, und sie verfehlt seine im gegebenen Fall bestehende Aufgabe, die rote Linie aufzuzeigen, wo sie nun einmal ist.

0

@Gastmann: Dieser Streit (souverän oder unsouverän) kann sicherlich ad nauseam geführt werden. Ich halte es aber eher für "ängstlich", in einer Unterschriftenliste bzw. Online-Petition einen "Anschlag auf den Rechtsstaat" zu sehen, der das Aufzeigen von "Roten Linien" veranlassen solle. Die rote Linie ist eben die, die er ja auch angesprochen hat: Die Unterschriften haben im Rechtsstaat ebenso wenig Einfluss auf die richterliche Entscheidung wie etwa Zeitungsartikel oder Demonstrationen. Souverän ist die Freundlichkeit , mit der Verständnis für die Opfer und Angehörigen nach einer strafprozessualen Klärung des Falls ausgedrückt wurde. Sie nennen das Populismus (?).

 

@ Herrn Müller: Was die gebotene Äußerung von Mitgefühl und Verständnis angeht, darf ich vielleicht auf den (von mir verfassten) ersten Kommentar zu Ihrem Posting verweisen.

Und hinsichtlich der Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit halten es wir es fortan mit Palmström und schließen messerscharf, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Bleibt also nur noch zu hoffen, dass die demnächst dann Angeklagten das ebenfalls glauben und nicht anfangen, irgendeine Besorgnis der Befangenheit zu hegen. Und falls doch, sagen wir ihnen, was wir in solchen Fällen immer sagen, dass sie sich nämlich gefälligst nicht so anstellen sollen. Ganz toll.

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@Gastmann,

ich glaube Ihnen gerne, daß meine Wortmeldung Sie nicht wundert. Mir ging es umgekehrt genauso: Kaum hatte Prof. Müller seinen Beitrag veröffentlicht, war mir klar, daß ein Gastmann oder ein klabauter gegen ihn einschreiten wird. Etwas überrascht bin ich nur über die Vehemenz Ihrer Reaktion, die weit über Ihre Beanstandungsroutine hinausgeht.

Ich wüßte nicht, daß ich im Zusammenhang mit dem Fall Mollath dem „Druck der Straße“ das Wort geredet hätte. Es gab damals eine Auseinandersetzung, inwieweit Rechtsprofessoren und Politiker sich kritisch zu konkreten Verfahren äußern dürfen. Vielleicht meinen Sie ja das mit dem „Druck der Straße“. Von da ist es kein weiter Weg, auch eine Abschirmung der Justiz von kritischer Presseberichterstattung zu fordern. Ach ja, die war Ihnen im Fall Mollath ja auch ein Dorn im Auge. Ich wundere mich immer wieder, daß Sie, der nie Justizjurist war, ein solches fetischhaftes Verständnis von richterlicher Unabhängigkeit entwickelt haben.

Ich sehe mich jedenfalls als Anhänger der richterlichen Unabhängigkeit, wenn auch offenbar einer anders verstandenen. Es ist überhaupt erstaunlich wie elastisch dieser Begriff ist. Gestern gab es auf LTO einen Beitrag von Bundesrichter Mosbacher, in dem er die publizistische Tätigkeit seines BGH-Kollegen Thomas Fischer anprangerte mit dem Aufhänger § 39 DRiG („Wahrung der Unabhängigkeit“). Das Faszinierende: Aus dem Artikel sprach deutlich die Sorge, daß Fischer zu unabhängig ist, nicht zu wenig unabhängig.

Noch etwas: Anders als Sie gemäß Ihrem Schema wahrscheinlich vermuten, bin ich im Fall Loveparade keineswegs der Meinung, daß die Entscheidung des LG falsch ist und deshalb aufgehoben gehört, wozu nun einmal alle Mittel recht sind. Allerdings gehe ich davon aus, daß das OLG sie aufheben und das Hauptverfahren eröffnen wird. Und zwar weil nach aller Erfahrung Beschwerden der Staatsanwaltschaft gegen Nichteröffnung „grundsätzlich“ begründet sind. Wenn es so kommt, werden aber Sie vielleicht sagen: Seht her, hier haben wir den giftigen Einfluß der Unterschriftenaktion.

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Liebe Kommentatoren,

die hier zur Zeit laufende Diskussion zeigt  deutlich, dass auch hier im Blog
 populistische Meinungen vertreten werden.
All unsere Kenntnisse über die Loveparade kommen überwiegend aus den Presseveröffentlichungen
und den Meinungsdarstellungen wie z.B. hier in diesem Blog.
Hier wirkt meiner Meinung  nach ein sich selbst befruchtendes System der „Scheininformtion“.

Die ersten fundierten juristischen und sachlichen  Informationen, die nicht von irgendeinem Kommentator interpretiert worden sind
liegen doch erst mit der, zwar anonymisierten, doch relativ vollständigen Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses vom 30.03.2016 vor.

Richter dürfen nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, sondern ein Gericht muss seine Entscheidung  aus der Anwendung der Gesetzesvorgaben
und den ihnen zur Untersuchung vorgelegten Ermittlungsergebnisse ableiten.
Das hat das Landgericht Duisburg offensichtlich sehr gründlich getan.
Schließlich haben die Richter sich zwei Jahre Zeit für ihre Entscheidung genommen.
Sie haben das Gutachten bewertet, dem Gutachter ergänzende Fragen gestellt und haben nach Eingang der entsprechenden Antworten
ihren Beschluss verkündet und entsprechend begründet.

Was kann die Öffentlichkeit daraus ableiten?

Die Staatsanwaltschaft hatten Anschein nach die Ermittlung nicht, wie die Strafprozessordnung vorschreibt, unvoreingenommen geführt und alle belastenden und auch entlastenden
Informationen bewertet.
Hier beispielhaft die Vorgaben aus dem Land Brandenburg.

http://www.gsta.brandenburg.de/media_fast/4140/Anfangsverdacht.pdf

Sondern die Staatsanwaltschaft ist offensichtlich einer dubiosen Pressekampagne gefolgt,  vermutlich weil diese den politischen Interessen in NRW gedient hat.
Die Opferanwälte und damit die eigentlichen Leidtragenden  - nämlich die Verletzten bzw. die Hinterbliebenen der Besucher, die am 24.07.2010
ihr Leben auf der Loveparade verloren haben- sind der gleichen Kampagne gefolgt.

Der Gutachter aus England, übrigens damals angestellt bei dem größten Sicherheitskonzern weltweit. G4S.
Hat ein Gutachten geschrieben , das die Auftraggeber seines Arbeitgebers für nicht verantwortlich befindet.
G4S hat nur in Frankreich und in der BRD keine Aufträge von den Strafvollzugs und Justizbehörden angenommen, weil in Deutschland und in Frankreich Mindestlöhne gelten, die weit über den Sätzen liegen
welche G4S für gewöhnlich bezahlt.
Wer von so einem Gutachter eine neutrale Untersuchung der Ereignisse erwartet ist einfach naiv.
Dr. Still hat sich in England zu keiner Zeit zu den Untersuchungen die Tragödie von Hillsborough betreffen geäussert.
Jedenfalls habe ich im Netz nicht dazu von ihm gefunden.
Warum wohl nicht? G4S hat ein riesiges Auftragsvolumen für die englischen Sicherheitsbehörden in den Auftragsbüchern.
Wer kritisiert schon seinen Brötchengeber? Wenn Millionenbeträge eine Rolle spielen.

Das Gericht hat jetzt der Öffentlichkeit mitgeteilt, das Gutachten ist nicht verwertbar.
Darüber hinaus gibt es für keinen der Angeschuldigten einen schlüssigen Beweis für etwaige Straftatbestände.

Die Opferanwälte haben auf Kosten der Gefühle ihrer Mandanten gepokert und darauf gesetzt , dass sie als Nebenkläger in einem Strafprozess die
erwartete Kasse machen können.

Hier im diesem Blog folgt man der Forderung nach einem Strafprozess gegen die “Verantwortlichen“ für die Katastrophe von Duisburg.

Meint man damit?
Die zur Zeit Angeschuldigten?
Gegen diese Personen liegt dem Beschluss des Landgerichts zur Folge bei Anwendung der entsprechenden Strafgesetze noch nicht einmal ein begründeter Anfangsverdacht vor.

Gegen die vermutlich wirklich Verantwortlichen ist eine mögliche Strafverfolgung mittlerweile verjährt.

Was bliebe, wäre meines Erachtens ein Verfahren gegen die damaligen Staatsanwälte von Duisburg
wegen Strafvereitlung im Amt.
Die Staatsanwaltschaft hat offensichtlich alles in ihrer Macht stehende getan um einen Prozess nicht zustande kommen zu lassen.

Das ist die wirkliche Katastrophe nach der Katastrophe.

Es bleibt abzuwarten wie der mit dem Fall befasste Senat des OLG Düsseldorf entscheidet.
Aber wer den Beschluss des Landgerichtes gründlich studiert hat, kann schon fast sagen,  diesen Beschluss aufzuheben wird für die Richter am OLG schwierig.

Herr Dr. Reiter ist zwar hoffnungsvoll, aber was soll der gute Mann auch sonst sein?
Kann er anderenfalls doch die Honorare für sechs Jahre Arbeit an dem Fall abschreiben.

Herr Dr. Feltes hat eine gute Idee, eine unabhängige Untersuchungskommission.
Na super, und wie bitte schön sollte die arbeiten? Die Ermittlungsakten sind nicht veröffentlicht, das Zeug was im Netzt zu finden ist
ist nicht nur unvollständig sondern auch für die wesentlichen Zusammenhänge  völlig nichtsagend.

Bitte Dr .Müller, ICH habe die hier im Blog verbreiteten sogenannten Informationen gelesen.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um individuell gefärbt Interpretationen und man muss schlussendlich zugeben, es ist offensichtlich alles nicht von juristischer Relevanz.
Ansonsten hätten die Richter am Landgericht anderes entscheiden müssen, weil man ja hoffentlich davon ausgehen darf, dass dem Gericht wesentlich umfassendere Information vorgelegen haben.

Es sollte doch sehr zu denken geben, dass sich eine Ministerpräsidentin zu diesem Gerichtsbeschluss öffentlich äussert, zwar nur als Mensch und nicht von Amtswegen,
aber einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dafür hat die menschliche Betroffenheit nicht gereicht.
Wie verlogen ist bitte das denn?

Was zu hoffen bleibt, ist, dass dem Veranstalter irgendwann der Kragen platzt und er mit seinen Informationen an die Öffentlichkeit geht.
Die ersten Anzeichen für eine derartige Haltung gab ja die kurze Passage im Handelsblatt in dem Interview von Herrn Schaller.
Da allerdings von ihm Beauftragte  unter den Angeschuldigten sind, müssen wir wohl warten bis das OLG seine Entscheidung gefällt hat.
Es wäre ja auch dämlich von den Angeschuldigten  sich im laufenden Verfahren öffentlich zu äussern.
Das Urteil der Öffentlichkeit steht ja schon lange fest, die Staatsanwaltschaft wartet  nur auf derartige Steilvorlagen, gemäß der Formulierung "…alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden…“.

Ich bin davon überzeugt, am Ende des Tages werden viele mit dem Thema Befassten die Welt mit anderen Augen sehen müssen.

Auch wenn Herr Dr. Müller hier als Blogmoderator schon im 2010 geschrieben hatte: "Katastrophe von Duisburg im Internet weitestgehend aufgeklärt."
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber das war für jemanden der in Lehre und Forschung als Jurist seine Brötchen verdient ein doch eher unangemessener Satz.

Heute sechs Jahre nach den Ereignissen von Duisburg ist nichts aber auch gar nichts aufgeklärt.
Sonst bräuchte die Öffentlichkeit ja keinen Prozess mehr.

Sondern es ist vertuscht , verschleiert und verdunkelt worden.
Leider hat die vierte Macht  unseres Landes und dazu zähle ich auch die mediale Darstellung im Netz
nicht sachgerecht recherchiert und veröffentlicht, sondern im Wesentlichen von einander abgeschrieben.
Meisten in dem Rhythmus …BILD oder Fokus oder Spiegel schreiben irgendwelchen Quark und alle anderen beziehen sich in ihren Artikeln oder Netzäusserungen auf diese Quellen.

Die Beteiligten agieren weitestgehend aktionistisch wie jetzt die Staatsanwaltschaft Duisburg.
Wie man heute lesen kann hat die Staatsanwaltschaft jetzt, nach sechs Jahren veranlasst, dass die Karl-Lehr-Straße nocheinmal vermessen wird.
Hallo, gehts noch, diese Daten liegen nun wirklich seit Jahren  unstrittig vor. Purer Aktionismus.

Auch die Einholung eines neuerlichen Gutachtens durch die Staatsanwaltschaft ist doch schon im Ansatz  gescheitert.
Es ist  garnicht von Interesse , was so ein Gutachterteam herausfinden wird, weil die Pressesprecherin aus Duisburg schon vorher weiß , dass das Gutachten die Anklage stützen wird.
Diese Dame ist offensichtlich eine totale Fehlbesetzung, wie kann man seitens der Staatsanwaltschaft so dämlich sein,
durch diesbezügliche Äusserungen das Gutachten schon bevor es erarbeitet worden ist juristisch unverwertbar zu machen.

Ich bin wie Dr .Müller davon überzeugt, dass sich ein Senat eines Oberlandesgerichts nicht von einer Petition beeinflussen lassen wird.

Aber Herr „Gastmann“ hat ebenfalls recht wenn er schreibt , das der Pressesprecher des Gerichts populistisch reagiert hat.
Man hätte die Unterlagen annehmen sollen und klar vertreten sollen, dass ein OLG nicht der Adressat für eine Petition, egal welchen Inhalts, sein kann.

Genauso klar sollte sein, dass Menschen die eine Erfahrung machen mussten , wie einen Angehörigen durch das Versagen von Irgendjemanden zu verlieren, diese Menschen dürfen in ihrem Schmerz und Leid, fast alles tun was diesen Schmerz ausdrückt oder vielleicht erträglicher macht, wenn es so etwas überhaupt geben kann.
Auch Petitionen verfassen und Strafe  für den in ihrem Augen Verantwortlichen fordern.
Solange sie nicht das sogenannte „Recht" in die eigenen Hände nehmen sei ihnen dies alles zugestanden.

Allerdings bleibt genauso  richtig, worüber sich Jim Morrison schon in den Sechzigern empörte….

Frei nach Jim Morrison…..“ …..You cannot petition the Lord with prayer….“

 

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Als Vertreter der Presse sehe ich in diesem Blog sehr wohl noch Ausgewogenheit. Das trifft allerdings nicht auf alle Medien zu. In der Tat, über Jahre ist eine dubiose Pressekampagne geführt worden. Im Gegenzug würde ich gerne als einen Artikel in der Rundschau Duisburg den Beitrag von Sachstand  vom Di, 2016-07-26 21:15 veröffentlichen, natürlich mit Quellenverweis auf den Blog. Und natürlich nur gegen erfolgter Freigabe an dieser Stelle.     

Sehr geehrter Herr  Rohn,

 

fühlen Sie sich frei zu veröffentlichen und zitieren.

Grüße

S.

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Gast schrieb:

Liebe Kommentatoren,

die hier zur Zeit laufende Diskussion zeigt  deutlich, dass auch hier im Blog
 populistische Meinungen vertreten werden.
All unsere Kenntnisse über die Loveparade kommen überwiegend aus den Presseveröffentlichungen
und den Meinungsdarstellungen wie z.B. hier in diesem Blog.
Hier wirkt meiner Meinung  nach ein sich selbst befruchtendes System der „Scheininformtion“.

Die ersten fundierten juristischen und sachlichen  Informationen, die nicht von irgendeinem Kommentator interpretiert worden sind
liegen doch erst mit der, zwar anonymisierten, doch relativ vollständigen Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses vom 30.03.2016 vor.

Ich möchte Ihnen widersprechen, nicht in jedem Detail, aber in Ihrer Gesamtaussage.

Die Kernfrage - Pech gehabt oder Opfer einer Straftat? - ist eine juristische Frage, die im laufenden Verfahren noch andauert.

Die moralische Frage war im Grunde sofort geklärt - wer sich den Erfolg der Veranstaltung auf seine Fahnen geschrieben hätte, Oberbürgermeister und Veranstalter, ist moralisch auch für die Katastrophe verantwortlich.

Der Ablauf der Katastrophe hingegen ist m.E. im Wesentlichen aufgeklärt. Dazu trug m.E. vor allem die unglaublich akribische Arbeit des loveparade - wordpress - blogs bei, in der tausende Bild- und Videodokumente verarbeitet und synchronisiert wurden. Wissenschaftliche Arbeiten wie z.B. Helbing, geben einen sehr guten Überblick über die Abläufe bis hin zur Massenturbulenz. Aus dem Beschluss des LG habe ich jedenfalls keine für mich neuen Fakten gelesen.

Wenn man nun die juristische Frage in den Mittelpunkt stellt, so sind Fehler bei der Staatsanwaltschaft zu finden - da denke ich, findet man hier im Blog viele kritische Stimmen. Aber auch der Beschluss des LG scheint vielen hier im Blog nicht fehlerfrei zu sein.  

Ihr Satz "Ansonsten hätten die Richter am Landgericht anderes entscheiden müssen" ist ein Trugschluss. Richter begehen mitunter Fehler in der Tatsachenfeststellung, in der Beweiswürdigung und in der Rechtsanwendung. Ich habe es selber schon erlebt, dass ein im Publikum sitzender OLG-Richter und Professor fassungslos über ein gerade vernommenes LG-Urteil war, und dies offensichtlich zu Recht.

Ihre Frustration hinsichtlich des Verfahrens und vor allem der Staatsanwaltschaft und ihres ersten Gutachters kann ich durchaus nachvollziehen. Ich verstehe aber nicht, warum Sie jene an diesem Blog auslassen.

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Zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter siehe auch den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs Berlin vom 18.5.2016, Az. VerfGH 63/14, samt einer interessanten dissenting opinion der überstimmten Berliner Verfassungsrichter, im Internet abrufbar.

Den Beschluss des Berliner VerfGH vom 18.5.2016 habe ich jetzt doch mal verlinkt, weil er auch für den Fall des Unglücks bei der Loveparade noch von prozessualer Bedeutung werden könnte. Der Dissens zwischen der Mehrheitsmeinung (sechs Verfassungsrichter) und der Minderheitsmeinung (drei Verfassungsrichter) bezieht sich auf die Frage, auf welche Verfahrensabschnitte sich der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter beziehen soll. Die Mehrheitsmeinung ist der Auffassung, dieser Anspruch bestehe nur während des staaatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens. Die Minderheitsmeinung ist hingegen der Auffassung, dieser Anspruch bestehe während der gesamten Dauer des Strafverfahrens. Dieser Meinungsstreit kann auch mal für die Opfer und Hinterbliebenen des Unglücks bei der Loveparade eine Rolle spielen. Nämlich wenn es später prozessual darum geht, inwieweit sich die Verletzten auch nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens weiter aktiv am Strafverfahren in dieser Sache beteiligen können. Eines der bereits jetzt absehbaren prozessualen Stichworte: Umfang des Akteneinsichtsrechts.       

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t...

Wenn Sie die Diskusion über das Unglück bei der Loveparade auf diesem Blog schon länger verfolgen, dann werden Sie sich daran erinnern können, dass in prozessualer Hinsicht Begriffe wie Klageerzwingungsverfahren, Ermittlungserzwingungsverfahren, Anspruch auf Strafverfolgung Dritter und schließlich die Tennessee Eisenberg-Entscheidung des BVerfG vom 26.6.2014 eine gewisse Rolle spielen.

Vielleicht ist es dann ganz amüsant und vielleicht ein bisschen lehrreich, den Prozess der Entscheidungsfindung über diese Begriffe bei Wikipedia zu verfolgen. Ich gebe Ihnen mal den Link, dann können Sie sich das in aller Ruhe ansehen. Sie müssen dazu allerdings auf "Klageerzwingungsverfahren" scrollen, dann können Sie sich das ganz genau anschauen. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht   

Sehr geehrter lur (lur kommentiert am Di, 2016-08-09 10:28)

Sie möchten mir nicht widersprechen.
Das finde ich gut.
Ihre Kernfrage? Nein diese Frage stellt sich sicherlich nicht. Die Opfer der Loveparade 2010 sind Opfer einer Straftat, egal wie diese Frage im juristischen Verfahren beantwortet werden wird.

NUR, offensichtlich ist man seitens der Strafverfolgungsbehörde nicht daran interessiert die wirklich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Soso die „moralische" Frage   war Ihres Ermessens nach sofort geklärt?
Wer hätte sich denn Ihrer Meinung nach den Erfolg der Veranstaltung auf die Fahnen geschrieben?

Der Veranstalter? Der Oberbürgermeister?
Und die sind dann eben auch moralisch für die Katastrophe  verantwortlich.

Damit belegen Sie in eigenen Worten meine These des Populismus in dieser Frage.

Wer hat denn auf seiner Homepage  großspurig getönt, wie gut alles geplant und vorbereitet worden sei?
Hier das originale Zitat:
Innen- und Kommunalminister Jäger:
Wir wünschen den Menschen ein sicheres Fest in Duisburg Das Ministerium für Inneres und Kommunales teilt mit: Mehr als 2.000 Polizistinnen und Polizisten, rund 2.000 Sanitäter und Ärzte und über 300 Feuerwehrleute sind am morgigen Samstag für die Love-Parade in Duisburg im Einsatz. "Alle sind hoch motiviert und haben sich professionell vorbereitet", sagte Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute (23. Juli 2010) in Düsseldorf. Die Stadt Duisburg und der Veranstalter erwarten mehrere hunderttausend Besucher. Bei Bedarf steht weitere schnelle und koordinierte Hilfe zur Verfügung. Dazu sind landesweit im Rahmen der überörtlichen Hilfe rund 1.000 Behandlungs- und Betreuungskräfte und 500 Feuerwehrleute in Bereitschaft. "Damit sind wir in der Lage sind, schnell zu helfen und den bestmöglichen Schutz für die Menschen zu gewährleisten“,
stellte Jäger fest.
"Wir wünschen, dass die vielen Besucher dieses Events unbeschwert feiern können.“
 Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Kommunales, Telefon 0211 871-2300.

Wer hat noch um 16:23 Uhr, als vermutlich  die eingekesselten Besucher  bereits um ihr Leben gekämpft haben, großspurig verkündet, wie toll das Ruhrgebiet diese Veranstaltung organisiert hat.
Wer war stolz auf die gute Vorbereitung der Sicherheitskräfte?
www.bild.de/regional/ruhrgebiet/loveparade/sah-die-polizei-die-katastrop...
Wenn Herr Jäger nicht umfassend über die Sicherheitsvorbereitungen informiert gewesen wäre hätte er plump gelogen, oder wie sehen Sie das?
Ein Innenminister der lügt? Kann es das geben?
Tja ,  es hat niemand drüber gesprochen, weder in den Presse-Medien, noch hier im Blog und Sie haben es offensichtlich nicht wahrgenommen , oder bereits verdrängt.
Den größten „Profit“  in der öffentlichen Darstellung hätten der Innenminister und die Landesregierung für sich in Anspruch genommen.

Wer hat bereits am 28.07.2010 gewusst , dass die Polizei keine Fehler gemacht hat?
Eben dieser Innenminister.
Wie das bitte schön? 4 Tage nach der Katastrophe?

Wer hat die Polizei Essen, die polizeieigene Manöverkritik schreiben lassen? ( wie wir von der Dokumentation  der Loveparade 2010 wissen, Beamte des PP Essens waren maßgeblich an der Durchführung der Loveparade 2010 beteiligt.)
Der Innenminister.

Und wer bitte, hat aus Gründen der „Neutralität“ die Ermittlung in die Hände des PP Kölns gegeben?
Der Innenminister.
Die Kölner Beamten waren zur Geschehenszeit auf der Rampe eingesetzt, also in die Durchführung dieses fatalen Polizeieinsatzes eingebunden ( das hätten Sie ebenfalls  der, von Ihnen so hochgelobten, Dokumentation auf Wordpress.com entnehmen können).
Die Kölner Ermittler haben gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln müssen……aus Gründen der Neutralität.
Das Ergebnis ist hinlänglich bekannt.

Im Gerichtsbeschluss vom 30.03.2016 gab es keine für Sie neuen Fakten.

Na herzlichen Glückwunsch, dann haben Sie also gewußt , dass sich gegen die zur Zeit Angeschuldigten  nicht einmal ansatzweise ein begründeter Tatverdacht aus den Ermittlungsunterlagen ergibt.
Also für mich war das neu und ungeheuerlich, weil es nämlich darauf hinweist, dass das gesamte Verfahren offensichtlich bewusst so geführt worden ist, dass gegen die wirklich Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt
ernsthaft ermittelt worden ist.
Das ist meines Erachtens ein klarer Hinweis auf Strafvereitelung im Amt, seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg.
Davon habe ich in diesem Blog bisher nichts lesen können.
Ich kann nicht behaupten Richter in der BRD urteilten fehlerfrei, dafür fehlen mir sicherlich die Detailkenntnisse, aber im Loveparadeverfahren scheint es doch so gewesen zu sein, dass die befasste Kammer hoch gründlich gearbeitet hat, sonst hätte es nicht zwei Jahre gedauert bis der Beschluss gefasst worden ist.
Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft Duisburg offensichtlich am laufenden Band Nachfragen zur Bearbeitung gegeben, hat den Gutachter fortlaufend nachbesseren lassen und ist trotz alledem zu dem bekannten Ergebnis gekommen.
Ich habe im Übrigen überhaupt keinen Frust….äh worin sollte der begründet sein?
Ich lasse diesen vorgeblichen Frust auch keines Falls an diesem Blog aus.

Nein, ich ordne diesen Blog nur in die Kategorie der Populisten und Vereinfacher ein, weil hier ja schon alles im September 2010 weitestgehend aufgeklärt war.
Ich sehe eben keine „Fehler" bei der Staatsanwaltschaft, ich sehe dort ein bewusstes  Handeln mit dem Ziel die wirklichen Zusammenhänge zu vertuschen, und leider ist auch die Diskussion in diesem Blog in diese Falle gelaufen.

Sie haben recht, die Arbeit der Leute von der Loveparade Dokumentationsgruppe haben den Ablauf mit größter Akribie  dargestellt.
Dieser Verdienst bleibt unbenommen, nur,  ist der Ablauf der Katastrophe  lediglich die  Wirkung einer in den Handlungen vor Ort begründeten Ursache.
Die Ursachen kann diese Dokumentation nicht aufklären, dafür fehlen der Öffentlichkeit die Kenntnisse.
Nur in den Ursachen lassen sich die Verantwortlichen finden, und über die Ursachen für die Katastrophe von Duisburg weiß die Öffentlichkeit leider noch nichts Wesentliches.

Mit geneigten Grüssen

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Sehr geehrter Sachstand,

erlauben Sie eine Antwort auf einige Ihrer kritischen Ausführungen (jeweils eingerückt).

Sie schreiben:

die hier zur Zeit laufende Diskussion zeigt  deutlich, dass auch hier im Blog
 populistische Meinungen vertreten werden.

Natürlich werden in diesem Blog (wenn sie damit die seit sechs Jahren laufende Diskussion mit mehreren tausend Kommentaren meinen) AUCH populistische Meinungen vertreten. Wie könnte es anders sein bei einem Blog mit relativ offenem Zugang? Wir haben hier auch eine Reihe von Kommentatoren mit ziemlich offensichtlicher eigener Agenda (von Seiten der jeweiligen Beschuldigten-Gruppe, aber auch von Opferseite). Dass der Blog in den Beiträgen und Kommentaren  überwiegend oder gar ausschließlich populistische Meinungen vertritt, bestreite ich entschieden. Aber der Terminus "populistisch" ist ohnehin kaum definierbar.

Die ersten fundierten juristischen und sachlichen  Informationen, die nicht von irgendeinem Kommentator interpretiert worden sind liegen doch erst mit der, zwar anonymisierten, doch relativ vollständigen Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses vom 30.03.2016 vor.

Ich habe diesen Einwand nicht ganz verstanden. Wollen Sie bestreiten, dass es hier im Blog überhaupt fundierte juristische und sachliche Informationen gab? Oder behaupten sie nur, dass solche Informationen dann immer interpretierend kommentiert wurden? Sollte das erste gemeint sein, dann vertrete ich das Gegenteil. Ich selbst – aber auch viele Kommentatoren – haben durchaus sachliche und juristische Informationen verbreitet, auch in kritischer Auseinandersetzung mit jeweiligen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und anderen Stellen. Dass meine juristischen Beiträge "unfundiert" seien, ist eine unsubstantiierte Behauptung, die Sie anhand (beispielhaft) einzelner meiner Aussagen präzisieren müssten, damit ich darauf antworten könnte. So wie Sie es schreiben, klingt es eher wie eine Filmkritik, die nur lautet "Der Film war schlecht", ohne jegliche weitere Begründung.

Sondern die Staatsanwaltschaft ist offensichtlich einer dubiosen Pressekampagne gefolgt,  vermutlich weil diese den politischen Interessen in NRW gedient hat.

Staatsanwaltschaftliche Entscheidungen wurden hier im Blog verschiedentlich sachlich kritisiert. Aus welchen Gründen die StA so und nicht anders entschieden hat, darüber habe ich mir kein Urteil erlaubt. Ihre Interpretation (StA folgte einer „dubiosen Pressekampagne“) klingt – ohne konkrete Begründung – substanzlos und eigentlich ziemlich populistisch.

Das Gericht hat jetzt der Öffentlichkeit mitgeteilt, das Gutachten ist nicht verwertbar.
Darüber hinaus gibt es für keinen der Angeschuldigten einen schlüssigen Beweis für etwaige Straftatbestände.

Ich habe relativ früh auf die Fehler der Veranstalter und der Genehmigungsbehörden hingewiesen, aber auch auf die Notwendigkeit, den Kausalnexus mit den unmittelbaren Ursachen (Polizeiketten) herzustellen. Geschieht dies, dann kann man auch die Planungs- und Genehmigungsaktivitäten im Vorfeld als Akte der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung nachweisen. Ich habe, zeitlich weit VOR der gerichtlichen Stellungnahme (die Sie als einzige fundierte Stellungnahme ansehen), darauf hingewiesen, dass es für die Anklage fatal wäre, die polizeilichen Aktivitäten aus dem Kausalnexus herauszuhalten. Zum Beleg lesen Sie meine Beiträge seit Februar 2014 (alle oben verlinkt).

Hier im diesem Blog folgt man der Forderung nach einem Strafprozess gegen die “Verantwortlichen“ für die Katastrophe von Duisburg. Meint man damit?
Die zur Zeit Angeschuldigten?

Ich kann nur für mich selbst sprechen, nicht für ein unpersönliches „man“, denn dieser Blog spricht nicht mit einer Stimme (wie sollte er auch?). Wenn Sie meine Beiträge gelesen hätten, wäre die Antwort klar. Ich vertrete meine Auffassung (Beschuldigte auf allen drei Ebenen der Verantwortlichen) mit ausführlicher juristischer und sachlicher Begründung konsequent seit 2010, auch in konkreter Auseinandersetzung mit dem Gutachten von Still und der Anklage (siehe Beiträge seit 2014, oben verlinkt)

Gegen diese Personen liegt dem Beschluss des Landgerichts zur Folge bei Anwendung der entsprechenden Strafgesetze noch nicht einmal ein begründeter Anfangsverdacht vor.

Ich habe (mit Begründung) deutlich gemacht, dass ich in diesem Punkt nicht mit dem Gericht übereinstimme. Und ja: Es ist einem Jura-Professor erlaubt, Gerichten zu widersprechen.

Gegen die vermutlich wirklich Verantwortlichen ist eine mögliche Strafverfolgung mittlerweile verjährt.

Das ist kritikwürdig und wurde von mir (und anderen) auch kritisiert.

Was bliebe, wäre meines Erachtens ein Verfahren gegen die damaligen Staatsanwälte von Duisburg wegen Strafvereitlung im Amt.

Eine derartige Verdächtigung hat (zu Recht) hohe Hürden. Es würde u.a. voraussetzen, nicht nur falsche Entscheidungen nachzuweisen, sondern die Absicht der Strafvereitelung „wider besseren Wissens“, und es würde den Vorwurf der Rechtsbeugung einschließen.

Bitte Dr .Müller, ICH habe die hier im Blog verbreiteten sogenannten Informationen gelesen.
Es handelt sich dabei im Wesentlichen um individuell gefärbt Interpretationen und man muss schlussendlich zugeben, es ist offensichtlich alles nicht von juristischer Relevanz.

 

Ich bleibe bei meiner seit 2010 vertretenen Auffassung, die ich auch immer wieder begründet habe. Ich behaupte allerdings nicht, ALLES hier sei juristisch relevant. Ihre Kritik, es sei "alles nicht juristisch relevant", was ich und andere hier schreiben, müsste aber substantiiert werden, damit ich darauf antworten kann.

Ansonsten hätten die Richter am Landgericht anderes entscheiden müssen, weil man ja hoffentlich davon ausgehen darf, dass dem Gericht wesentlich umfassendere Information vorgelegen haben.

Ich habe in dem Beschluss des LG tatsächlich nicht viele neue Informationen gelesen. Die Entscheidung ist vertretbar, aber überzeugt mich nicht völlig (siehe vorherige Beiträge, oben verlinkt).

Auch wenn Herr Dr. Müller hier als Blogmoderator schon im 2010 geschrieben hatte: "Katastrophe von Duisburg im Internet weitestgehend aufgeklärt."
Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten, aber das war für jemanden der in Lehre und Forschung als Jurist seine Brötchen verdient ein doch eher unangemessener Satz.

Wie dieser Satz gemeint war, wurde in den Zeilen darunter deutlich gemacht.

Heute sechs Jahre nach den Ereignissen von Duisburg ist nichts aber auch gar nichts aufgeklärt.
Sonst bräuchte die Öffentlichkeit ja keinen Prozess mehr.

Ihr Satz und die Begründung zeugen von einem Fehlverständnis. Bei der „Aufklärung“ ging es, wie ich deutlich gemacht hatte, zunächst um die sachlichen Abläufe am Tag der Loveparade. Diese sind seit September 2010 aufgeklärt. Dass hier "nichts aber auch gar nichts aufgeklärt" sei, ist für meinen Geschmack eine populistische Pauschalkritik. Gerade die von Staatsanwaltschaft und Gericht vorzunehmende Klärung der persönlichen Verantwortlichkeit hatte ich da zudem ausdrücklich ausgespart (können Sie dort nachlesen). Und natürlich ist auch in von der Öffentlichkeit so genannten „klaren Fällen“ ein Strafprozess notwendig.

Sondern es ist vertuscht , verschleiert und verdunkelt worden.
Leider hat die vierte Macht  unseres Landes und dazu zähle ich auch die mediale Darstellung im Netz nicht sachgerecht recherchiert und veröffentlicht, sondern im Wesentlichen von einander abgeschrieben.
Meisten in dem Rhythmus …BILD oder Fokus oder Spiegel schreiben irgendwelchen Quark und alle anderen beziehen sich in ihren Artikeln oder Netzäusserungen auf diese Quellen.

Das gilt für diesen Blog – zumindest für meine Beiträge, aber auch für viele der regelmäßigen Kommentatoren – nicht. Natürlich wurden z.T. Presseartikel hier aufgegriffen und einbezogen. Doch überwiegend geschah dies mit kritischer Distanz.

 

In Ihrer Antwort an Iur schreiben Sie:

Nein, ich ordne diesen Blog nur in die Kategorie der Populisten und Vereinfacher ein, weil hier ja schon alles im September 2010 weitestgehend aufgeklärt war.
Ich sehe eben keine „Fehler" bei der Staatsanwaltschaft, ich sehe dort ein bewusstes  Handeln mit dem Ziel die wirklichen Zusammenhänge zu vertuschen, und leider ist auch die Diskussion in diesem Blog in diese Falle gelaufen.

Ich halte es für stark vereinfachend, wenn Sie sich auf die Überschrift eines einzigen Beitrags beziehen und allein daraus Ihre Schlüsse ziehen. Ich beurteile die Arbeit der Staatsanwaltschaft als fehlerhaft, aber für eine bewusste Strafvereitelung durch die Staatsanwälte fehlen mir Anhaltspunkte. Es bleibt Ihnen unbenommen im Rahmen Ihrer Meinungsfreiheit das Verhalten der Staatsanwaltschaft so einzuschätzen. Aber begründen können Sie es offensichtlich nicht.

Sie haben recht, die Arbeit der Leute von der Loveparade Dokumentationsgruppe haben den Ablauf mit größter Akribie  dargestellt. Dieser Verdienst bleibt unbenommen, nur,  ist der Ablauf der Katastrophe  lediglich die  Wirkung einer in den Handlungen vor Ort begründeten Ursache. Die Ursachen kann diese Dokumentation nicht aufklären, dafür fehlen der Öffentlichkeit die Kenntnisse. Nur in den Ursachen lassen sich die Verantwortlichen finden, und über die Ursachen für die Katastrophe von Duisburg weiß die Öffentlichkeit leider noch nichts Wesentliches.

Auch über die Handlungen (sowohl in der Vorbereitung als auch am Tag der Katastrophe) weiß die Öffentlichkeit relativ viel, wenn auch längst nicht alles. Meine Überschrift „Aufklärung“ bezog sich, wie aus dem Text ersichtlich, auf den äußeren Ablauf der Katastrophe, der aber auch Handlungen (zB polizeiliche Sperren, Öffnen und Schließen der Eingänge) und Unterlassungen (zB kein zweiter Eingang/getrennter Ausgang, keine Lautsprecheransagen an die Besucher möglich)  einschloss, die zum Teil auch Ursache der tödlichen Verletzungen waren. Ergänzend hatte ich dazu (strafrechtliche) Erwägungen angestellt, die m. E. bisher nicht widerlegt wurden.  

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Und wenn Sie noch einmal nachlesen wollen, was die Opfer und Hinterbliebenen der Loveparade prozesssual weiter unternehmen können, falls die StA Duisburg doch nicht das tut, was sie tun soll, dann lesen Sie bitte dort

nachhttp://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-nrw-verhandlung-entschaedigung...

meine Kommentierung zu den Verfahren nach den §§ 172 ff StPO nach.

Das Gericht hat u.a. festgestellt, dass die Anklage zum Teil dem Gutachten Prof. STILL widerspricht, das gilt vor allem für den von der StA angenommenen Unumkehrbarszeitpunkt 16:00 (wahrscheinlich bereits 15:30), (Was die Heraushaltung der Massnahmen danach erlaubt).

Die Anklage deckt sich auch meiner Meinung nach nicht mit dem Ermittlungsergebnis und legt den Verdacht der Rechtsbeugung nahe.

Kurz die Begründungen vom Gericht resp. von mir

Gericht:

Prof. STILL nennt nicht diesen (16:00) Unumkehrbarszeitpunkt, sondern die Auflösung der PK - West um 16:20.
Ausserdem sagt Still es hätte ohne Massnahmen (PK) ein dann nur ähnliches! Geschehen irgendwann um 17: 00 gegeben. (Deshalb hätten die Polizeikettenmassnahmen sowieso untersucht/bewertet werden müssen seitens der StA)

Auf die Frage des Gerichts an Still vom 14.03.2015, zu einer möglichen Schliessung der VZA- West und Ost um 15:50 -> Still: "eine Umleitung der Menschenge weg vom Tunnelsystem hätte das Unglück verhindern können!"
-> Die StA. nimmt dazu am 14.09.2015 folgend Stellung: "Still habe sich gerade nicht! zu der Frage geäussert ob eine permamente Schliessung der VZA's zu diesem Zeitpunkt tatsächlich noch möglich gewesen wäre."
Für das Gericht wird diese Antwort der obigen Ausführungen Stills nicht gerecht.

Die Annahme der StA., es hätte für eine längere resp. permamente Schliessung der VZA's keinen Plan gegeben (nur für das Szenario einer Überfüllung des Geländes (über 250'000 Personen) ) decke sich laut Gericht nicht mit dem Ermittlungsergebnis. (Das sieht die StA als Entschuldigung der operativen Leistungen am Tag.)

My 2 Cents: Der gröbste operative Fehler war mmN. die Nichtnutzung der Seitenstrassen der Zugangswegen zur Entfluchtung.

Abgesehen, dass diese Massnahme bei einer Gefahrenlage, im TraffGo Gutachten steht, ein Zitat aus der Antwort zur FDP-Anfrage: Frage: "welche polizeilichen Massnahmen haben das IM und das PP Duisburg nach der Power Point Präsentation am 16. Juli 2010 ergriffen." Antwort: "Einrichten und Freihalten von Entfluchtungsflächen in Angrenzung zu den Zuwegungen."

Desgleichen hat Still auch mit der Umleitung der Massen gemeint, auch wenn er entsprechende Notfallkonzepte sich leider nicht angeschaut hat.
Dass eine Gefahrenlage um spätestens 16:00
bestand dürfte wohl jedem klar sein.

Danke für den Link. Sehr lesenswert.

Ausgerechnet die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf war selbst aktiv beteiligt an der Abfassung der Anklageschrift. Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth schickte Anfang 2014 drei Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit einer Mängelliste und der Bitte um Nachbesserung nach Duisburg. Nachdem also die drei Staatsanwalte aus Düsseldorf den Schriftsatz der Anklageschrift überarbeiteten und gleichwohl abänderten, wurde das Machwerk zur Landeshauptstadt übersandt, wo es vor Anklageerhebung dort noch einmal geprüft und freigegeben wurde. Es liegt auf der Hand, das die Generalstaatsanwaltschaft sich nun von der Pleiten- Pech und Pannenanklage, allein schon wegen eigener Beteiligung, nicht distanzieren wird.

Grüß Gott Herr Rohn,

ich sehe mir das Ganze aus sicherer Entfernung an. Man soll ja auch erst Mal davon ausgehen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Ich gehe also erst Mal, bis zum Beweis des Gegenteils,  davon aus, dass die Justiz im Bundesland NRW ordentlich arbeitet. Bei der Justiz im Freistaat Bayern wäre ich mir da allerdings nicht so sicher. Das ist aber sicherlich dem Umstand geschuldet, dass ich mit der Justiz des Freistaat Bayern einige berufliche Erfahrung habe.

Viele Grüße nach Duisburg   

Die laut Wissenschaft gültige 82 Pers./min. pro Meter mit der Prof. Still seine Berechnungen machte, wurde ja vom Gericht rundweg abgelehnt, da es dafür keine Verordnungen gäbe. Nur nimmt die Bestimmungen der Fluchwegbreiten in der Versammlungsstätteneverordnung, wird dort von 1,2 - 1,3 Pers/Sec. pro Meter gesprochen. Mal kurz umgerechnet ergibt das 72 resp. 76 Pers./min. pro Meter also sogar leicht unter der wissenschaftlichen Maximaldurchflussmenge. Ein weiterer Beleg für die schlechte Arbeit der Anklage und in diesem Fall auch vom Gericht.

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Im Moment, glaube ich, hilft nur Abwarten. Man muss abwarten, was das Gutachten von Prof. Gerlach erbringt. Auf der Grundlage des Gutachtens voin Prof. Gerlach wird die StA Ihre Anklageschrift erweitern oder umbauen müssen. Und erst auf der Grundlage des Gutachtens von Prof. Gerlach kann es Sinn machen, Zivilprozesse zu führen. Aber erst dann. Was ich von der verfrühten zivilrechtlichen Klageerhebung halte, habe ich ja schon geschrieben.

Die Zeit-Autorin Eva Müller schreibt in ihrem Interview mit Adolf Sauerland zum Loveparade-Unglück den Satz:

"Da es nun wohl keinen Strafprozess geben wird, werden die Hintergründe des Unglücks vielleicht nie beleuchtet, Fragen nicht beantwortet, Fehler nicht gesühnt werden. Vor allem für die Hinterbliebenen ist das kaum zu ertragen."

Ich würde Eva Müller gern mal fragen wollen, wie sie zu ihrer Beurteilung kommt, dass es "nun wohl keinen Strafprozess geben wird". Will Eva Müller mit ihrem Satz ein von ihr gewünschtes Ergebnis herbeischreiben?

Sehr geehrter Herr Würdinger, wenn Sie eine halbe Stunde Ihrer Zeit erübrigen können, so können Sie sich den Beitrag von Eva Müller auch in der WDR-Mediathek anschauen:

http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/hier-und-heute/video-adolf-...

Ein Großteil dieser Sendung basiert allerdings auf einer Retrospektive der Sendung "Die Story" aus dem Jahr 2012 . Auch damals ist mir die einseitige Betrachtung durch Eva Müller schon sauer aufgestoßen. Vielleicht war das aber ihre Art der Aufgabenbeschreibung.

 

 

 

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Hier gibt es leider auch noch so ein Artikel: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/ex-ob-sauerland-wollte-die-love...

Schade, dass es da keine Kommentarfunktion gibt, unter diesem Artikel, das würde einen Shitstorm geben, denn im Gegensatz zur ZEIT gibt es im westen.de sicher genügend Leser, die sich genau an die Zeit vor dem Juli 2010 erinnern und Sauerlands grossspurige Verkündung, von uns wird die Lopa nicht abgesagt. Die verschiedenen PKs mit Schaller, seine strahlenden Auftritte. Ebenso kommt mir undenkbar vor, dass auf einen Haufen so viele Beamte zwingende Vorschriften ignorieren, wie es der Meister für Veranstaltungstechnik auf dem Blog von Lothar Evers beschrieb. Ohne klaren Druck von oben passiert das nicht.

Wenn Sauerland die Veranstaltung nicht gewollt hätte, hatte er zahllose Möglichkeiten, den Wahnsinn zu stoppen, genauso wie die OB in Bochum.

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Die "Deckel-drauf-Fraktion" macht offenbar ganze Arbeit.

Niemand erinnert sich wirklich.

 

In Bochum gab es keinerlei Sicherheitsbedenken, die zur Absage der Loveparade 2009 geführt hätten.

Das ist alles dumme Propaganda......

lest selbst:

 

der Artikel ist aus Januar 2009

Eben kam die offizielle Absage: Die Loveparade 2009 wird nicht in Bochum stattfinden. Das gaben soeben die Stadt Bochum, die Loveparade Berlin GmbH und die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr bekannt. Eine anderen Standort wird es in diesem Jahr nicht geben.

Der Todesstoss für die Loveparade in Bochum kam nach unseren Informationen gestern auf einer Krisensitzung in Bochum: Die  Bahn hatte erklärt, in Bochum während des kommenden Sommers Umbauarbeiten am Bahnhofen durchführen zu wollen. Der Plan der Stadt, neben dem ohnehin recht kleinen Hauptbahnhof die Bahnhöfe Ehrenfeld und Bochum-West für die anreisenden Gäste zu nutzen, war damit gescheitert. Bochum verfügte zudem nicht über Plätze und Straßen in der entsprechenden Größe.Selbst in den größeren Kommunen Essen (2007) und Dortmund (2008) hatte es mit jeweils mehr als eine Million Besucher große Verkehrsprobleme bei den Loveparades gegeben.

In der Erklärung der Stadt liest sich das ein wenig anders:

Die Loveparade Metropole Ruhr 2007-2011 kann 2009 nicht in Bochum stattfinden. Die Kapazität der vorhandenen Infrastruktur in Bochum reicht für die Bewältigung der erwarteten Besuchermassen nicht aus – die Parade ist in den vergangenen Jahren zu stark gewachsen. Darüber hinaus haben vor allem umfangreiche Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn zur Konsequenz, dass nur ein Teil der erwarteten Besucher tatsächlich zur Veranstaltung gelangen würde. Der Bitte der Stadt Bochum, auf dieser Grundlage für 2009 die Loveparade nicht in Bochum zu veranstalten, hat der Veranstalter, die Lopavent GmbH, entsprochen. Lopavent ist der Auffassung, dass unter diesen Rahmenbedingungen eine Loveparade, wie sie in den letzten Jahren stattgefunden hat, nicht möglich ist. Ein alternativer Austragungsort ist für 2009 nicht vorgesehen.

Loveparade-Chef Rainer Schaller teilte mit: „Die Metropole Ruhr hat der Loveparade zu einer ungeahnten Größe verholfen. Der Preis des Erfolgs ist jetzt, dass wir vor einer enorm großen Herausforderung für die kommenden Jahre stehen. Wir werden jetzt die Zeit nutzen und die kommenden Städte eingehend prüfen, um bei Ruhr 2010 wieder dabei zu sein.“

Peinliche Nummer. Wäre das Aus für Bochum früher bekannt geworden, hätte man noch nach einem Alternativstandort im Ruhrgebiet suchen können – nun ist es dafür zu spät. Kritiker drängten schon im vergangenen Jahr auf eine Absage der Veranstaltung. Die Loveparade 2010 soll in eigentlich Duisburg stattfinden – in der Pressemitteilung ist allerdings nur noch vom Ruhrgebiet allgemein die Rede. Es scheint also auch in Duisburg  Probleme zu geben.

Die Loveparades in Essen (2007) und Dortmund (2008) hatten jeweils mehr als eine Million Besucher und zu großen Verkehrsproblemen geführt.

Hanns-Ludwig Brauser, Chef der Ruhrgebiets-Wirtschaftsförderung ist froh die Loveparade überhaupt im Ruhrgebiet halten zu können: "Es ist schade dass es in diesem Jahr nicht klappt, aber wir haben in Essen und Dortmund gezeigt, dass das Ruhrgebiet ein guter Ort für  die Loveparade ist. Wir müssen jetzt daran arbeiten, gute Standorte  für die kommenden Jahre zu finden. Vor allem im nächsten Jahr, wenn das Ruhrgebiet Kulturhauptstadt ist,  müssen wir etwas ganz besonderes bieten.“

Hier der Link zu dem Text Original

http://www.ruhrbarone.de/offiziell-loveparade-in-bochum-abgesagt/1532

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Es hat schon in Essen und in Bochum Probleme gegeben. Nirgendwo waren so gute Bedingungen wie in Berlin. Ein riesiger Platz, sternförmige Zuwege, zwei davon sechsspurig, dazu der Tierpark als unerschöpfliches Rückzugsgebiet, zwei Fernbahnhöfe an jeweils einem Ende des Tierparks, dazu zwei S-Bahn und eine U-Bahn Haltestelle sorgten für entzerrte Verhältnisse.

Schaller war sauer auf Berlin und den dortigen OB, der es nicht nötig sah, Schaller zu empfangen - in der Ruhrstädten wurde er hofiert. Die Behauptung, die Berliner Behörden hätten die Genehmigung hinausgezögert, war Schallers Alibibegründung, denn man war im Februar und bis im Sommer war noch viel Zeit. Schaller wollte aber ins Ruhrgebiet - hier hatte man ihn mehr gepauchpinselt.

Klar ist, nur wenige Städte haben die Infrastruktur für ein solches Megaevent. Die einzige Lösung wäre eine herunterfahren der Veranstaltung- weniger Floats und weniger Teilnehmer, das heisst auch weniger Extrazüge - manche Teilnehmer wären halt unterwegs hängen geblieben. Dies wäre eigentlich auch die Lösung für DU gewesen - leider war an diesem unglückseligen Tag die Deutsche Bahn die einzige Institution (ausser den Rettungskräften), die funktioniert hat (bis zur Überfüllung des Bahnhofs).

So aber waren für die Verhältnisse zu viele Leute in der Stadt. Allerdings wären für die unsinnigen Engpässe in den Tunnels und vor allem oben am Rampenkopf auch bei noch niederigeren Zahlen ein Risikofaktor.

Jedenfalls ist es eine Ausrede, wenn Sauerland heute sagt, er hätte es nicht gewollt. Vor der Lopa gibt es von ihm keinen einzigen Hinweis darauf. Den gab es aber von anderen, von ex Polizeichef Cebin und Kulturdezernent Janssen. Gerade darauf gestützt hätte Sauerland als OB die Sache stürzen können - kulturelle Fragezeichen der Wertigkeit und vor allem Sicherheitsbedenken wäre schlagende Argumente gewesen. Und dann noch Finanzen - die Stadt war ja klamm. Er selbst fand bei einem seiner Freunde einen Sponsorenbeitrag von 50 000 Euro. 

Es ist peinlich, dass die Medien das heute so wiedergeben. Hier auch eine zahme Sendung des WDR: https://www.youtube.com/watch?v=pRW0nM5ez98

Keine kritischen Nachfragen, kein Nachbohren, diese peinliche Schizophrenie wird einfach dem Publikum serviert und damit nochmal die Opfer beleidigt, statt einfach diesen alten, aber scheinbar in seiner Scheinwelt glücklichen Mann ruhen zu lassen.

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Wenn die Justiz die Vorfälle nicht klärt, dann sollte es ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss oder ein wissenschaftliches Forschungsprojekt oder ein unabhängiges Tribunal (vielleicht ähnlich wie das Russel-Tribunal zum Vietnamkrieg) tun.

Damit würde die gerichtliche Klärung zwar nicht überflüssig, aber eventuell erleichtert oder beschleunigt.

Als derartige Vorfälle nicht vergessender Bürger fragt man sich in manchmal, ob eine Aufklärung vielleicht gar nicht gewollt ist.

Freilich ist die gesetzlich der Justiz zugewiesene Aufgabenstellung (Prüfung des Nachweises der Strafbarkeit von Angeklagten, Prüfung der Begründetheit von Schadensersatz-Klageanträgen gegen Beklagte) regelmäßig so eng, daß sie mit einer (all-)umfassenden Aufklärung ihre Kompetenzen überschreiten würde.

Wissenschaftliche Forschungsprojekte oder parlamentarische Untersuchungsausschüsse oder unabhängige Tribunale bergen zudem die Gefahr Gerichte befangen oder voreingenommen zu machen oder unter Druck zu setzen, und über die Medien letztendlich nicht genügend gerechtfertigte Vorverurteilungen zu kommunizieren.

Dennoch sollten wir über die Frage nachdenken, ob und inwieweit die Gerichte ein Quasi-Monopol auf Wahrheitsfindung haben müssen.

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Man muss sich halt darüber im Klaren sein, dass das Russell-Tribunal

https://de.wikipedia.org/wiki/Russell-Tribunal

letzten Endes einen rein ethisch-moralischen Maßstab hat, ein staatliches Gericht qua definitionem einen rein juristischen Maßstab. Ethisch-moralische Maßstäbe spielen zwar dort (mehr oder minder unterschwellig) auch eine Rolle, müssen aber, streng genommen, draußen bleiben. Man muss sich eben darüber im Klaren sein, dass das zwei grundverschiedene Maßstäbe sind. Wenn man sich darüber im Klaren ist, kann man das schon so andenken, wie Sie das meinen, aber, ganz ehrlich, ich verspreche mir davon - in diesem Fall, ich will das nicht verallgemeinern - nicht sehr viel zusätzlichen Erkenntnisgewinn gegenüber dem ("rein juristischen") staatlichen Gerichtsprozess.

Sehr interessanter Vergleich, Alexander. Ja, sowas wie ein Russel Tribunal wäre gut. Als moralische Abgeltung für die Opfer. Wer übrigens zu geschichtlichen Themen diskutieren möchte, kann gerne hier mitmachen: http://geschichte-forum.forums.ag/

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Moritz Eichhorn schreibt in der FAS vom 25.12.2016, Nr. 51/2016, S. 5 (es geht um das Sicherheitskonzept für den Berliner Weihnachtsmarkt, der dem Terroranschlag zum Opfer fiel):

"Trotzdem lehnten die Bezirke keines der Konzepte ab. Und Polizei und Feuerwehr sahen kein Problem. Ihre Stimme hat Gewicht: Seit dem Loveparade-Unglück von Duisburg wird gegen die Bedenken der Rettungskräfte nichts mehr durchgeboxt."   

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