In eigener Sache: beck-community und beck-blog aktualisiert

von Stephan Lahl, veröffentlicht am 23.05.2016
Rechtsgebiete: Verlag77|13605 Aufrufe

Liebe Nutzerinnen,
liebe Nutzer,

nach Monaten des Schraubens und Werkelns ist es soweit: Die beck-community und der beck-blog erhielten in den vergangenen Tagen eine dringend benötigte, vorwiegend technische, Aktualisierung. Diese Gelegenheit nutzten wir, um ein paar Änderungen an der Plattform vorzunehmen:

  • Das Erscheinungsbild ist jetzt im Wesentlichen an die Optik von beck-aktuell (http://www.beck-aktuell.de/) angeglichen. In diesem Zusammenhang haben wir die Plattform auch für die Darstellung auf Mobilgeräten optimiert.
  • Die bisherigen Gruppen/Foren der beck-community gibt es nicht mehr. Die Inhalte sind über ein Archiv weiterhin abrufbar.
  • Der beck-blog rückt als zentrale Inhaltsplattform in den Vordergrund. Die von einem blog-Experten gelenkte Diskussion zu aktuellen Themen steht damit stärker als zuvor im Vordergrund.
  • Die Mitgliederprofile wurden von ihrem bisherigen Umfang auf die von Ihnen im Wesentlichen genutzten Informationen reduziert.
  • Die Rechtsgebietssystematik wurde marginal überarbeitet.

Die technische Aktualisierung war ein großer Schritt, die mit einer erheblichen Datenmigration verbunden war. Es läuft noch nicht alles so, wie wir uns das vorstellen. Insbesondere gibt es momentan beim Aufruf der Plattform über http://blog.beck.de noch Probleme. Über http://community.beck.de sollte jedoch alles klappen. Ich bitte Sie insoweit noch um etwas Geduld. Ich werde Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

Da sich insbesondere im Bereich der Nutzerprofile viel verändert hat, bitte ich Sie, sich mit den Ihnen bekannten Nutzerdaten einzuloggen und einen Blick auf Ihr Profil zu werfen und dieses gegebenenfalls zu aktualisieren.

Für entsprechende Hinweise bei Fehlfunktionen etc. bin ich jederzeit dankbar. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn die Behebung nicht umgehend erfolgt. Wir sammeln die Themen und werden alles schrittweise abarbeiten.

Sobald die Plattform wieder vollständig stabil läuft, geht es um den weiteren inhaltlichen Aufbau des beck-blogs. So sollen für Themen, zu denen bislang Community-Gruppen bestehen, aber auch für fehlende Rechtsgebiete neue Blogger gewonnen werden.

Wir möchten auch zukünftig alles daran setzen, zu den wichtigsten deutschen Blogs in Deutschland zu gehören.

Mit den besten Grüßen
Stephan Lahl
Social Media Manager
Verlag C.H.BECK oHG

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Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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77 Kommentare

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Sehr geehrter Herr Lahl,

ist es möglich -so wie früher- beim klick auf einen Eintrag bei neueste Kommentare (Spalte rechts am Bildschirm), direkt zu dem dort angeklickten Kommentar geleitet zu werden?

 

Bei längerem threads ist es schwierig, den neu hinzugekommen Beitrag aufzufinden, resp. teilweise muss man raten oder die Diskussion intensiv verfolgt haben.

Da manchmal mehrere "Brandherde" in einem thread existieren, ist die Überprüfung, ob der neue Kommentar denn zu dem gehört, für den man sich gerade interessiert, recht zeitaufwändig.

Verständlicher: Könnte man durch anklicken eines neuesten Kommentars, bitte auch wieder direkt zu ihm "springen", resp geleitet werden.

Besten Gruß 

Hallo Mustermann,

danke für den Hinweis. Ich werde es an unsere Technik weitergeben.

Viele Grüße 

Sehr geehrter Herr Lahl,

ich habe den Eindruck, dass ein Beitrag sogleich gespeichert wird, wenn man eigentlich nur eine "Vorschau" sehen will. So ist jedenfalls mir gerade gegangen. Bei der "Vorschau" sollte man auch nicht schon den Captcha eingeben müssen.

Viele Grüsse

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Vielen Dank für den Hinweis. Wir werden das prüfen.

Viele Grüße
Stephan Lahl

Grüß Gott Herr Lahl,

alles bestens.

Vielen Dank und viele Grüße

Ist dem Verlag bekannt, dass im Augenblick seit einigen Tagen der Editor für Beiträge nicht richtig funktioniert, die Texte nicht formatiert werden können und, wenn rudimentär mit Absätzen formatiert wird, die Absätze im fertigen Text nicht erscheinen? Es leidet derzeit auch die Lesbarkeit von Texten daran, dass solche Texte zu allem Überfluss mit den Sternchen konfligieren...
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Vielen Dank für den Hinweis... tatsächlich sollte für anonyme Nutzer nur die Möglichkeit abgestellt werden, Verlinkungen zu setzen, um den Kommentarspam einzudämmen und für Spammer unattraktiver zu machen, hier entsprechende Spam-Kommentare zu hinterlassen. Die vollständige Formatierungsmöglichkeit wollten wir nicht gänzlich eindämmen. Ich gebe das an die Technik weiter.
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Die Spammer der letzten Zeit waren nach meiner Erinnerung keine "anonymen Nutzer", sondern registriert. Schade, wenn man keine Urteile etc. mehr verlinken könnte...
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Tatsächlich war unsere Wahrnehmung, dass die Spammer eher anonyme Nutzer waren. Als registrierter Nutzer haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, zu verlinken.

Wir wollen es zunächst erproben. Eventuell lockern wir das auch wieder.

Vielen Dank! Die Formatierungsschaltflächen sind wieder vorhanden. Ich bin aber immer noch sicher, dass es registrioerte Spammer waren, die genervt haben und nicht "eher anonyme Nutzer". Sie treffen mit den jetzt leider eingeführten Beschränkungen also die falschen. Als Mittelweg könnte man sich ggf. vorstellen, dass Verlinkungen nur noch mit der Schaltfläche zulässig sind, also nicht mehr durch einfachen Text...

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Ich lass das noch einmal von der Technik prüfen, bin aber nicht so optimistisch, da es meines Wissens keinen Unterschied macht, wie der Link in das Feld kommt. Der Button ist letztlich nur die Erleichterung nicht manuell html tippen zu müssen.

Wir sind mit der Lösung auch noch nicht glücklich, hatten jetzt aber tatsächlich in den Nachtstunden eine Vielzahl anonymer Spammer.

Und tatsächlich bleibt die Möglichkeit, sich zu registrieren und dann weiterhin "verlinkt" zu kommentieren.

Man scheint auf meinen Vorschlag eingegangen zu sein.

Vielen Dank!

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Jetzt haben wir aber leider immer noch das Problem, dass Absatzzeichen, die im Editor eingegeben wurden, im gespeicherten Beitrag dann nicht angezeigt werden. Die Absatzzeichen werden einfach verschluckt und sind so weg als wären sie nie da gewesen...

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Ja, wir haben die Linkmöglichkeit jetzt wieder eingebaut, allerdings tatsächlich nur über den Button.

Das mit den Absätzen lasse ich auch noch einmal klären. Sorry wegen der Unannehmlichkeiten.

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Das Problem "mit den Absätzen" scheint leider immer noch nicht behoben.

Die im Editor eingefügten Absatzzeichen werden einfach ignoriert...

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Vielen Dank für den Hinweis und bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Ich habe es erneut an die Technik zur Prüfung gegeben.

Navigationsleiste nur unten - warum nicht auch oben?

Am PC ist es ja nicht so schlimm. Aber manchmal lese ich den Blog auch auf meinem Android-Smartphone (Chrome-Browser) oder mit meinem Kindle (Silk-Browser). Bei beiden Browsern habe ich Probleme zwischen den einzelnen Seiten eines Threads zu navigieren, da oben die Navigationsleiste ("1 2 nächste Seite › letzte Seite » ") fehlt und sie nur ganz unten nach 50 Beiträgen angezeigt wird, die man erst einmal "abwischen" muss, wenn man auf der nächsten Seite den Beitrag 51 lesen will. Ist das so in Ordnung oder kann man das verbessern oder mache ich etwas falsch? So, wie ich es immer mache, fände ich es schön, wenn die Navigationsleiste auch oben zu finden wäre...

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Hallo Gast,

vielen Dank für die Anregung, die wir gern aufnehmen und bei einer der kommenden Aktualisierungen sicherlich berücksichtigen werden.

Viele Grüße
Stephan Lahl

Lieber Herr Lahl,

herzlichen Glückwunsch, das hört sich gut an! Ich fände es gut, wenn man eigene Kommentare auch direkt unter "meine Beiträge" finden würde und dort auch der Beitrag verlinkt wäre, auf den sich der Kommentar bezieht; den findet man sonst nämlich kaum wieder.

Und wie steht es mit den Nutzungs- und Sperrbedingungen (Klarnamenpflicht etc), die kürzlich auch im Zusammenhang mit dem Beitrag von Herrn Stoffels zu den langen EuGH-Tenorierungen unter einigen von uns diskutiert wurden? Das könnte die Qualität des Blogs erheblich steigern.

Ich schließe mich an. 

Ich möchte noch einmal an diese Angelegenheit erinnern. 

Auch Klarnamen schützen bekanntlich nicht vor beleidigenden, dummen und egomanen Beiträgen oder Beschimpfungen, wie leider hinlänglich bekannt. Eine Klarnamen-Pflicht führt nur dazu, dass sich völlig ungenierte Träger ruinierter Klarnamen noch weiter in den Vordergrund spielen werden. Außerdem wurde diese Diskussion schon einmal geührt, vgl. hier ff.

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Wie lange will die Moderation des beck-blog dem munteren Treiben noch tatenlos zusehen?

Bei Klarnamenpflicht kann man den Autor aber besser steuern, z.B. nur seine Beiträge vorab prüfen und ihn zur Not auch ganz ausschließen. Die Disskussion, auf die Sie hinweisen, ist über 5 Jahre alt.

Allerdings datiert der ursprüngliche Beitrag von Herrn Lahl auch schon von 2016, wie mir erst jetzt auffällt. Trotzdem: ihnaltlich bleibe ich dabei.

Die Klarnamenspflicht bringt u.a. den Vorteil mit sich, dass ich dann endlich auch den Nutzer (wahrscheinlich ist es immer derselbe), der ständig ohne jeden Anhaltspunkt die Behauptung über mich aufstellt, ich hätte irgend etwas mit der Reichsbürgerszene zu tun, unter dem Gesichtspunkt des § 187 StGB anzeigen kann. 

Bei Klarnamenpflicht kann man den Autor aber besser steuern, z.B. nur seine Beiträge vorab prüfen und ihn zur Not auch ganz ausschließen

Die Erfahrung lehrt leider, dass das nicht der Fall ist. Es gibt hier einige Klarnamenträger, die sich trotz ständiger Löschung ihrer Beiträge völlig steuerungsresistent erweisen und es im Gegenteil weidlich ausnutzen, dass ihr Ruf ohenhin schon ruiniert ist...

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Noch einmal meine Frage an die Moderation des beck-blog: Wie lange wollen Sie solche Kommentare noch hinnehmen?

Eben, bei solchen Autoren reichen möglicherweise keine Einzellöschungen. Die muss man dann halt auch mal ganz sperren, zumindest temporär. Das könnte der Verlag allerdings wohl jetzt schon machen.

Der Einwand ist natürlich richtig: Auch mit der Einführung der Klarnamenspflicht wird man nicht auf einen Schlag alle Quälgeister los. 

Aber wie gesagt: Man könnte (und kann demzufolge bei Dr. Peus jetzt schon) Klarnamen-Quälgeister einfacher komplett ausschließen oder jeden seiner Kommentare vorprüfen, zumindest temporär. Was Dr. Peus einfach nicht verstehen will, ist dass es sich hier im einen juristischen Blog handelt, wo man im Kern fachlich diskutiert und sich nicht einfach nur "auskotzt".

Herr Dr. Peus, wenn Sie so kommentieren wie jetzt eben, hat ja keiner ein Problem mit Ihnen. Es geht aber um Ihren häufig feindseligen und überzogenen Grundton sowie Ihre haltlosen, beleidigenden Vergleiche. Versachlichen Sie doch einfach Ihren Stil! Zitat aus Ihrem vorletzten (unveröffentlichen) Kommentar:

Jawoll - nicht wahr? Wie Goebbels 1933! ...

ii) Der Versuch, Orwell'schen Newspeech als Terrorzwangsmittel einzuführen, wird unterbunden, d.h.: frei darf jeder sein Sprachquätschchen des political correcten selbstredend ebenfalls ungelöscht eintragen. - Geht nicht FREIHEIT ?? Meinungsfreiheit? Was ist daran so schlimm? Ich halte Metternich und Goebbels nicht für meine Vorbilder.

Strate wendet sich heute in seiner lesenswerten Kolumne in der NJW (Heft 24/2019) mit zutreffenden Argumenten unter dem Titel "Die Gefahr der Selbstzensur" gegen eine Klarnamenpflicht in sozialen Medien: "Unser Rechtsstaat ist nicht nur unter der Ägide sich namentlich bekennender Demokraten historisch gewachsen. Regime- und kirchenkritische Pamphlete, häufig anonym publiziert, prägen ebenso den Kampf ums Recht." Der BGH habe 2009 klargestellt, "dass jede Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, die Gefahr begründen würde, der Einzelne werde aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheiden, seine Meinung nicht zu äußern".

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"Auch die meisten auf Twitter aktiven Richter und Staatsanwälte ziehen es vor, unter Pseudonym zu schreiben. Hält man sich dies vor Augen, wird deutlich, dass der Diskurs im Netz auch und gerade von denjenigen lebt, die unter Pseudonym schreiben. Die anonyme Kommunikation ist ein wesentlicher Aspekt einer freiheitlichen Ordnung, der nicht hilflosen Schnellschüssen geopfert werden darf" (Buermeyer, NJW-aktuell 26/2019, S. 15).

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Können Sie mir verraten, wie man sich wehren soll, wenn ein debiler Trinker Sie quer durchs Internet stalkt?

Wenn Sie sich dazu aufraffen, in Zukunft nur noch überlegt zu posten und uns mit Ihrem allfälligen egomanen und selbstverliebten Unrat zu verschonen, gäbe es keinen Grund mehr, Sie überall dort zur Rede zu stellen, wo Sie egoistischen, hässlichen und gefährlichen Unsinn verbreiten.

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Das sind wundervolle Gedanken, die man wunderschön vom Elfenbeinturm aus dahinschnörkeln kann, indes die ganz banale Realität ist eine andere. 

Denn wer hoch oben in seinem Elfenbeinturm sitzt, kann leicht darüber richten, was andere zu tun und zu lassen haben. 

Zur Diskussion um die Klarnamenpflicht

Wir müssen uns klarmachen, dass „das Internet“ kein Raum ist, der vom Staat (welchem?) beliebig reguliert werden könnte. Die Inhalte, um deren Duldung oder Löschung es bei der Diskussion um eine Klarnamenpflicht geht, werden von Privatunternehmen verwaltet und verbreitet. Es geht um Plattformen wie Facebook, Twitter oder aber, wie in unserem Fall, um Verlage oder Privatblogs, die ihr Verhältnis zu den Nutzern ausschließlich per Vertrag bzw. AGB regeln können, solange der (insbes. europ. Gesetzgeber) kein gesetzliches Vertragsrecht für diesen Bereich vorhält. Somit entscheiden auch die AGB der jeweiligen Plattform, ob für die Einstellung von Inhalten eine Klarnamenpflicht herrscht (so z.B. bei FAZ.net) oder nicht.

§ 13 Abs. 6 des deutschen Telemediengesetzes, der den Grundsatz der Anonymität im Internet mit erheblichen Folgen auch auf europäischer Ebene normiert, ist hier mE entweder gar nicht einschlägig oder aber ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Vertragsfreiheit. Erst dieser Grundsatz hat im Übrigen die Haftung für Rechtsverletzungen im Internet vom Täter auf die Plattformen selbst verschoben und zu einer überbordenden Störerhaftung geführt, der wir nicht nur das NetzDG zu verdanken haben, sondern letztlich auch die Diskussion um Uploadfilter beim Urheberrecht. Zu Recht weist außerdem Pille (NJW 2018, 3545, 3550) darauf hin, „dass das Recht zur anonymen Nutzung des Internets eine nicht gebotene Privilegierung des Online-Bereichs begründet, da „offline“ gerade kein Anspruch darauf besteht, Handlungen anonym vornehmen zu können.“

Lässt die Plattform anonyme/pseudonyme Postings zu, wofür es auch bei Streichung von § 13 Abs. 6 TMG sehr gute Gründe geben kann, ist die nächste Frage, ob sie denselben „Bestandsschutz“ genießen sollten wie namentliche. Auch das ist vorrangig durch Vertrag/AGB zu regeln und mE zu verneinen. Auch wenn man hier die mittelbare Drittwirkung der Meinungsäußerungsfreiheit (insbes. bei der Auslegung einer entsprechenden AGB-Klausel oder ihrer Angemessenheitskontrolle gem. § 307 BGB) berücksichtigt, dürfte man nicht zu einem anderen Ergebnis kommen. Denn genau genommen kann eine anonyme Aussage überhaupt keine Meinungsäußerung sein, jedenfalls keine schützenswerte. Nur wer zu seiner Meinung steht, kann sie notfalls auch über den Rechtsweg verteidigen. Denn spätestens, wenn er Klage einreichen will, muss er sagen, wer er ist.

Nach meiner Meinung wird also nur ein vertragsrechtliches Verständnis der Klarnamenpflicht – sowie im Kern der gesamten Plattformregulierung – dem Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit gerecht, der auch im Internet dringend wieder herzustellen ist. Dem steht aber ein Verzicht auf das anerkannte „Know-Your-Customer“-Prinzip (KYC) ausgerechnet im Internet, wie er aus § 13 Abs. 6 TMG folgt, diametral entgegen. Wird den Plattformen die Identifizierung Ihrer Kunden umgekehrt zur Pflicht gemacht, dürfte das die Strafverfolgung ganz erheblich erleichtern. Das aber schließt, wie gesagt, die vertragliche Zulassung einer zunächst anonymen Beteiligung an Internetdiskussionen überhaupt nicht aus, im Gegenteil.

Frau Kollegin, vielen Dank für Ihre ausgefeilte Argumentation, den § 13 Abs. 6 TMG kannte ich gar nicht. 

vgl. hierzu auch:

Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent (vgl. Senatsurteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06 - VersR 2007, 1004, 1005). Dementsprechende Regelungen zum Schutz der Nutzerdaten gegenüber dem Diensteanbieter finden sich in den §§ 12 ff. TMG, den Nachfolgeregelungen zu § 4 Abs. 4 Nr. 10 TDG. Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde nicht nur im schulischen Bereich, um den es im Streitfall geht, die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden (vgl. Ballhausen/Roggenkamp K&R 2008, 403, 406)

BGH, U. v. 23.6.2009 – VI ZR 196/08, Rdnr. 38

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Liebe Diskutanten,

ich möchte Sie bitten, sich im Ton wieder zu mäßigen!

Die Frage, ob wir eine Klarnamenspflicht einführen, ist derzeit noch offen. Wir sehen sie auch nicht ganz so binär, da es bei einer Vielzahl der Beiträge keine Probleme mit anonymen Diskutanten gibt. Daher wollen wir auch prüfen, inwiefern man solche Pflichten ggf. sehr selektiv einsetzen kann, etwa nur dann wenn wir merken, dass - wie hier jüngst geschehen - eine Diskussion aus dem Ruder läuft.

Bevor wir uns dem Thema jedoch umfassend annehmen können, haben wir andere, dringendere technische Baustellen, die wir schließen müssen. Ich gehe daher nicht vor dem Jahreswechsel von einer geänderten Kommentar-/Moderationspraxis aus.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Lahl

Danke, Herr Lahl! Es geht ja auch nicht nur um die anonymen Meinungsäußerungen, sondern auch um dauerhafte Sperrungen. Jedoch verstehe ich nicht, warum hier praktisch die ganze Diskussion auf unveröffentlicht gestellt wird (diese Möglichkeit sollte vielleicht nur der Verlag und der Autor des Blogs haben, aber nicht jeder der Blogger - das gibt sonst ein dauerndes On-Off).

Hallo Frau Kaufhold, eine dauerhafte Sperrung funktioniert aber nur, wenn man die Registrierung (ob mit oder ohne Klarnamen sei mal dahingestellt) erzwingt. Damit wäre jede spontane, meist auch sachliche Kommentierung in weniger anfälligen Themengebieten unterbunden, da der Registrierungszwang eine Hürde darstellt, die vielleicht nicht immer genommen wird. Ob wir diese Hürde wirklich für alle einziehen wollen, stelle ich gern zur Diskussion.

Also ich plädiere für diese zusätzliche Hürde. Sie findet nur einmal statt und könnte deutlich zur Qualitätssteigerung beitragen. Einmal registriert, kann man seiner Spontanität freien Lauf lassen.

Ich schließe mich an.

Ich denke, man sollte zuallererst einen eröffneten Thread zeitnah (z. B. nach spätestens 1 bis 2 Wochen) wieder zu schließen. Danach wird erfahrungsgemäß nur noch palavert und themenfremdes nur noch zur eigenen Selbstdarstellung gepostet. Mit diesem Schritt würde sich zum Widerspruch herausforderndes themenfremdes Palavern ganz natürlich erledigen. Hier wurde viele Monate und hier sogar viele Jahre palavert, ohne dass sich - außer viel, viel Stress - themenbezogen etwas neues ergeben hätte, das nicht bereits nach wenigen Tagen gesagt worden war. Wenn es zu einem solchen Thema etwas neues gibt, spricht nichts gegen einen neuen Thread oder kurzfristige Wiedereröffnung des alten.

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Es gibt hier auch sehr lange Prozeß-begleitende Threads.

Auch da verhakeln sich manchmal einzelne Kommentatoren ineinander, oder wollen sogar noch auf eigene kommerzielle Websites mit
Warenvertrieb oder Dienstleistungen aufmerksam machen.

Hat ja jemand anonym oder pseudonym aber lediglich Informationen, für die er den Informantenschutz braucht, da sollte posten auch weiter so möglich sein.

Ansonsten dürfte in meinem eigenen Blog nur noch jemand unter seinem Klarnamen und auch registriert posten nach vorheriger postalischer Zusendung seiner eigenen Personalausweis-Kopie zur Identitätsfeststellung.

Und dann muss jeder bei Beleidigungen oder anderen Rechteverletzungen auch mal die Konsequenzen tragen, wenn z.B. ein Strafantrag gestellt werden würde und deswegen der Blog-Betreiber nach der Identität des Rechteverletzer von einer Staatsanwaltschaft gefragt wird. Dann dürfte ja auch schon etwas Substanz bei den Vorwürfen vorhanden sein, ausserhalb von üblichen, wenn auch sehr lästigen Nickeligkeiten.
 

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Kleinkrieger bekämen dann auch mal gestaffelte Abkühlungspausen von Wochen, reine Selbstdarsteller und Viel-Schwurbler ein Budget oder ein Kontingent an Zeichen pro Monat.

Mich selber nehme ich davon natürlich aus ...... ;-)

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