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Urheberverzeichnis, sinnlose oder überfällige Aktion?

Arwed Winter

2015-01-15 22:30

"CCROIPR ist eine international frei zugängliche Urheberdatenbank / ein öffentliches Urheberregister" so lautet zumindest die Überschrift  des Gründungsvorhabens. Neben Design und Kunst soll sich Quellcode online (über Kryptoverfahren) schützen lassen. Das Projekt befindet sich bei Startnext in der Crowdfundingphase. (www.startnext.de/ccroipr) Interessant ist, ob sich damit die Rechtssicherheit im Internet erhöhen lässt ...

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7 Kommentare

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Hallo Herr Winter,

das Projekt erscheint mir durchaus sinnvoll und grundsätzlich förderungswürdig. Allerdings ist der Hinweis auf die Projektphase 1 gerade in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen doch recht dürftig, wenn es dort heißt: Rechtliche Absicherung (Jurist).

Als Vorbild könnte das US-amerikanische "Copyright Office"" dienen, siehe dazu den folgenden Link: http://www.copyright.gov/.

In jedem Falle sollte das Projekt mindestens für den Rechtskreis der EU Anwendung finden und auch beworben werden. Allerdings, und deshalb auch meine kritische Äußerung zu Beginn, müssen zunächst die Fragen geklärt sein, wie eine vorauss. privatrechtlich organisierte juristische Person ein solches Öffentliches Register führen soll. Außerdem ob und wie eine Prüfung der "Werk-Qualität" erfolgen kann und soll, und welche rechtsstaatlich haltbaren Verfahren/Rechtsmittel es gegen abweisende Entscheidungen geben muss.

Die ersten erheblichen Schwierigkeiten werden sich aber allein dadurch ergeben, dass die Frage der "Werkqualität" und damit eines urheberrechtlichen Schutzes schon von den Gerichten der einzelnen Mitgliedstaaten der EU nicht wirklich einheitlich beantwortet wird. Eine Harmonisierung wäre zwar wünschenswert, ist aber wohl noch nicht absehbar.

Ich wünsche dennoch gutes Gelingen und viele Unterstützer.

CSchiffer

Das "Versteckspiel" um das kontinentale Urheberrecht hat den Grund darin, dass dieses von selbst entsteht, wohingegen das Copyright traditionell einer Eintragung bedarf. Wollen wir das kontinentale Urheberrecht abschaffen?

Ja! Schoen, dass auch die Amerikaner das eingesehen haben. Diejenigen, die dahinter zurueckwollen, weil es ihnen zu unuebersichtlich ist, wollen aber vielleicht diesen Fortschritt wieder abschaffen.

 

Hab ich nicht das Wort "traditionell" dazugeschrieben?

 

 

Dank und Gruss!

 

Hallo Herr Schiffer,

ich möchte mich für Ihre kritischen Anmerkungen bedanken. Oft wird erst in der Diskussion die Bedeutung einer Aussage geklärt.

Die rechtliche Absicherung durch den Juristen bezieht sich auf die Formulierungen auf der Webseite selbst sowie die notwendigen AGB`s. 

Der Name CCROIPR setzt sich aus den Anfangsbuchstaben von Creative Commons Register of Intellectual Property Rights zusammen und richtet sich an alle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft. Die Registerstruktur lehnt sich an die IPC (Internationale Patent Klassifikation) an, die schon in mehrere Hundert Sprachen übersetzt ist und eine gute Grundlage bildet.

Ihre Bedenken in Bezug auf die „Werkqualität“ eines Urheber-Registereintrages sind durchaus berechtigt und werden auch nur durch eine Gerichtsentscheidung abschließend geklärt werden. Darin gleicht der Urhebernachweis einem Gebrauchsmuster bzw. Design und Geschmacksmuster des Deutschen Patent und Markenamtes. Dort werden die sachlichen Kriterien bzw.  die „Werkqualität“ auch erst bei einem Verletzungsverfahren durch das Zivilgericht oder im Löschungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt bzw. Bundespatentgericht geprüft.

Der Urhebernachweis sollte vielleicht besser „Prioritätsnachweis für Urheber“ genannt werden, denn es wird letztlich nur ein Zeitpunkt fälschungssicher in Verbindung mit einem Werk dokumentiert.

Die Dokumentation von Zeitpunkt und Werk erfolgt allerdings nicht durch die „privatrechtlich organisierte juristische Person“, sondern durch den Zeitstempel der Deutschen Bundesdruckerei und der getrennten Buchführung eines unter Aufsicht der BAFin stehenden Bankinstitutes. Vorbild für die Archivierung bzw. das Register ist in der Tat das US-Amerikanische Copyright Office, das an die Library of Congress angeschlossen ist.

Für die Bundesrepublik Deutschland wäre das die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und Leipzig, die auch tatsächlich in das Dokumentationskonzept eingebunden sind.

Die „privatrechtlich organisierte juristische Person“, tritt nur als Mittler zwischen den einzelnen Staatlichen Institutionen auf, solange keine Stiftung, oder der Staat selber diese Aufgabe übernimmt. Irgendwer sollte meiner Meinung nach anfangen und das Versteckspiel um das Urheberrecht auflösen.

 

Ich freue mich über jede Form der Auseinandersetzung mit diesem Thema und über jeden Unterstützer.

 

Arwed Winter

 

 

"Creative Commons" laeuft im Zweifel immer darauf hinaus, die Dinge industriefreundlicher zu machen, vor allem leichter maschinell verarbeitbar, wobei den Urhebern bei den CC-Lizenzen auch noch weissgemacht wird, sie wuerden durch die Aufgabe ihres Urheberrechtes einen Beitrag zu einem gemeinsamen Guten leisten. Wer dieser Freiheitsversprechung glaubt, ohne das Kleingedruckte zu lesen, sieht sich schnell vor Gericht gezogen. Mit Freiheit hat das wenig zu tun. Mit Rechtssicherheit fuer die Industrie aber schon.

Das Problem des Urheberrechtes ist nicht das Recht an sich, sondern die fehlenden Recherchemöglichkeiten nach Werk und Urheber! Das Creative Commons Register bietet einem Urheber neben dem Prioritätsnachweis die Möglichkeit gefunden zu werden. Creative Commons ist nicht gleichbedeutend mit gemeinfrei und bedeutet mitnichten eine Aufgabe der Nutzungs-Rechte durch den Urheber!

Das Konzept "CCROIPR" ist getragen vom Prinzip des Gebens und Nehmens, nach dem Vorbild internationaler Patentschriften.

 

Dafür, dass der Urheber einen persönlichen Schöpfungs-Nachweis mit gerichtlich anerkanntem Zeitstempel erhält und ab diesem Zeitpunkt für die nächsten 200 Jahre frei und öffentlich in Datenbanken wie der Deutschen Nationalbibliothek recherchierbar ist, muss er etwas an die Community zurückgeben. Bei einem Patent ist es die technische Beschreibung, die mit der Veröffentlichung jedem zur Recherche offen steht. Beim Urheberverzeichnis ist es die “PDM” (Public Domain Miniatur).

 

Mit der Registeranmeldung übergibt der Urheber eine Miniatur, also die verkleinerte, reduzierte Version seines Werkes als Belegmuster an die public domain. (Bsp.: Bild mit 300pix Kantenlänge) Das hochauflösende Original verbleibt in seinem Besitz.

 

Jede Public Domain Miniatur bekommt eine fest verankerte Registernummer. Anhand dieser Registernummer kann man den Urheber auch dann noch ermitteln, wenn sich seine Webadresse geändert hat.

 

Diese PDM kann nun im Internet ohne die Gefahr einer Abmahnung in Social Media Netzwerken eingesetzt oder als SMS verschickt werden. Im Zweifelsfall kann jeder User über die eindeutige Registernummer die Übereinstimmung des Inhaltes, die public domain Freigabe und den Urheber online ermitteln.

Die für eine kommerzielle Nutzung notwendige Qualität, also das Original, kann dann vom Urheber erworben werden.

Auf diese Weise sorgt das Urheberregister einerseits für den notwendigen Urheberschutz und andererseits wird die Freiheit im Internet durch Rechtssicherheit gestärkt.

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